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Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von offenbach, 24. Februar 2015.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Nö ist keine Beleidigung sondern Fakt.
    Pauschale Überwachung ist nun mal nicht von der Verfassung gedeckt.

    Und man erinnere sich daran:
    http://ra-melchior.blog.de/2007/04/19/skandal_225_verfassungsfeinde_im_bundest~2122698/
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2015
  2. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Fakt...wenn ich das Wort schon lese. :rolleyes:
     
  3. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich nicht als verfassungswidrig erklärt und es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Umgekehrt wird ein Schuh draus.

    Pauschale Überwachung, s.o., ist also nicht vom BGH abgesegnet.
    Klick
     
  5. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Woran machst du das fest? Schon im ersten Satz steht:

    Und weiter (206)
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2015
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?


    ...ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.

    Dennoch kann eine solche Speicherung unter bestimmten Maßgaben mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar sein...



    So hieß es damals. Also nicht grundsätzlich.
     
  7. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    "Die Effektivierung der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste sind legitime Zwecke, die einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich rechtfertigen können..."


    Aber das ist Haarspalterei. Zumal ich eh nicht von grundsätzlich gesprochen habe...
    Festzustellen bleibt das die Vorratsdatenspeicherung per se nicht gegen das GG verstößt.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Es ging um pauschal.

    Du nennst hier schon gewichtige Gründe.

    Aber prinzipiell hast du schon recht, es gibt für Gegner der Vorratsdatenspeicherung nicht wirklich Grund zur Freude.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Februar 2015
  9. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Leute Leute.

    Was sind Gesetze.

    Die werden von Menschen gemacht, und werden von Menschen gebrochen.

    Und wenn einer wie zb. Snowden dagegen handelt, wird er lebenslang verfolgt.

    Aber die "Herren die die Gesetze gemacht haben dagegen nicht"

    Ist doch wie im MA oder nicht.

    Also alles wie gehabt.

    Schönen Tag noch allen.
     
  10. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Tritt Wolfgang Bosbach zurück?

    Diese "Die da oben - Mentalität" ist schon recht bequem, gell?
    Brauchst nur schimpfen aber nichts tun. Nützt ja eh nichts, stimmts?
    Die "Herren, die die Gesetze machen" sind übrigens auch nicht von Geburt an Politiker gewesen. Die wollten halt was tun, du hingegen offensichtlich nicht.
    Aber immer schön quaken.