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Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Dr. J, 26. Februar 2013.

  1. Dr. J

    Dr. J Neuling

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    Servus zusammen,

    auch nach langem Stöbern im Netz habe ich auf meinen konkreten Fall leider keine genaue Antwort gefunden, weswegen ich ihn hier mal schildere und auf Antworten von Euch hoffe:

    Vertrag mit Sky verlängert ab dem 13.02.2012 mit Sky Welt + Sport + HD Sport inkl. Sky Go für 43,90 € monatlich. Dazu 12 Monate Fußball Bundesliga geschenkt und Reduzierung des Beitrags um 14 €. Ergo 29,90 € für das Gesamtpaket für 12 Monate bis 28.02.2013.

    So weit so klar, für Ende November 2012 hatte ich mir dann eine Erinnerung zur fristgerechten Kündigung eingestellt. Dann kam aber am 28.11.2012 ein Schreiben von Sky mit der Bitte um mein Einverständnis für eine Erhöhung meines regulären monatlichen Beitrags um einen Euro zum 01.03.2013. Hinweise auf Kündigungsrecht und entsprechende Fristen waren in dem Schreiben nicht vorhanden.

    Treudoof hatte ich dann gedacht: weiterhin das bisherige Gesamtpaket für 30,90 € ist auch ok und habe dann auch nicht gekündigt. Das habe ich so lange gedacht, bis dann am 14.02.2013 ein Schreiben kam, dass meine Gratis-Freischaltung der Bundesliga ja zum 28.02.2013 endet und ich die Pakete wieder hinzubuchen könnte.

    Nach Anruf beim Kundendienst sagte mir ein netter Mitarbeiter, dass laut Info in seinem System auch HD Sport und somit auch Sky Go entfallen würden (da ich sowieso meist Bundesliga Konferenz und die restlichen Spiele Fr. und So. auf Sky Sport HD1 geschaut habe dachte ich, dass ich die einzelnen Bundesliga-Kanäle ja auch nicht unbedingt brauchen würde wenn ich Sky Sport HD1 etc. weiter nutzen könnte). Ich meinte dann, nun würde das Ganze wohl auf 44,90 € pro Monat (statt 43,90 €) hinauslaufen, allerdings ohne (Gratis-) Bundesliga und ohne HD Sport und Sky Go (obwohl ja regulär gebucht)? Der Mitarbeiter wusste es dann auch nicht genau und meinte, ich soll doch eine E-Mail an Sky schreiben.

    Habe mich dann etwas eingelesen und unter Punkt 7.1 der Sky AGB folgendes gefunden:

    Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
    Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.

    So wie ich das verstehe, ist das Angebot von Sky nun eine Verlängerung zu erhöhten Preisen (ein Euro mehr) und ich bin berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung (01.03.2013) zu kündigen. Die Kündigung muss Sky bis zu diesem 01.03.2013 zugehen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt.

    Habe dann am 21.02.2013 per E-Mail an service@sky.de gekündigt zum Ende diesen Monats. Kündigungsbestätigung kam dann gestern mit Bestätigung des 28.02.2014. Daraufhin wieder eine Mail von mir mit der Bitte um Korrektur und heute ein Anruf von Sky: Ich hätte aus der Preiserhöhung kein spezielles Kündigungsrecht und ich hätte regulär zum Ende letzten Jahres kündigen müssen. Es wäre eine entsprechende interne Anweisung zu dem Preiserhöhungsschreiben verteilt worden und die AGB würden nicht gelten (hä?) und was da drin steht wüßte sie auch nicht genau, wäre aber auch egal.

    Alright, nach etwas mehr Stöbern bin ich dann auf die mit 7.1 fast gleichlautende Formulierung des Punkt 4.4 der AGB gestoßen:

    Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10 Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.

    Sky meint jetzt vielleicht, dass ein Euro Erhöhung ja weniger als 10% sind und ich deswegen nicht nach o.g. Vorgehensweise kündigen könnte (deswegen viell. auch die interne Anweisung).

