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Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürfen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Tobias Claren, 18. April 2008.

  1. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    Hallo.

    Es wurde mal in einem Magazin der ÖR gesagt, dass sich Mobilfunkverträge nach 2 Jahren nicht automatisch um ein Jahr verlängern dürfen.


    Hat dazu jemand eine Quelle, die brauche ich unbedingt für ePlus.
    Ansonsten muss ich eine Anti-Eplus-Domain einrichten.....
     
  2. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    So ein Urteil ist mir nicht bekannt.
    Frag doch einfach bei dem Sender nach!
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2008
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Wie man Dir schon in einem anderen Forum

    http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?p=1665002#post1665002

    bekannt gab, existiert so ein Urteil nicht.

    Das wurde auch im ÖR nie so gesagt. Ich habe den PlusMinus-Bericht gesehen.

    Donn
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Ist schon schlimm, wozu man "gezwungen" wird, wenn man sich den Vertrag nicht durchliest, den man unterschreibt... :rolleyes:
     
  5. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Das war auch mein Gedankengang.
    Aber was ich viel schlimmer finde: DAS ist doch nun weißgott nichts Neues!
    Um diese Praxis zu kennen, braucht man doch keinen Vertrag gelesen zu haben, das war auch vor 10 Jahren schon so.

    Donn
     
  6. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Schoen bloed, wenn man nicht liest was man unterschreibt.
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Nichtsdestotrotz bleibt diese Vertragspraxis Abzocke. Eine Vertragsverlängerung durch Stillschweigen als gegeben anzusehen ist unverschämt.
    Die Bequemlichkeit oder Vergesslichkeit der Kunden wird bewußt ausgenutzt und vom Gesetzgeber gebilligt.
    Solche Verträge sind anundpfirsisch sittenwidrig.
    Einzig ein Weiterlaufen des Vertrages mit monatlicher Kündigungsfrist wäre akzeptabel.
     
  8. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Sehe ich nicht so. Wir haben Vertragsfreiheiten und diese können und dürfen ausgenutzt werden.

    Der Kunde wurde darüber informiert und hat alles schriftlich bekommen. Es ist auch nicht mehr kleingedruckt auf der Rückseite! Seit langer Zeit wird dieser Hinweis auf der ersten Seite vor der Unterschrift des Kunden abgedruckt. Ein Satz zu lesen ist doch wirklich nicht zu viel verlangt!
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Man kann es auch umgekehrt sehen: Würde der Vertrag ohne Kündigung abrupt enden, würde sich so mancher Kunde auch darüber beschweren.

    Und die meisten schließen ein Laufzeitvertrag -- sei es für eine Zeitschrift oder ein Handy -- mit der Absicht ab, ihn längere Zeit zu nutzen. Wünschenswert wäre allerdings, wenn die Anbieter gesetzlich verpflichtet wären, den Kunden vor einer automatischen Verlängerung darüber zu informieren, damit er widersprechen kann.

    Umgekehrt wird der Kunde aber auch nicht dazu gezwungen, einen Vertrag abzuschließen, der derart für ihn persönlich ungünstige Verlängerungsklauseln besitzt.

    Denn bei T-Mobile verlängert sich der Vertrag m.W. nur um 3 Monate.

    Gag
     
  10. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Suche Urteil/EU-Urteil dass Mobifunkverträge sich nur um 3 Monate verlängern dürf

    Darum geht es nicht. Rein rechtlich ist das alles völlig okay so, aber dennoch zielt diese Praxis darauf ab, höhere Einnahmen durch die Vergesslichkeit von Kunden zu erzielen.