1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Michael-V, 29. August 2013.

  1. NaIch

    NaIch Senior Member

    Registriert seit:
    28. August 2013
    Beiträge:
    453
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    GG Art. 3.

    Aber ok lassen wir den Kinderkram. Wirf du deine Belege weg und hab Spass...
     
  2. vidiko

    vidiko Senior Member

    Registriert seit:
    7. Februar 2013
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    31
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    Kinderkram ist es, falsche Behauptungen aufzustellen und damit evtl. jemanden zu verunsichern.
     
  3. NaIch

    NaIch Senior Member

    Registriert seit:
    28. August 2013
    Beiträge:
    453
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    Die hier angesprochenen Einlieferungs- oder Versand-Belege aufzubewahren ist PFLICHT wenn man belegen will, das der Versand erfolgte. Das ist kein Kinderkram, sondern logisch.

    Es ist hingegen grob fahrlässig, sowas als "falsch" darzustellen. Oder zu suggerieren, Belege aufzubewahren wäre unnötig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2013
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    Fakt ist, daß es einige Urteile gibt, in denen Gerichte es für Verbraucher zumutbar halten, daß Einlieferungsbelege zur Beweissicherung zwei Jahre aufbewahrt werden sollten.

    In der Tat gibt es kein Gesetz, daß Privatpersonen Versandbelege eine bestimmte Dauer zur Beweisbeibringung vorhalten müssen ... nur, was 'zumutbar' ist, das entscheidet dann im Zweifel ein Richter ... der sich dann ggf. von anderen Urteilen leiten lässt ...
     
  5. vidiko

    vidiko Senior Member

    Registriert seit:
    7. Februar 2013
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    31
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    Leute, nicht die Tatsachen verdrehen. Ihr habt von "gesetzlich vorgeschrieben" geredet, nicht ich.
    Und das ist falsch.

    Ob es nicht trotzdem sinnvoll sein kann, bestreite ich in keiner Weise.

    Ich bin hier raus.
     
  6. NaIch

    NaIch Senior Member

    Registriert seit:
    28. August 2013
    Beiträge:
    453
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    Gut, "gesetzlich vorgeschrieben" ist dann die falsche Ausdrucksweise. Aber besser man bewahrt die Belege auf weil man denkt man müsse es, als man wirft sie weg, weil es kein Gesetz gibt......und deine Beiträge erweckten den Anschein als wolltest du das ausdrücken.
    Wenn nicht, ok.
     
  7. Pietro Fresa

    Pietro Fresa Talk-König

    Registriert seit:
    11. März 2003
    Beiträge:
    6.010
    Zustimmungen:
    1.073
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Fernseher
    Sat-Receiver
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    bei bestimmten Receivern kommt das Abschaltesignal nicht durch und somit kann man noch eine ganze Zeit noch Aboende schauen. Meine vorletzte lief noch gut zwei Monate länger als gebucht. Erst dann habe ich diese nach Aufforderung per Einschreibe mit Rückschein an Sky geschickt. Zum Zeitpunkt der Rücksendung war sie noch immer nicht deaktiviert.
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    Leiten lasse ich mich von dessen was im BGB steht, für hier geltend speziell Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte, § 194 Gegenstand der Verjährung:
    "1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung."
    und jene
    § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
     
  9. vidiko

    vidiko Senior Member

    Registriert seit:
    7. Februar 2013
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    31
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    Und was hat das mit Aufbewahrung von Belegen zu tun?
    Eben, nichts.
    F***, hab mich doch noch mal verleiten lassen.
    Viel Spaß beim weiteren Gesetzeraten.
     
  10. z4fun

    z4fun Junior Member

    Registriert seit:
    9. Januar 2010
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky meldet sich 12 Monate nach Abo Ende

    es kommt immer darauf an, wem gegenüber du solch eine erklärung abgibst, eine "nicht behörde" kann sich damit den pausenraum tapezieren :winken:

    und der TE lügt ja nicht, er hat die karte zurückgeschickt. punkt.
    (verstehe die aufregung eigentlich nich,,,)