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Türkei protestiert gegen ein Konzert der Dresdner Symphoniker

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 23. April 2016.

  1. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

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    Ja, gewidmet. Ausserdem sind viele Anklänge an eher orientalischartige Musik enthalten. Ist halt ein Konzert, keine Oper oder ein Musical.
     
  2. modus333

    modus333 Guest

    Schau mal hier. Vielleicht gibt der Artikel eine Antwort auf deine Frage:
    „Aghet“-Aufführung in Dresden: Und wieder interveniert Ankara - Stuttgarter Zeitung
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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  4. +los

    +los Senior Member

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    Major König gefällt das.
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du erwartest nicht wirklich, daß sich jemand alle Tausend Links auf der Seite anschaut? Ich habe mir die ersten drei, vier bis zu einer gewissen Tiefe angeschaut, und da obsiegte immer die Meinungsfreiheit (den ersten bzgl. der Türkei habe ich übergangen, da zum aktuellen Fall gehörend).

    Es geht in beiden Fällen um das gleiche (allgemeine Meinungsäußerung über Polizisten, nur die Aussagen sind unterschiedlich) und das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf freie Meinung höher bewertet. In Deinem Fall war also entweder der Verteidiger unfähig oder man hätte weiter bis zum höchsten Gericht gehen müssen, um das Urteil zu revidieren.

    Du kannst aber nicht einfach eine Aussage in einem bestimmten Thema machen und dann verlangen, daß man diese nur nach Deinem Dafürhalten betrachten darf.
     
  6. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Also sowas. Hat Erdogan schon den Schweizer Botschafter einbestellt? Ist schon Anzeige erstattet worden? :p
     
  7. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Vielleicht sollte man von seitens der deutschen Künstlervereinigungen mal soweit denken, die Türkei komplett außen vor zu lassen, nicht nur mit Reisen dorthin, sondern auch durch Benennung der selbigen.
    Außen vor, wie nicht existent.
    Basta.

    Soll der Sultan dort drüben wüten, soll er uns die 2,5 Mio Druckmittelasylanten schicken, bei der Gelegenheit kann er dann gleich wieder die 6 Milliarden zurück überweisen und einfach mal die Klappe halten.
    Man wird ich den auflaufen lassen.
    Zeitgleich würde ich eine Rede an die Nation halten, mich für mein Verhalten die letzten Monate demütig entschuldigen und mitteilen, daß die nächste Zeit viel abverlangen wird, ich mich aber bemühte, das ganze besser als bisher zu begleiten.

    Aus Maus Ankara, und tschüß!
     
  8. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Es wurde nach Urteilen gefragt, ich habe einen Link genannt wo solche zu finden sind. Nicht mehr, nicht weniger.

    Und ich hab mir vielleicht 10 angeschaut und dabei dir vier gefunden.

    Ich bin kein Rechtsexperte, ich denke aber das es dabei auch auf den Kontext ankommt. Wird jemand einfach so in der Stadt angetroffen (Urteil des BVerfG), scheint das als weniger schlimm betrachtet werden zu können als wenn jemand zu einer Veranstaltung, bei der Polizei anwesend ist, extra ein provozierendes T-Shirt o.ä. mitbringt.
    Siehe Zitat: "Eine herabsetzende Äußerung, die nicht erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist..."
    Ansonsten ist das Urteil des BVerfG natürlich auch zeitlich nach den andern Urteilen. Der Verteidiger konnte somit nicht Bezug darauf nehmen.

    Du darfst das gerne auch anders sehen, nur ist das dann außerhalb meiner Argumentation. Meine Argumentation war das es tausende gibt die schon den Bereich der Meinungsäußerung überschritten haben und sich strafbar gemacht haben. Somit wäre das Überschreiten dieser Grenze durch Böhmermann (unabhängig nach welchem Paragraphen) ebenso nichts besonderes.
     
  9. madmax25

    madmax25 Platin Member

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  10. Steff79

    Steff79 Senior Member

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