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Toshiba klagt gegen DVD-Produzenten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Juli 2007.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Warm anziehen muss sich ein Görlitzer Unternehmen, welches DVD-Videos herstellt: Es hat eine Klage vom Großkonzern Toshiba auf dem Tisch.

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  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Toshiba klagt gegen DVD-Produzenten

    *lol*
    Da sag nochmal jemand, nur die Chinesen würden ständig Produkte ohne nötige Lizenz herstellen. Man ist das peinlich!
    Eines der größten Presswerke für CDs und DVDs in Deutschland und die arbeiten ohne Lizenz vom DVD Konsortium! Unfassbar! :eek:
     
  3. EDD Group

    EDD Group Neuling

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    Der EDD Bizz GmbH ist von einer solchen Klage bis jetzt nichts bekannt !

    Pressemitteilung der EDD Bizz GmbH

    In einer Pressemitteilung vom 5. Juli 2007 (http://www.toshiba.co.jp/about/press/2007_07/pro0501.html) der Toshiba Corporation („Toshiba“) heißt es, dass sie am 4. Juli 2007 im Zusammenhang mit dem DVD-Standard Klage wegen angeblicher Verletzung ihrer DVD-Patente auf Unterlassung der Produktion von DVDs und Feststellung einer Schadensersatzpflicht gegen die EDD Bizz GmbH und ihren Geschäftsführer Denny Holwerda vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht habe. Dazu habe, so Toshiba, die EDD Bizz GmbH inzwischen Stellung genommen.

    Der EDD Bizz GmbH ist allerdings von einer solchen Klage bis jetzt nichts bekannt, jedenfalls ist eine derartige Klage bislang nicht zugestellt worden. Mit einer Entscheidung über eine solche Klage ist im übrigen frühestens im Sommer 2008 zu rechnen.

    Die EDD Bizz GmbH teilt allerdings mit, dass richtig ist, dass Toshiba und die EDD Bizz GmbH derzeit in Lizenzverhandlungen stehen, in deren Rahmen von der EDD Bizz GmbH etwaige Patente von Toshiba zu prüfen sind. Sollte diese Prüfung ergeben, dass Toshiba Ansprüche gegen die EDD Bizz GmbH zustehen, wird die EDD Bizz GmbH die angediente Lizenz an den Toshiba-Patenten nehmen. Dazu hat sich die EDD Bizz GmbH gege-nüber Toshiba in der Vergangenheit bereits bereit erklärt.

    Statt allerdings an der Aufklärung von im Rahmen der Lizenzverhandlungen aufgeworfenen Fragen mitzuwirken, zieht es Toshiba jedoch offenbar vor, völlig unnötige Gerichtsverfahren einzuleiten und damit die ohnehin äußerst knappe Ressource Recht zu belasten.

    Freilich ist nach Auffassung der EDD Bizz GmbH diese schon vor dem Abschluß eines solchen Lizenzvertrages aus kartellrechtlichen Gründen berechtigt, den DVD-Standard (einschließlich der angeblich durch die Tos-hiba-Patente betroffenen Teile dieses Standards) zu nutzen.

    Da es sich bei den in Rede stehenden Patenten um solche handelt, die nach Aussage von Toshiba Gegenstand des DVD-Standards sein sollen, ist Toshiba nach Auffassung der EDD Bizz GmbH aus diesen kartellrechtlichen Gründen daran gehindert, die Unterlassung der Benutzung ihrer Patente durchzusetzen, sondern kann allenfalls den Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen verlangen.

    Umgekehrt hat nach Auffassung der EDD Bizz GmbH diese ihrerseits ge-genüber Toshiba einen Anspruch auf Erteilung einer solchen Lizenz zu an-gemessenen Bedingungen („Zwangslizenz“) (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 2004, Az. KZR 40/02 – Standard-Spundfass).

    Damit ist nach Auffassung der EDD Bizz GmbH in jedem Fall sichergestellt, daß unabhängig vom Ausgang der von Toshiba angeblich eingereichten Klage die EDD Bizz GmbH auch in Zukunft, gegebenenfalls auf der Grundlage eines Lizenzvertrages, weiterhin DVDs nach dem DVD-Standard produzieren kann.