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Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

Dieses Thema im Forum "Analog-Ecke" wurde erstellt von Doc1, 8. August 2012.

  1. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Angeblich hat die BNetzA alle Sendegenehmigungen für Lang- und Mittelwelle bis Ende 2015 befristet.
    Gibts da ein Amtsblatt drüber?
     
  2. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Diese Experten, die solch einen Unsinn schreiben, können zwar lesen, verstehen aber nicht, was sie lesen.

    Sendegenehmigungen sind nach dem TKG immer befristet. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht verlängert werden können.

    Es gibt eine Verwaltungsvorschrift der BNetzA, die zu erheblichen Teilen nicht mehr anwendbar ist, da sie der Novelle des TKG widerspricht.

    Den Rest von Kapitel 5 können wir uns ersparen, da es das nach der im Frühjahr in Kraft getretenen Novelle des TKG nicht mehr gibt. Es gilt der geänderte § 57 Absatz (1).

    Wenn die alte Sendegenehmigung für den Betreiber der Anlage ausläuft, könnte Europe 1 nach der Neufassung dieses Pragraphen rein theoretisch einen anderen Betreiber beauftragen, der dann eine neue Sendegenehmigung erhalten würde.

    Die Praxis wird allerdings sein, dass Europe 1 freiwillig die LW-Ausstrahlung beenden wird, weil es nicht mehr rentabel ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2012
  3. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Im TKG steht ebenfalls, dass man Frequenzzuteilungen, die bis 31. Dezember 2015 nochmals um 10 Jahre verlängert werden können...
    TKG - Einzelnorm
     
  4. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    In § 63 Absatz (4) geht es ausschließlich um Frequenzzuteilungen für den analogen Hörfunk auf Ultrakurzwelle. Das hat mit den AM-Bändern nichts zu tun.

    In der alten Fassung des TKG von 2004 sollte es keine Verlängerung für FM nach 2015 geben (im Einvernehmen mit den Ländern als Bedarfsträger), was sich aber als nicht durchsetzbar erwies, da sich die Erwartungen in DAB nicht erfüllt hatten.
     
  5. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Warum man das alte TKG nicht aktualisiert, frage ich mich echt :eek:
     
  6. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Gesetze werden nicht aktualisiert, sondern geändert.

    Das sieht in feinstem Juristendeutsch dann so aus:

    Alles klar?
     
  7. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Ich hatte gemeint, warum man das alte TKG auf der Webseite nicht durch das geänderte ersetzt.
     
  8. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Auf der Website von juris steht doch die am 10. Mai 2012 in Kraft getretene Fassung des TKG von 2004: Konsolidierter Text aus ursprünglicher Fassung und den eingearbeiteten Änderungen.

    Es gibt kein TKG von 2012. Denn das wäre ein komplett neues Gesetz.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Hab nun mitbekommen das der beschädigte Mast jetzt am Montag gesprengt worden ist. Solange nur der betroffene Mast gesprengt wurde, ist es ja nichts dramatisches. Der gebrochene Mast wäre ja eh nicht mehr zu retten gewesen.

    Die Frage ist eher wie es nun weitergeht

    a) Anntenne bleibt ausser Betrieb, und ggf. werden auch noch die verbleibenden drei Masten umgelegt
    b) Antennenanlage wird auf den Betrieb mit drei Masten umgerüstet
    c) Betroffener Mast wird neu aufgebaut

    a) wäre garnicht schön, c) wohl die teuerste Lösung, also bin ich für b)
     
  10. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Teil des Sendemasts von Europa 1 abgebrochen

    Wozu sind denn da die zwei Reservemasten da? An der vier- Mast Hauptantenne wird sicher nichts gemacht, da sich die Europäische Rundfunk und Fernseh GmbH in ein paar Jahren von der Langwelle verabschieden will.

    Was spricht denn dagegen, bis zur Abschaltung der Langwelle mit der Reserveantenne zu zünden? Ein Ausfall auch dieser Anlage dürfte nur im Zweifelsfall passieren.

    Ein Betrieb mit nur drei Masten dürfte wohl theoretisch möglich sein (siehe BCE Sendestation in Beidweiler), wird aber wahrscheinlich nicht durchgeführt, da erstens ein Mast versetzt werden müsste (Kostet einen haufen Kohle) und dies auch nicht die gewünschte Richtstrahlung bringen würde.

    Deshalb plädiere ich für a)