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Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von x-man, 19. März 2010.

  1. x-man

    x-man Gold Member

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    Hallo zusammen,

    habe mein neues Notebook letztes Jahr als Arbeismittel in der Steuererklärung aufgeführt (ich arbeite als Softwareentwickler und benutze es hauptsächlich für die Arbeit). Dieses wurde auch zu 50% anerkannt.
    In der Abrechnung stand dann: "Die Abschreibung für Arbeitsmittel beträgt im diesem Jahr xxx EUR. Aber dieser Betrag ist in der Berechnung des Guthaben garnicht aufgefürt.
    In diesem Jahr genau das selbe (zweites Abschreibungsjahr). Die Abschreibung für Arbeitsmittel beträgt in diesem Jahr xxx EUR.
    Aber was bedeutet das genau? Wann / wo / wie bekomme ich denn den Betrag? :confused:
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    ???

    Du "bekommst" diesen Betrag doch nicht. Dein Einkommen wird um den Abschreibungswert gemindert, so dass du weniger Steuern zahlen musst.
     
  3. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    ...und nun hat er sich extra ein teueres Laptop gekauft,
    damit er auch viel wieder bekommt...

    :D
     
  4. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    Wie hoch sind bei dir die Werbungskosten lt. Steuerbescheid?
     
  5. coach

    coach Senior Member

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    Die Abschreibung zählt zu den Werbungskosten. Du mußt dann natürlich mit deinen gesamten Werbungskosten über den Werbungskostenpauschbetrag von 920,- € kommen. Ansonsten hat die Abschreibung keine Auswirkungen.
     
  6. SvenC

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    War es nicht so, dass komplette Geräte über 4 Jahre? abgeschrieben werden?
    Dann musst Du den Preis des Gerätes durch 4 teilen und dann pro Jahr den Anteil zu den oben aufgeführten Betrag hinzurechnen.... wenn Du dann nicht drüber kommst, dann bekommst Du auch nix wieder.

    Von daher mache ich fast nur noch das Wichtigste, da ich als Single ohne Auto ect eh nicht über die Beträge komme....

    Ich habe früher immer PC-Einzelteile abgesetzt, die konnte man direkt komplett auf 1 Jahr anrechnen, BIS ich ne neue Bearbeiterin bekommen habe. DANN ging nix mehr. :rolleyes:
    Selbst n Einspruch brachte nix, aber wenn die meinen 3 Einzelteile ergeben einen Komplett-PC, dann ist das halt so. :eek:
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    ... die vermutlich dann nur die neue GWG-Regelung umgesetzt hat.
     
  8. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    Afa für Laptop = 3 Jahre. Am Besten degressiv.


    Golphi

    Edit: Korrektur - degressiv gibts seit 2008 nicht mehr....
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. März 2010
  9. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    Ah okay. Meine letzten PC-Sachen habe ich vor gut 10 Jahren abgeschrieben. :D
     
  10. horud

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    AW: Steuererklärung - Abschreibung von Arbeitsmitteln

    Die gilt nur für Gewinneinkünfte (Gewerbetreibende, Freiberufler, LuF), nicht für Überschusseinkünfte (nichtselbständige Arbeit etc.) Im Bereich des Werbungskostenabzugs wird ein PC über drei Jahre abgeschrieben, wenn er mehr als 410 € netto kostet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. März 2010