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TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Mai 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die 2010 verbotenen TV-Sendungen des Kampfsportverbandes UFC könnten schon bald wieder ins Fernsehen kommen. Denn das Bundesverwaltungsgericht Leipzig machte nun den Weg frei das von der BLM erteilte Verbot zu kippen.

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  2. UltimaT!V

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    Endlich ist das bayridche Stammtischurteil vom Tisch. hat ja lange gedauert.
     
  3. UltimaT!V

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2015
  4. zypepse

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    Wer will so einen Mist sehen ?!
     
  5. Dr Feeds

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    kein info live kommt auf sky:rolleyes:
     
  6. DR_Brustring

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht



    :confused::confused::confused::confused::
     
  7. LordMystery

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    Boah nö oder :/ naja, jedem das seine.. hoffentlich nicht von dauer.
     
  8. Premier4All

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    Geschmäcker sind nun mal verschieden.
    Ich sehe keinen Grund diesen Sport nicht im TV zu senden.
    Nachts laufen ja auch Filme wo den Leuten der Kopf abgehakt wird ...
     
  9. LordMystery

    LordMystery Talk-König

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    Tjoah.. das eine ist gestellt, das andere nicht
     
  10. Wambologe

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    AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

    Zur Info: Bei dem Urteil wurde nicht über die TV-Tauglichkeit der UFC entschieden, sondern um die Frage, ob die UFC überhaupt gegen die BLM-Entscheidung klagen durfte. Schließlich ist die UFC nur indirekt betroffen, weil ja Sport1 (bzw. damals DSF) den Bescheid erhielt und die BLM und UFC keine direkt Beziehung hatten.

    Als das Verwaltungsgericht München Anfang des Jahres schon entschieden hatte, dass das Verbot bei BLM-Sendern rechtswidrig ist (sprich: das Urteil gekippt hatte), beklagte sich die BLM entsprechend auch darüber, dass die Richter in München ein Urteil gefällt haben ohne die erste Entscheidung aus Leipzig abzuwarten. Dabei wäre laut BLM gar kein schnelles Urteil nötig gewesen, schließlich ist der Lizenzvertrag mit Sport1 bereits abgelaufen.

    Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in München hat die BLM Berufung eingelegt, zu der Verhandlung ist noch kein Urteil da.

    Davon abgesehen ist es auch weitestgehend egal, was die Richter zur BLM-Entscheidung sagen. Denn es gibt kein Verbot von UFC im deutschen TV. Die BLM kann nur über Sender entscheiden, die bei der BLM eine Lizenz haben. Als das Bundesverfassungsgericht Ende 2010 unter anderem entscheiden musste, ob sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die BLM-Entscheidung stattgibt, lehnte das Gericht dies ab.

    Eine Begründung war, dass die Möglichkeit bestehe, die Lizenzen an einen Sender zu vergeben, der nicht bei der BLM lizenziert ist. Das Gericht erklärte auch, dass die anderen Landesmedienanstalten in Sachen Jugendschutz an die Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz gebunden ist, die in der Vergangenheit UFC-Sendungen nicht beanstandet hat.

    Kurzum: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass das BLM-Verbot nicht deutschlandweit gilt und die UFC wohl nicht befürchten müsse, aus dem Programm eines BLM-Senders zu fliegen.