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Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Idiot, 10. Mai 2008.

  1. Idiot

    Idiot Senior Member

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    Ich habe gerade versucht, mich über die Möglichkeit einer Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Stiefeltern zu informieren. Viel mehr als das Folgende habe ich aber nicht gefunden:
    Regelungen in komplizierteren Fällen sind aber für den Laien schwer zu finden. Daher ein paar Fragen an die Experten:

    Situation:

    Frau mit Kind(ern) aus erster Ehe und alleinigem Sorgerecht, in 2. Ehe mit Mann B getrennt lebend, wohnt mit Kind(ern) bei Mann C. Mann B zahlt keinen Unterhalt.

    - Beschränkt sich die Übertragungsmöglichkeit auf verheiratete Paare, oder kann auch Mann C, der faktisch das Kind/die Kinder unterhält, sich den halben Freibetrag übertragen lassen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?

    - Macht es einen Unterschied, ob der ganze Freibetrag bei der Frau ist oder ob Mann B noch den halben Freibetrag für ein Kind hat?

    - Es hieß, der Kinderfreibetrag wirkt sich ab einem Einkommen von etwa 50000€/Jahr aus. Ich vermute für Verheiratete. Bei Unverheirateten müsste er sich dann ab etwa 25000€/Jahr positiv auswirken, oder?



    Ich liebe das deutsche Steuerrecht! :rolleyes:
     
  2. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

    Die Situation muss wohl sehr außergewöhnlich sein...

    Weiß zumindest jemand auf Teilfragen eine Antwort?
     
  3. Coltrane

    Coltrane Neuling

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    AW: Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

    Die Situation ist nicht außergewöhnlich, jedoch unser Steuersystem.
    Grundsätzlich gilt beim Kindschaftsverhältnis zu Enkel- oder Stiefkindern, dass auch Stief- oder Großeltern Kinderfreibträge in Anspruch nehmen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind im Haushalt aufgenommen wurde und die Kinderfreibeträge mit Zustimmung des Vaters oder der Mutter (hierwohl eher des leiblichen Vaters) übertragen werden. Grenzwertig jedoch die Definition Stiefvater. Während im allgemeinen Sprachgebrauch, Stiefvater schon derjenige ist, der mit Mutter und dazugehörigem Kind zusammenlebt, sieht es die dt. Rechtsprechung zu Weilen etwas anders.
    Ob der Kinderfreibetrag überhaupt Auswirkungen hat oder nicht, läßt sich nicht so einfach beantworten, da es mittlerweile 2 Arten davon gibt. Einerseits den für das sächliche Existenzminimum und anderseits die Freibeträge für Betreung, Erziehung und Ausbildungsbedarf. Hier geht es wohl vornehmlich um Ersteren, weshalb gleich vorab gesagt werden kann, ist Frau kein Großverdiener und bekommt Kindergeld, macht dieser kaum einen Unterscheid. Das FA rechnet trotz der Kindergeldzahlung jedes Jahr im Zuge der Günstigkeitsprüfung nach, ob eine Gewährung des Freibetrags besser wäre, zumeist jedoch ist die im Normalfall nicht davon auszgehen. Überdies hinaus, wäre es unter diesen Umständen gar nicht so klug, verbissen auf den Freibtrag zu schielen, denn sollte Frau keine riesigen Einkommen haben, bekommt sie, wie gesagt das Kindergeld und zwar das volle. In der Steuerklärung muss sie jedoch nur das halbe angeben, da sie auch nur den halben Freibetrag hat, was bedeuten soll, ausgezahlt wird es zwar komplett der Mutter, auf dem Papier jedoch hat der Vater das halbe KG erhalten. Sollte Frau nun unbedingt versuchen, den Freibetrag komplett zu erhalten, steht dieser auch auf der Lohnbescheinigung, was dem FA dann sagt, dass die Mutter auch das volle Kindergeld zu bekommen hat, was wiederum bedeutet, dass mann sich böse ins eigene Fleisch schneiden kann, wenn man versucht den Freibetrag unbedingt zu bekommen. Also vorher unbedingt nachrechnen, sonst siehts nacher schnell düster aus. Sollte also kein riesiges Einkommen vorhanden sein, bringt es meistens nicht sehr viel, jedoch eine Garantie gibt es nicht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2008
  4. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

    Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.

    Kinder sind im Haushalt aufgenommen, Schüler. Der leibliche Vater ist im Ausland (wo Frau und Kinder herkommen) und wie gesagt nicht sorgeberechtigt; da müsste dann wohl die Mutter zustimmen, oder?

    Würde dann wohl heißen, geht frühestens ab der Heirat - und da ist es wegen des Ehegattensplittings eh uninteressant...

    Bei der Frau ist das Kindergeld besser. Beim neuen Mann könnte, solange er als Single besteuert wird, der Freibetrag besser sein (Steuerersparnis durch halben Freibetrag könnte > halbes Kindergeld sein).