    Ich finde aber (natürlich :D), dass solche Formulierungen und eventuelle Zirkelbezüge in den AGB ziemlich unsauber sind. Nur nach 7.1 gehend bin ich schon der Meinung, dass meine Kündigung in Ordnung ist. Hatte meine Einzugsermächtigung mit der Kündigung entzogen, was mir die Dame heute am Telefon auch noch schriftlich bestätigen will. Ich müsste dann halt überweisen, Receiver brauch ich nicht zurückschicken, da der Vertrag ja noch weiterläuft und an andere interne Stellen weitergeben müsste sie den Fall auch nicht, da es für Sie klar ist (ja, klar...aber nix von eigenen AGB wissen). Aber welchen Betrag soll ich denn dann überweisen, wenn laut erstem Telefonat auch HD und Sky Go entfallen? Bin mal gespannt, was jetzt kommt. Würde ja auch mit gleichem Umfang und zu gleichem Preis wie bisher verlängern (oder auch ein Euro mehr), auch wenn es das Ganz wohl auch so für 24,90 € gibt. So ein Angebot kam aber nicht von Sky, da sie sich ja im Recht sehen.

    Kann mir jemand sagen, was nun genau zutrifft: 7.1 alleine passt und Sky kann nicht einfach auf 4.4 verweisen (was sie bisher ja noch gar nicht getan haben und wieso sollten sie im Preiserhöhungsschreiben um mein Einverständnis bitten, wenn sie es nach 4.4 auch einfach rein informativ schreiben könnten?), oder 4.4 zieht in Verbindung mit 7.1 und ich habe gelitten? :D

    Thx for your support! :D

    Cheers
     
  2. Robert Paulsen

    Robert Paulsen Junior Member

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    1€ Erhöhung auf den regulären Preis, das ist der Knackpunkt. Da du vergessen hast zu kündigen, ruf mal Sky an, in vielen Fällen sind sie sehr kulant.

    Ansonsten zahlst du den regulären Preis , mit einem Euro Aufschlag.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2013
  3. mySky

    mySky Guest

    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    Der vereinbarte Preis (Vertragsbestätigung) für dein Abo ändert sich nach 12 Monaten nicht!
    Lediglich die für 12 Monate vereinbarten Vergünstigungen (Rabatte und geschenkte Pakete) entfallen vertragsgemäß und dein Vertrag wird ohne Rabatt und geschenktem Paket weiter geführt.
    Daher greifen die von Dir angeführten Bestimmungen aus den AGB nicht!:(
     
  4. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    In deiner Vertragsbestätigung v. Feb.12 steht, dein Vertrag verlängert sich zu den dann üblichen Abopreisen, wenn nicht 2 Monate vorher gek. wird Punkt.

    Also wer Verträge lesen kann ist klar im Vorteil.Du bist vor den 2 Monaten informiert worden.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    Es geht um den einen angekündigten EURO ! Nicht um wegfallende Rabatte oder sonstiges.

    Da könnte man schon ein wenig genauer hinschauen........wenn in dem Schreiben dazu das hier wirklich nicht stand:

    könnte es ein Ansatzpunkt sein.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    Doch, gibt es: Und zwar, das du es dir zu einfach machst.;)

    Tut er nicht ! Wurde, da gegen geltendes Recht verstossend, schon vor geraumer Zeit als Vertragspunkt rausgenommen. Es muss (und wird von Sky in den Verträgen auch) ein konkreter Betrag genannt werden.
    Kannst du selber nachlesen in deinem Vertrag:

    "Den oben genannten Betrag zahlen sie erst nach Ende....blabla" => z.b. 65,90.

    Soweit, so gut. Sky hat früh genug informiert (das es 66,90 z.b. sein sollen). Frage ist nur, ist die Kündigungsbelehrung (laut AGB) mit drin ?

    Wenn nicht, kann man zumindest den 1,- Euro und ggf. die ganze automatische Verlängerung anfechten.
     
