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Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Juni 2010.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Frankfurt/Bonn - Kunden der Telekom können nicht die sofortige Löschung der für die Internetnutzung vergebenen IP-Adressen verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.

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  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Das Gericht folgte der Auffassung des Kommunikationsdienstleisters. Durch das sofortige Löschen der Daten nach Beendigung der Internetverbindung sei dem Unternehmen eine Abrechnung mit dem Kunden nicht möglich, befanden die Richter in der zweiten Instanz.

    Bei einer Internet Flat gibt es einen Festpreis. Deshalb bedarf es keiner Internetverbindungsdaten für die Abrechnung.
    Ich glaube eher, die Telekom sah ihre "Nebeneinkünfte" gefährdet! :rolleyes:
     
  3. joce

    joce Neuling

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Auch o2 speichert alle IP-Adressen!
     
  4. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Nur, dass da eben nicht nur die Internetverbindung dran hängt sondern auch andere Dienste die über den Telekomtarif abgerechnet werden sollen und können. Gibt auch andere Dienstleistungen. Und hier muss eben auch eine Identifizierung zur zweifelsfreien Abrechnung möglich sein.

    "ieeeeech war das nicht"
    "war aber ihre benutzerkennung"
    "kann nicht sein, muss jemand geklaut haben"
    "war aber auch ihre ip von ihrem dsl-anschluss aus"
    "öhm...."



    Außerdem hat die Telekom auch non-flat-Tarife im Angebot (afaik) und hier muss auch geklärt werden können, welche IP welchen Zugangsdaten und damit welchem Tarif zugeordnet waren.
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Die Benutzerkennung funktioniert, meines Wissen, nur im Zusammenhang mit der eigenen Internetverbindung. Da bedarf es keiner IP Adresse.
    Auch hier reicht die Benutzerkennung aus.
     
  6. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Dein Wissen ist fehlerhaft. Ich kann mit meiner Benutzerkennung beliebig von jedem Internetanschluss der Welt aus munter einkaufen und buchen.


    Wenn ich die Benutzerkennung speicher, kann ich auch die IP speichern.

    Davon abgesehen muss man ja im Zweifel auch beweisen können "sie waren mit dieser IP Online, die ist dieser Kennung zugewiesen gewesen".
     
  7. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Für die Abrechnung ist die IP irrelevant. Da kommt es höchstens auf die Zeit oder das Volumen an...
     
  8. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Und dafür brauchst du die IP um die Zuordnung vornehmen zu können.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Was für andere Dienste sollen denn das sein die angeblich über die IP abgerechnet werden?
     
  10. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Telekom muss IP-Adressen nicht sofort löschen

    Über die Telefonrechnung, und um den Nachweis zu führen, von wo und von wem ... du verstehst?

    Was glaubst du, weshalb alle Internetdienstleister die IPs loggen bei Bestellungen?