    Ich verstehe: U.U. ist es am Günstigsten, wenn der halbe Freibetrag beim Noch-Mann bleibt...

    Die Überlegung war aber auch nicht, den halben Freibetrag zur Frau zurückzuholen, sondern ihn statt beim Noch-Ehemann bzw der Frau selbst zu lassen auf den (wesentlich höher besteuerten) faktischen Unterhaltszahler zu übertragen. Für die Frau würde sich dadurch nichts ändern, bzw das von ihr anzugebende Kindergeld würde sinken.

    Irgendwie ist es bitter, wenn man eine Familie ernährt, aber als Single besteuert wird...
     
  5. Coltrane

    Coltrane Neuling

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    AW: Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

    Tja, das ewig gleiche Lied. Verstehen kann ich es sehr gut, denn gerade in solchen Situationen, wo der neue Mann für den Unterhalt aufkommt, sollten Möglichkeiten geschaffen werden, die einem derartigen Einsatz honorieren, jedoch erklär das einmal einem Finanzbeamten. Letztlich ist es dem FA "******egal" ob du deine hart erarbeitete Kohle für den neuen Benz ausgibst oder dafür ein Kind unterhältst, was dir gar nicht zugehörig ist.
    Ich denke im Übrigen dass selbst eine Heirat hier nicht viel ändern würde, denn nur dein rechtlicher Stand zur Frau würde sich ändern, dass Kind hingegen, würde weiterhin dem leiblichen Vater zugeordnet. Sicher gehen könnte man wohl nur, mit der Adoption, aber dies wäre schon sehr weit gegriffen. Wie es sich verhält, wenn der Vater im Ausland nicht aufgreifbar ist und ob die Zustimmung sodann noch zu erwarten sein muss, kann ich jetzt auch nicht sagen, könnte man aber ggf. prüfen.
     
  6. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

    Wie gesagt, der halbe Freibetrag für ein Kind liegt z.Zt. beim (deutschen) Noch-Mann der Frau. Grundsätzlich ist die Übertragung also möglich. Beim 2. Kind werden wir demnächst sehen, was das FA macht - ich vermute, solange nichts anderes beantragt wird ganzer Freibetrag bei der Frau. Der Vater der Kinder ist definitiv außen vor (wie gesagt, alleiniges Sorgerecht bei der Frau, kein Unterhalt etc...).

    Eine Heirat würde m.E. schon etwas ändern, denn dann würde bei gemeinsamer Veranlagung der Freibetrag automatisch für die Summe des Einkommens genommen, egal ob der Freibetrag hälftig aufgeteilt ist oder ganz bei der Frau liegt, oder?
     
  7. Coltrane

    Coltrane Neuling

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    AW: Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

    Wenn ich richtig verstehe, ist gemeint, ob der Kinderfreibetrag, den die Frau nach einer eventuellen Heirat hat, auf das gesamte Einkommen bei Zusammenveranlagung zur Anwendung kommt. Hier ein eindeutiges JA. Also wäre es nach einer Prüfung wohl die beste Variante, zuerst einmal die Freibeträge so zu lassen und nach einer anstehenden Heirat, aufgrund des dann höheren Einkommes in der Summe, sodann die Übertragung des Freibetrags beim FA zu beantragen, da der leibliche Vater, seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75 % nachgekommen ist, wonach dann der volle Betrag den Einahmen entgegengestellt wird.
    Nachträglich sei noch angeführt, sollte der leibliche Vater weder einen Wohnsitz noch sonst einen Aufenthalt in Deutschland und somit im Inland haben, steht der Frau der gesamte Freibetrag schon jetzt ungehindert zu, unabhängig davon, ob der Vater zahlt oder nicht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2008
  8. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Steuerfrage: Übertragung von Kinderfreibeträgen

    Sage ich ja: Der leibliche Vater ist auf jeden Fall außen vor.

    Noch einmal zur Klarstellung:

    1. Mann im Ausland (Heimatland der Frau), 2 Kinder. Scheidung, Frau alleine sorgeberechtigt, Mann zahlt keinen Unterhalt ---> 1. Mann schon damals "außen vor".

    Frau kommt nach Deutschland, 2. Mann. 1. Kind kommt nach Deutschland, Freibetrag bei Mutter, Übertragung zur Hälfte auf 2. Mann.

    Frau trennt sich von 2. Mann (Scheidung beantragt), lebt mit 3. Mann zusammen. 2. Kind kommt nach Deutschland. 3. Mann zahlt Unterhalt für beide Kinder.

    Für die Frau ist das Kindergeld auf jeden Fall besser als der Freibetrag. Für den 3. Mann wäre vor der Heirat wohl der Freibetrag besser, für beide zusammen ab der Heirat bei Zusammenveranlagung vermutlich wieder das Kindergeld.

    Wenn man den Freibetrag vor der Heirat definitiv nicht auf den 3. Mann übertragen kann, ist es also wohl am Besten, nichts zu tun.