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Steinmeiers Postenschieberei

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 15. Juni 2017.

  1. uklov

    uklov Platin Member

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    Seit Juni 2003 sehe ich das auch so.
     
  2. Wuslon

    Wuslon Guest

    :mad:
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Tja, kein Gesetzeslink, obwohl Du Dich ja auskennen willst, kein nichts. Schwache Leistung.

    Ich habe vom Beamtentum keine Ahnung, lese aber beim MDR:
    Ärger über Steinmeier: Personalrat im Bundespräsidialamt tritt zurück | MDR.DE
    Der Bundespräsident darf auch seinem Amt einen persönlichen Stempel aufdrücken und seinen zentralen Mitarbeiterstab nach seinen eigenen Vorstellungen besetzen.
    Dabei muss er aber den Personalrat in seine Entscheidungen mit einbeziehen. Das Bundespräsidialamt verfügt über rund 180 Angestellte - vom Gärtner bis zur Pressesprecherin. Der Personalrat hat hier ein Wort mitzureden, er ist gleichberechtig an Entscheidungen der Mitbestimmung beteiligt, heißt es in einem Leitfaden des Beamtenbunds. Dazu gehört die Einstellung von Personal, Festlegung von Arbeitszeit, Gestaltung der Arbeitsplätze, Einführung neuer Arbeitsmethoden.

    Der Personalrat ist also einzubeziehen.
    Und genau jener kritisiert, dass er das nicht ausreichend wurde...
    Sie kritisieren den Alleingang der Postenbesetzung und es ging auch im den Facebook-Auftritt.
    Das würde ich als Chef mal als Alarmzeichen sehen und dies aufarbeiten... Zusammen mit den Leuten.
    Man hat sich auch um ein ordentliches Arbeitsklima zu bemühen. Offensichtlich
    ist das Steinmeier nicht gelungen.

    Jedenfalls sehe ich hier einen Beigeschmack der Postenbegünstigung.
    Und bevor das nicht geklärt ist, wundert es mich, warum Du Ihn vorrauseilend in den Schutz nimmst. Unabhängig ob er nun "gegen Gesetze verstoßen" hat (das wird er nicht haben) oder eben keinen Draht zu seinen Mitarbeitern hat... Was schlimm genug wäre....
    Denn in seinem Postem ist er auf Zuarbeit angewiesen.

    Offensichtlich hat die BRD in letzter Zeit wenig Glück mit dem Präsidentenpersonal...
    Wenn ein Personalrat zurücktritt, dann sind das keine kleine Zwistigkeiten...
    Kann mir keiner erzählen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2017
    atomino63 und +los gefällt das.
  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    PersVG Abschnitt VI § 70 (2)
    (Seite 26 bis 31)

    (2) Dienststelle und Personalrat haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Arbeit und den Frieden der Dienststelle zu gefährden

    Steinmeier hat seine Informationspflicht verletzt und ob der Rücktritt einer Personalvertretung im PersVG Rückhalt findet, weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht.


    § 73 Informationsrecht (1) Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihr sind sämtliche zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Personalakten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgelegt werden. Die Personalvertretung ist auch über die Wirtschaftsplanung oder Haushaltsplanung der Dienststelle sowie über die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung zu unterrichten.




    pdf Datei
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiX14rU_b_UAhWD7RQKHRWbCpsQFggpMAA&url=https://www.berlin.de/hpr/_assets/persvg_berlin_mit_wo_13.05.13.pdf&usg=AFQjCNGnlB9uacDzLF7-bWaYw9cpWpUzuw
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2017
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  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  6. offenbach

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    Jetzt wird mir auch klar, warum Du so viel Zeit hier im Forum verbringst! :D
     
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  7. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Zumal man aus den Reihen der SPD heraus nicht müde wird, das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeiter für jede Klitsche einzufordern. Na ja, ist halt immer was anderes etwas zu fordern als es selbst auch einzuräumen. Der Fisch, der stinkt noch immer zuerst am Kopf.