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Seehofer schließt Kanzlerkandidatur bei der Bundestagswahl 2017 nicht aus...

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Solmyr, 31. Juli 2016.

  1. Andy77

    Andy77 Gold Member

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  2. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Das wird ihn ärgern...und die Verfechter zur Einführung von Volksentscheiden in Deutschland vermutlich auch.

    Schwere Schlappe für Horst Seehofer: Volksbefragung verfassungswidrig

    "Die bayrische Landesregierung um Ministerpräsident Horst Seehofer hat vor dem Verfassungsgericht eine herbe Niederlage einstecken müssen: Die von der CSU-Mehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die bayrische Verfassung."
     
  3. Berliner

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    Ja wenn man die eigene Verfassung nit kennt...passiert :LOL:
     
  4. Wambologe

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    Inwiefern? (Wobei die Frage nicht weiter relevant ist, da du dich offenbar weder mit dem Thema auskennst noch die umfassender damit beschäftigt hast.)

    Der Gerichtshof hat nicht bemängelt, dass das Volk nicht grundsätzlich unverbindlich befragt werden kann. Im Gegenteil: Volksbegehren Volksentscheide (die im Übrigen verbindlich sind) stehen explizit in der Bayerischen Verfassung drin. Bei Verfassungsänderungen sind Volksentscheide sogar verpflichtend.

    Ich empfehle dazu die Lektüre der Artikel 71 ff.:
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-71

    In diesem Zusammenhang ist Bayern sicher ein Vorbild für die Verfechter zur Einführung von Volksentscheiden.

    Was war demnach das verfassungsrechtliche Problem bei der Einführung von nicht-verbindlichen Volksentscheiden :)= Volksbefragungen)? Die Antwort ist recht simpel: Die Bayerische Verfassung zählt konkret auf, wie Staatsbürger im Freistaat ihre Rechte nutzen können. Das ist alles.

    Dazu sei auf Artikel 7, Absatz 2 verwiesen:
    "Der Staatsbürger übt seine Rechte aus durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden."
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-7

    Kurzum: Die CSU hätte die Volksbefragungen nicht als einfaches Gesetz, sondern über eine Verfassungsänderung einführen müssen. Das ist alles. Seehofer hat jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder er versucht, im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen und befragt dann das Volk oder er startet ein Volksbegehren, das dann in einem Volksentscheid mündet.

    Daher: Die Volksbefragungen in Bayern werden ziemlich sicher kommen, wenn sich Seehofer weiter dranhängt.. es wird nur bisschen länger dauern, bis der ganze Prozess durch ist. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Bayern sagen "Nein, wir wollen nicht befragt werden", wenn sie entscheiden müssen, ob sie in Zukunft befragt werden sollen. Es sei denn, sie finden bei einem Volksbegehren nicht genug Unterschriften, um als Volksbegehren überhaupt zugelassen zu werden.

    Wie auch immer... am Ende entscheidet das Volk und das wird die Verfechter zur Einführung von Volksentscheiden garantiert erstmal nicht ärgern. Und da es kein generelles Verbot zur Einführung gibt, wird auch Seehofer das ganze nicht als herbe Niederlage ansehen. Ich mein.. der Verfassungsgerichtshof hat sogar den Einwurf von rot-grün unkommentiert gelassen, dass es den Ministerpräsidenten zu sehr stärke. Da war keine Watschn, nix. Es wurden, wenn man so will, falsch durchgeführte Prozesse bemängelt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2016
    Gast 188551, uklov und Wolfman563 gefällt das.