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Selber gebastelt, strafbar?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von RipvanFish, 8. April 2009.

  1. RipvanFish

    RipvanFish Neuling

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    Guten Abend,

    ich hoffe, dass ich das richtige Forum für meine Frage erwischt habe!
    Ich habe ein dringliches Problem:
    Da bei mir der Empfang der Sender in der RTL-Gruppe nicht funktioniert im digitalen Kabelnetz (Analog aber schon) und sich bei meinem Anbieter (netCologne) niemand einen Reim darauf machen kann, kommt morgen der Techniker von netCologne vorbei.

    Jetzt ist es aber so, dass ich in der Wohnung eigentlich nur eine funktionierende Kabeldose hatte, an der TV und Internetmodem (Habe Inet über das Kabelnetz/Multikabel) anzuschließen waren.
    Da mir das aber nicht gefallen hat, habe ich selber Durchgangsdosen verbaut und jetzt in zwei verschiedenen Zimmern TV und in einem dritten das Internetmodem angeschlossen.
    Netcologne verlangt für diese Arbeit 61€ (bis 15m entfernung von der Dose) oder sogar 107€ (ab 15m).
    Habe ich mich jetzt strafbar gemacht, weil ich das selber gemacht habe?
    Steht mir als GEZ- und Kabel/Telefon/Internet-Rechungszahlender Kunde nur eine Dose zu?
    Oder nimmt man nur für die Arbeit so horrende Summen und wer es selber macht, der spart eben?

    Hoffe jemand weiß eine Antwort,
    vielen Dank schonmal im Vorraus!

    mfg,

    RipvanFish :winken:
     
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Selber gebastelt, strafbar?

    Wenn nur eine Dose Ausstattungsmerkmal der Wohnung ist, ist der Netzbetreiber auch nur bis zu dieser einen Dose verantwortlich. Strafbar ist es nicht, die Verteilung in der Wohnung zu erweitern, insofern dies fachgerecht erfolgt und die Funktion der eigentlichen Hausverteilanlage nicht beeinflußt. Wird die fachgerechte Erweiterung beauftragt, so kostet dies natürlich Geld.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Selber gebastelt, strafbar?

    @RipvanFish

    ... wenn du zur Miete wohnst, wird der Mietvertrag bzw. die Hausordung wohl Änderungen an der "Empfangsanlage" untersagen. Die Anschlussdose ist Teil dieser Empfangsanalge.
    Wenn das der Fall ist, machst du nicht strafbar, sondern nur schadensersatzpflichtig, wenn die Funktionalität der Empfangsanlage in irgendeiner Form beeinträchtigt wird.

    Wenn der Techniker feststellen sollte, dass die Ursache für das Problem die unbefugte Veränderung der Hausverteilung ist, könnte dir der Technikereinsatz u.U. in Rechnung gestellt werden. ...
     
  4. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    Galaxis Easy World Kabel
    Galaxis Easy World Sat
    Humax BTCI 5900c
    Humax PR-HD 1000c
    Nokia D-Box1 Kabel
    Nokia D-Box1 SAT
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    Sagem D-Box2 SAT
    Technotrend S1401
    Sagemcom RCI 88
    AW: Selber gebastelt, strafbar?

    Wenn du die eine Stichdose in deiner Wohnung durch ein
    Durchschleifdosensystem ersetzt hast, brauchst du dich nicht
    über zu schwache Empfangssignale zu wundern.
    Durchschleifdosen benötigen ca 10-15 dB mehr Signal auf der
    Zuleitung. Ausreichend Pegel wirst du dann nur an der letzten
    TAD haben, wo du sicherlich die Stichdose eingebaut hast.
    (was technisch auch falsch ist)
    Probier mal den Receiver an der letzten Dose aus, wo auch das
    Kabelmodem dranhängt.
    Störungsbeseitigung durch eigenmächtige Umbauten sind immer
    kostenpflichtig.
    Der richtige Weg wäre gewesen, die Kabelgesellschaft mit der
    Erweiterung deiner TADs zu beauftragen.
    Die müssen sich dann auch eine "Platte" machen, wo die ca 10 dB
    mehr herkommen.
    Die zusätzliche Verlegung kostet dann natürlich etwas.
    (Anfahrt, Material, Arbeitsleistung).

    :winken: