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Syrischer Asylbewerber tötet Frau in Reutlingen mit Machete

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von SanBernhardiner, 24. Juli 2016.

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  1. SanBernhardiner

    SanBernhardiner Silber Member

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    Syrischer Asylbewerber tötet Frau in Reutlingen mit Machete

    Die Anschlagsserie reißt leider nicht ab in Deutschland. In Reutlingen hat ein Mann eine Frau auf offener Straße getötet und 2 weitere Personen verletzt. Tatverdächtig ist ein 21jähriger Asylant aus Syrien. Wie soll das noch weitergehen in unserem Land? Ist man überhaupt noch irgendwo sicher? Frau Merkel sollte jetzt endlich handeln und unsere Grenzen zum Schutz der deutschen Bevölkerung schließen. Ein weiter so in der Asylpolitik darf es nicht geben.

    Wieso ist der Kerl dann überhaupt noch in Deutschland, wenn er polizeibekannt ist? Ich dachte die Regierung habe die Gesetze dahingehend geändert, daß straffällige Asylanten konsequent ausgewiesen werden können. Angewandt wird das Gesetz vermutlich wieder nicht, weil es ist ja der aaaarme Asylant. In der Konsequenz daraus haben wir nun leider Gottes die nächste Leiche :(
     
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  2. moznov

    moznov Guest

    Ich sag mal so, das hat hier nix mit ner Anschlagsserie zu tun. Und es soll auch schon vorgekommen sein, das der eine oder andere Deutsche mal jemanden auf offener Strasse erschlagen , erschossen, erstochen hat..
     
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  3. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    muss man dafür jetzt schon wieder einen neuen Thread erstellen? Ach Leute...:(
     
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  4. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    ... und dann auch noch im Politik-Bereich. Da ist die Intention klar.

    Mich interessiert dieser Fall auch. Bevor ich mich aber zu einem Kommentar hinreisen lasse, warte ich eher ab, bis mehr über die Hintergründe zur Gewalttat bekannt werden.
     
  5. Wambologe

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    Du hast bereits das richtige Wort verwendet: ausgewiesen. Ausweisung ist noch nicht Abschiebung, sondern erst einmal der Verlust der Aufenthaltserlaubnis und die Aufforderung, das Land zu verlassen. Es ist ein verwaltungstechnischer Akt. Eine Feststellung. Eine Abschiebung ist dann die mit Gewalt (d.h. Staatsgewalt) durchgezogene Ausreise.

    Aber selbst wenn jemand sein Aufenthaltsrecht verliert, kann er sich trotzdem noch straffrei (aber nicht rechtsmäßig) im Land aufhalten, wenn es ein Abschiebungshindernis gibt (Duldung). Das ist der Fall, wenn man in dem Land, in das man abgeschoben wird, verfolgt wird.

    Erst wenn man zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wird, fallen die Abschiebungshindernisse weg. Aber auch das heißt nicht, dass immer abgeschoben werden kann. Wenn die Todesstrafe oder Folter drohen, wird die Abschiebung weiterhin nicht vollzogen.

    Eine Ausweisung findet übrigens auch nur statt, wenn jemand zu einem Jahr Haft verurteilt wurde. Da in der zitierten Passage nur von polizeibekannt die Rede ist, dürfte es für die früheren Gewaltdelikte wohl kein Verfahren vor Gericht gegeben haben.
     
  6. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Bravo. Jetzt drehen die mit dem bestimmten Glauben erst so richtig auf. Bravo.
     
  7. Terranus

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  8. Wolfman563

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    OT
    @AlBarto: Einspruch zum Ava - der ist Giftmüll und hat im Biomüll nix zu suchen :D
     
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  9. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

  10. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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