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Star Trek: Schablonen der Gewalt!

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von eviltrooper, 13. Dezember 2002.

  1. eviltrooper

    eviltrooper Gold Member

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    Moin!

    Sagt mal ich wollte mal fragen da letztens auf Premiere die Folge "Schablonen der Gewalt" bei Star Trek: Raumschiff Enterprise lief!

    Ist diese Folge denn nicht Verboten???
    da sieht man Hakenkreuze usw. war eigentlich ne krasse folge über die Hitler Zeit!

    warum darf man sofwas im TV zeigen und aus den games werden die Hakenkreuze enfernt? Siehe Wolfenstein
     
  2. jeti-power

    jeti-power Junior Member

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    Hi,

    das würde mich wirklich auch mal interessieren. Das ganze ist zwar im Bereich der Fiktion, aber dennoch durch die Symbolik und der genannten Titel ist die Folge schon recht hart an der Grenze der Rechtsprechung meiner Meinung nach. Im Zusammenhang mit Geschichtsunterricht, Dokumentationen ist das abbilden der Symbole ja afaik erlaubt und man könnte die Enterprise-Folge auch dort einordnen.

    Aber egal wie, meiner Meinung nach handelt es sich dabei dennoch um eine der besten Enterprise-Folgen und eine der Folgen, die einem wirklich zum denken anregt.

    cu
    jeti-power

    Nachtrag:

    Also wie ich eben rausgefunden habe, darf Schablonen der Gewalt (Orginaltitel: Patterns of Force, 2. Staffel / Folge 52) nicht im deutschen FreeTV ausgestrahlt werden. Siehe Umfrage auf StarTrek-Index.de. Ich nehme an, dass die Umfrage auf der Seite aufgrund der Ausstrahlung auf Premiere gestartet wurde. Das wiederum würde zeigen, dass anscheined die Folge ausschließlich im PayTV und wohl nur mit Jugendschutz (kam eine Abfrage? Ich hab Linux drauf und damit kann ich da keine Antwort drauf geben) ausgestrahlt werden.

    Ich persönlich finde des extrem schade, aber es würde ja auch zu der aktuellen News auf DigiTV über Premiere und Jugenschutzverfehlung passen.

    cu
    jeti-power

    <small>[ 13. Dezember 2002, 17:50: Beitrag editiert von: jeti-power ]</small>
     
  3. eviltrooper

    eviltrooper Gold Member

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    Hehe ich hab auch Linux druff! l&auml;c

    Also bei mir kam keine Abfrage! l&auml;c

    Vielleicht könnte uns da jemand helfen der noch die BN Soft drauf hat!
     
  4. austrojerk

    austrojerk Gold Member

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    meines wissen darf diese folge sehrwohl ausgestrahlt werden.

    allerdings hat sie ein fsk16 siegel, was eine ausstrahlung am nachmittag in deutschland nicht möglich macht.

    und ich glaube, die deutschen sender verzichten freiwillig auf eine ausstrahlung....

    ich hab die folge mal vor jahren in den orf kunststücken gesehen. naja, ging so. ich bevorzuge sowieso TNG und co breites_
     
  5. ElaineMarley

    ElaineMarley Junior Member

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    Hi :)

    Bei der Originalsoftware war der Jugendschutz aktiv ...

    Elaine :)
     
  6. jeti-power

    jeti-power Junior Member

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    Hi,

    muchas gracias. Also wird es wohl so sein, dass die Folge im FreeTV wohl erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfte und dadurch für die meisten FreeTV Sender dadurch nicht gerade attraktiv ist. Schade eigendlich ...

    Wenn man es allerdings genaz genau nimmt, dürfte die Folge eigendlich meiner Meinung nach weder im FreeTV noch im PayTV jemals laufen. Aber vielleicht sehen die alten Herren das wenigstens in dem Bereich heute etwas lockerer. Ich mein, es ist zwar schon extrem schlimm was damals passiert ist, aber gerade so eine Sendung sollte doch jedem immer wieder klar machen, welches Unrecht damals geschehen ist und dass dies nie wieder passieren sollte.

    cu
    jeti-power
     
  7. Johnny

    Johnny Gold Member

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    moin,

    verboten oder so ist die folge nicht, die sender haben immer freiwillig drauf verzichtet sie zu auszustrahlen, um halt keine welle zu schlagen... die deutshcne können halt mit ihrer eigene geschichte nicht umgehen und müssen sich immer von anderen sagen lassen was wie wann und so... und immer fleissig weiterbezahlen!

    ein beispiel ist ja auch die deutsche synchro von "das 5te element" von Luc Besson mit Bruce Willis... Am Anfang wo der Archäologe auf die Mondoshiva trifft fragt er auf deutsch "seid ihr von der erde?" aber im original hört man die zeile "are you germans?" ha!

    soviel dazu...

    greets
    Johnny
     
  8. Michael 1708

    Michael 1708 Gold Member

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    Also ich finde es absolut in Ordnung und halte es auch für völlig normal, das diese Folge von Premiere ausgestrahlt wurde.

    Jede andere Verfahrensweise (Nichtausstrahlen und Übergehen dieser Episode) hätte mich schwer enttäuscht.

    1.) ist die Ausstrahlung dieser Folge nicht verboten !
    2.)wird in der Folge schließlich der Nationalsolzialismus / Faschismus schließlich nicht für gut befunden oder unterstützt.

    Also, aus welchen vernünftigem Grund sollte man diese Folge nicht ausstrahlen? durchein

    Soll denn jedes künstlerische Werk (Filme, Bücher, ect.), welche sich mit Hitler und/oder Nazis beschäftigt, verboten werden?

    Einerseits wird man heute durch "Totschweigen" solcher Zeitepochen erst recht nix draus lernen können und andererseits geht es ja auch in bewußter Star Trek Folge nicht darum, so etwas zu verherrlichen, sondern man beschäftigt sich in abgewandelter Form mit diesem Thema und dagegen ist ja wohl nix einzuwenden.

    Und, nebenbei gesagt, Premiere hat diese Folge in den letzten Jahren schon mehrfach gezeigt, da hätte mich eine andere Entscheidung bei der momentan laufenden Austrahlung der Serie doch sehr gewundert und ich finde es , nochmals betont, auch richtig!

    Gruss Michael
     
  9. jeti-power

    jeti-power Junior Member

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    Hi Michael,

    also ob die Folge verboten ist, würd ich nicht so definitiv sagen.

    Welche Zeichen da genau gemeint sind, kannst du unter http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/lk a/staatsschutz/rechts/informationsblatt/start.html#abzeichen nachschauen. Da kannst du erkennen, dass in der Folge einiger der Symbole zu finden sind.

    Gleichzeitig würde ich einmal sagen, dass ein Film ja auch ein Gegenstand ist. Interessant ist hier auch ein PDF File, welches das Thema behandelt. Die URL lautet http://www.jiz-muenchen.de/download/rgr_muc.pdf und ich meine im speziellen Seite 13,14.

    Also ich denke, die genaue rechtliche Situation kann echt nur ein Anwalt o.ä. hier posten. Allerdings sieht es für mich als juristischer Laie doch recht eindeutig aus, sodass ich mir nur vorstellen kann, dass dies einfach nicht mehr so streng gehandhabt wird. Es scheint also wirklich so zu sein, dass Bücher, Filme, Plakate usw. die z.b. ein Hakenkreuz enthalten in Deutschland verboten sind und das unabhängig jetzt wie der Ersteller des Werkes die Symbole verwendet.

    Irgendwie ja krass, denn wie du schon sagtest, bringt totschweigen absolut garnichts. Im Gegenteil, ich begrüße sogar die Folge. Komm ich jetzt dafür ins Gefängnis? ;-)

    cu
    jeti-power

    <small>[ 13. Dezember 2002, 23:24: Beitrag editiert von: jeti-power ]</small>
     
  10. vinyl

    vinyl Gold Member

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    @jeti-power:
    wenn du dir das gesetz in aller fülle durchliest kommst du auf die lösung. hier nochmal der komplette paragraph:

    -----------------
    § 86. Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
    (1) Wer Propagandamittel
    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der
    unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
    (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
    -------------

    man betrachte hierbei absatz 3 und findet da direkt die antwort: die folge dient erstens der staatsbürgerlichen aufklärung, zweitens der kunst (ja, auch ein film ist kunst), geringfügig vielleicht der lehre und berichterstattung (je nach auslegung). daraus folgt absatz 1 ist ausser kraft und die folge kann gezeigt werden.

    mal davon abgesehen denke ich, im freetv läuft die folge nicht, da im freetv mehr gezappt wird als bei premiere. leute die einfach mal an so einem zeichen vorbeizappen, könnten irritiert werden und vielleicht malen sich die sender dadurch ein schlechtes image aus ...

    mal davon abgesehen laufen (vor allem auf den örs) immer wieder filme mit derartigen zeichen. um hier nur ein beispiel zu nennen sei die ausstrahlung (ich glaube in der ard) des films "hitlerjunge salomon" genannt, in der einige zeichen auftauchen. ich denke es lassen sich eine vielzahl anderer beiträge finden.