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Sky Kundenservice sagt nicht Wahrheit

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Smolle, 30. September 2016.

  1. moznov

    moznov Guest

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    Für Menschenrechte..
     
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  2. dirki001

    dirki001 Foren-Gott

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    Geiler Thread! :ROFLMAO:
     
  3. moznov

    moznov Guest

    Jetzt mal ohne Scheiss, und ich bin so unabhängig wie nur irgendwas..
    Programme, Programmpakete usw. wurden und werden schon immer mal wieder gewechselt, entfallen , werden durch neue ersetzt. Da gibt die AGB kein Sonderkündigungsrecht her.
     
    Solmyr, Wolfgang38 und Rohrer gefällt das.
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Aber sicher doch, nur ist es in Deutschland halt aufwendig und kostspielig, sein Recht zu bekommen.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ok, wenn ihr so albern seid, dann muss ich mal wieder die einzig ernsthafte und zielführende Antwort geben.

    23
     
    Wolfgang38, Jürgen 7 und Wolfman563 gefällt das.
  6. moznov

    moznov Guest

    Ist doch ausgewürfelt..:whistle:
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    :eek:
     
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  8. PhoenixY2k

    PhoenixY2k Gold Member

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    Und abhängig vom Kunden. Der eine hat bei 23 ein Sonderkündigungsrecht, der andere bereits ab 14 und wiederum ein anderer kommt noch nicht einmal bei 50 Sendern aus seinem Vertrag.

    Wenn hätte man nur ein Sonderkündigungsrecht wenn durch die Veränderung der Charakter des Abos stark verändert wird und selbst dann nur auf das eine abonnierte Paket. Das trifft zB zu wenn du Sky Bundesliga abonniert hast, Sky würde aber keine Bundesliga Rechte mehr halten. Aber definiere das einmal bei Sky Starter oder Entertainment, wann würde da der Charakter verändert werden? Da müssten schon nahezu alle Sender abgeschaltet werden.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Hier sind ja mal wieder eine Menge Rechtsexperten unterwegs, wie man auch insbesondere an den Fachbegriffen sieht. ;)

    Selbstverständlich hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht wenn sich die Leistung ändert. Bei einer Dienstleistung ist es halt nur etwas schwieriger zu beurteilen, ab wann sich die Leistung ändert. Aber das zu beurteilen liegt sicher nicht im Bereich von ein paar Forennutzern. Im übrigen hat m. W. schon mal jemand erfolgreich eine Kündigung praktiziert als ein ihm wichtiger Sender weggefallen ist.
     
  10. Rohrer

    Rohrer Guest

    Hat das Einer behauptet? Antwort: Nein!

    Zu einen "Rechtsexperten" ernennst Du Dich selbst mit Deinen Kommentar.