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Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von villeneuve, 11. März 2005.

  1. villeneuve

    villeneuve Senior Member

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    Hallo Freaks,

    seit März 04 habe ich wieder Premiere Sport abonniert und zahlte dafür 20 Euro im Monat.
    Eigentlich wollte ich den Vertrag dann Anfang 2005 kündigen, habe aber die 6-Wochen-vor-Ablauf-Frist verpasst und dachte mir, ok, häng ich noch ein Jahr dran.
    Am 1. März wurden mir auch wie immer 20 Euro abgebucht, obwohl ich den 13., 14. und 15. Monat damals gratis versprochen bekommen habe. Hab daraufhin ne Email an Premiere geschickt, Antwort noch nicht erhalten.
    Unabhängig davon bekomme ich ein paar Tage später Post von Premiere mit der Ankündigung, daß ich ab April 25 Euro monatlich zu zahlen habe. Dies ist mit eindeutig zuviel und das ist der allererste Hinweis auf diese Preiserhöhung. Das bedeutet doch, daß ich jetzt kündigen kann, weil Premiere mich nicht rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht hat, oder?

    Grüße
    Stephan
     
  2. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Du hast den Kündigungstermin verschlafen, daher musst du die Mindestvertragslaufzeit zu aktuellen Konditionen erdulden. Da kommst du nicht raus. Ist dein Verschulden.
     
  3. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Wo er recht hat,hat er Recht....
     
  4. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Wieder mal ein Fall von "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil"
     
  5. Josef W.

    Josef W. Junior Member

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Wieso, klar kann er kündigen!

    Wenn er ein Schreiben mit der Ankündigung einer Preiserhöhung bekommt, hat er eine gewisse Frist einzuhalten, in der er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauchmachen kann.

    Ist bei allen Verträgen so, (z.B. Versicherungen, Mietverträge) dass die Ankündigung einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht nach sich zieht, da einseitig ein Vertragsbestandteil geändert wird.

    Josef W.
     
  6. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Jura studiert und AGB nicht gelesen ??????

    gruß dbox1freak
     
  7. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    wohl war..

    Aufgrund der Preiserhöhung dürfte ein Sonderkündigungsrecht zustehen....
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Da fand keine Preiserhöhung statt, sondern eine automatische Vertragsverlängerung nach den aktuellen Konditionen. Also ist keine außerordentliche Kündigung möglich.

    So steht es auch in den Vertragsbedingungen.

    Gag
     
  9. Josef W.

    Josef W. Junior Member

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Ok, wenn ich die Kündigungsfrist für die Vertragsverlängerung verpasse, und die AGB aussagen, dass sich bei Nichtkündigung der Vertrag um ein Jahr zu den neuen Konditionen verlängert, ist folgendes zu klären:

    Waren bei Vertragsverlängerung die neuen Preise bereits gültig? Bin ich als Kunde über die neuen Konditionen informiert worden?

    Wenn beides mit ja zu beantworten ist => keine Chance für den Kunden!

    Ansonsten bewegt sich PREMIERE meiner Meinung nach auf juristisch dünnem Eis.

    Da ich selbst kein PREMIERE-Kunde bin kann ich nicht beurteilen, wie die sich allgemein verhalten.

    U.U. blocken die erstmal ab. Damit lassen sich in der Regel 80% der Kunden abspeisen. Der Rest, der hartnäckig ist, kommt dann immer besser weg!

    Josef W.
     
  10. horud

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    AW: Soll plötzlich 5 Euro mehr bezahlen! Kündigung?

    Da wird er keine Chance haben, dies zu blocken. In den AGB steht unmissverständlich drin, dass sich das Abo nach Ablauf der Mindestvertragszeit automatisch um weitere 12 Monate und den dann gültigen Konditionen verlängert, sofern nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. März 2005