  7. Berliner

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    hast Du ein BSkyB Abo? :D

    Hier gehts um Sky Deutschland

    Ansonsten hat Teoha recht. Hier treffen 2 Dinge zusammen. Die versäumte offizielle Kündigungsfrist 2 Monate zum Aboende. Allerdings verlängert sich das Abo nicht zum vor 12 Monaten vereinbarten Vollpreis, sondern um +1 Euro mehr (auf den Vollpreis, nicht auf 29,90 Euro). Damit aber ein anderer als der vor 12 Monaten vereinbarte (Voll-) Preis bei verpennter oder unterlassener Kündigung. Damit greift die schon zitierte Preiserhöhungs-Kündigungsklause. Also hopp ein Einschreiben abschicken mit Kündigung zum 28.02.13 und unter Bezugnahme auf die +1 Euro aufsetzen. Eine normale Kündigung nimmt Sky nicht an, diese Frist ist ja vorbei. Aber es gibt eine Preiserhöhung um +1 Euro ab 01.03.13 im Vergleich zum ursprünglichen Preis ohne Rabatte/Geschenke, daher die andere Kündigungsfrist aktiv.

    Allerdings hätte Sky über die oder eine Frist bei Preiserhöhungs-Kündigung informieren müssen. Aber ich denk mal es gibt schlicht keine, da Sky ja nicht sagen kann "6 Wochen vor Preiserhöhung", wenn sie gleichzeitig sich einräumen, erst 4 Wochen vorher die Preiserhöhung anzukündigen. Also die Frist kann realistisch maximal 2 Wochen betragen, eher wohl gibts keine, entscheidend dann nur, dass die Kündigung vor dem Tag des Wirksamwerdens der Preiserhöhung eingeht.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    Bleibt nur die Frage wie Sky dann damit umgeht......komplexe Problemstellungen sind nicht deren Steckenpferd........

    Mir stellt sich auch die Frage (bzw. eigentlich nicht), ob wegen dieses "Formfehlers" der fehlenden Fristmitteilung die gesamte Vertragsverlängerung überhaupt anfechtbar wäre.....ich vermute nicht.
    Lediglich der 1,- Aufpreis.

    Aber warten wir ab.
     
  9. Berliner

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    Ja, das scheint hier Ursache für die falsche Auskunft seitens Sky.
    Nein. Die AGB sagen klar, man kann das komplette Abo wegen +1 Euro kündigen. Auch bei +0,01 Euro. Preiserhöhung ist Preiserhöhung. Die 10% Klausel gilt nur für Preiserhöhungen während der Laufzeit des Abos. Hier gehts um eine Anschlusserhöhung, daher zieht das mit den 10% nicht.

    Das Problem hier in dem Fall ist aber, dass die 1 Euro nur ein Klacks sind, denn es gibt ja darüberhinaus durch Versäumen der regulären Kündigung den Wegfall der Rabatte (direkte Preissteigerung) und Wegfall der Geschenke (indirekte Preissteigerung). Also selbst wenn Sky kulant sein will und sagt "jut..die +1 Euro schenken wa uns und Sie kündigen dafür nicht auf den 28.02.13" dürfte hier für den Kunden keine Option sein, da dann die hässlichen Folgeerscheinungen der versäumten ordentlichen Kündigung greifen. Daher würde ich das kulante Angebot nicht annehmen ;). Es sei denn Sky ist so kulant und bietet die Fortführung des Abos für +1 Euro/Monat (also 30,90 Euro) unter Beibehaltung aller Vergünstigungen für weitere 12 Monate an. Das ist aber eher keine Option für Sky würd ich mal sagen, was aber vielleicht im Moment nur daran liegt, dass Sky sich irrtümlich am längeren Hebel wähnt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Februar 2013
  10. Crom

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    AW: Support needed once again: Sky Kündigung - 7.1 vs. 4.4 der AGB

    In so einem Fall sollte man sich vielleicht professionelle Rechtsberatung suchen.
    Ich als Laie würde mir hier jedenfalls keine Antwort getrauen.