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Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Markus_x, 19. April 2009.

  1. Markus_x

    Markus_x Gold Member

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    Hallo zusammen,

    ich bin Mieter einer Wohnung, gerade habe ich mir mal die Versicherungsbedingungen meiner Hausratversicherung durchgeschaut.
    Unter § 26 steht dort: Der Versicherungsnehmer hat [...] alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. [...]

    Letztens hat ein Kollege auf unserer Arbeitstätte alle " ortsverändlichen Geräte" (Kabel, PE usw.) geprüft, auch wurden die elektr. Anlagen bis
    1000 Volt geprüft (FI usw, nach DIN VDE0100) und da ist mir eingefallen, was für Betriebsstätten gilt, gilt das nicht auch für den privaten Haushalt .

    Weiß jemand, ob diese Prüfungen auch im privaten Haushalt durchzuführen sind ?



    Gruß Markus
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    Also wenn alle Gesetze die für Betriebsstätten gelten, auch für private Wohnungen gelten würden, dann hätten zumindest die Frauen ein Problem, die gerne irgendwelche "dekorativen" Dinge einfach irgendwo hinstellen wo gerade Platz ist. Das blockiert Fluchtwege und falls das Gerümpel brennbar ist stellt es eine erhöhte Brandgefahr dar.

    Von daher schätze ich mal dass da andere Vorschriften gelten ;)

    Gruß
    emtewe
     
  3. Isotrop

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    Das ganze nennt sich E-Check und wird von anerkannten Meisterbetrieben angeboten. Dieser E-Check ist aber keine Pflichtüberprüfung
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    ... zumal das dann auch Sache des Hauseigentümers ist, nicht des Mieters.

    Der Versicherungsnehmer als Mieter einer Wohnung wird nach dieser Klausel sicherlich nur angehalten sein, kein offenes Feuer in geschlossenen Räumen zu entfachen oder die Elektro-/Wasserinstallationen zu manipulieren. So verstehe ich das zumindest.
     
  5. Gorcon

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    Hier werden ab und zu E-Checks gemacht, leider aber nur sehr unvollständig. Lampen werden zB. nicht mehr geprüft obwohl gerade da oft die Lüsterklemmen sich gelöst haben.

    Meine Steckdosen überprüfe ich daher auch immer selbst mindestens 1x pro Jahr. Und es gibt kein Jahr wo nicht mindestens eine Dose Fehler aufweist. (selbst wenn diese gerade kontoliert wurden).

    Fi Schalter, Brandmelder bzw. Rauchgasmelder sind zB. auch nicht für Altbauten vorgeschrieben, aber selbst wenn, brauchen diese nicht nachgerüstet werden. Wenn die Versicherung dies aber verlangt, dann muss man das auf eigene Kosten nachrüsten.
    Bei FI Schalter wäre hier eine komplette neue Elektroinstallation fällig da nur 2adrig verkabelt wurde und insgesammt pro Wohnung nur 3 Sicherungen existieren (Licht, alle Steckdosen, Herd)
     
  6. Isotrop

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    :eek: Hilfe! Was hastn da für UP Einsätze? Hoffentlich keine BJ :D
     
  7. Markus_x

    Markus_x Gold Member

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    Habe gerade mal auf der Webseite vom E-Check folgendes gefunden:

    "Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
    Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
    Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.
    Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen."


    Dazu ein Gerichtsurteil:
    Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 4.06.1993, 4 U 109/92
    Folgendes Urteil traf am 4.06.1993 das OLG Saarbrücken (Aktenzeichen, 4 U 109/92):
    1. Der Vermieter ist im Rahmen der ihn treffenden Instandhaltungspflicht gehalten, die elektrotechnische Anlage des vermieteten Gebäudes nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, den VDE-Bestimmungen und den wegen der Prüffristen einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4) regelmäßig zu überprüfen.


    Aha, jetzt wird mir die Sache schon klarer.

    Gruß Markus
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    Das sind alles noch die alten DDR AP Dosen und Alu Kabel.:rolleyes:
     
  9. babis-gap

    babis-gap Senior Member

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    AW: Sicherheitsvorschriften in einer Mietwohnung

    Und wer muss die Kosten übernehmen, der Mieter, der Vermieter oder beide?