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Schweiz: Muslime dürfen Prügeln

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von amsp2, 10. Juni 2009.

  1. Quavine

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    AW: Schweiz: Muslime dürfen Prügeln

    Und wie immer springt der xenophobepremierekunde1 darauf an, selbst wenn klar ist dass die Überschrift hetzerisch ist, mit dem Zusammenhang des Vorgangs nicht zu tun hat und es um Verfahrensfehler geht...
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2009
  2. dittsche

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    AW: Schweiz: Muslime dürfen Prügeln

    Was ist ein Doppelbürger :eek::eek: ?

    Welcher Bezug zur Politik gibt diesem Thread das Recht, sich in diesem Forum zu tummeln ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2009
  3. GeisterBob

    GeisterBob Senior Member

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    Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch ab.

    -das verpruegeln von ehefrauen hat NULL mit sharia-recht zu tun.

    -das recht ehefrauen zu zuechtigen existiert nicht nur im Qr'an. nur unwissende glauben das!

    zitat: " Noch bis ins 19. Jahrhundert hinein, war es eine Selbstverständlichkeit, dass der Mann die Ehefrau bestrafen durfte.

    ... bestand das natürliche Recht des Mannes, die Ehefrau zu erziehen, zu schlagen und zu züchtigen. Das konnte sogar soweit gehen, dass der Ehemann die untreue Ehefrau töten konnte, ohne dass diese Tat irgendwelche Folgen für ihn nach sich zog. Da kam es nicht selten vor, dass die Ehefrau eine kräftige Tracht Prügel von ihrem Herrn bekam, ob nun verdient oder nicht. Der Mann brauchte nicht einmal einen wirklichen Grund und Anlass dazu. Das waren einfach schmerzhafte Erziehung und Belehrungsmaßnahmen, die dem Ehe-weib erteilt und für selbstverständlich gehalten wurden.

    Nicht anders war es durch das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein. Der Mann hatte das Züchtigungsrecht über die Ehefrau. Der Mann war der Richter, der über die Art und dem Umfang der Bestrafung entschied, wobei die einfache Prügel mit der Hand noch das geringste und gnädigste Züchtigungsmittel war. Tatsächlich wurden die Frauen auch mit dem Stock, der Rute, mit Gerten aber auch mit Peitschen geschlagen und die Bestrafungen erfolgten in aller Regel der besseren Effizienz wegen auf den nackten Körper der Frau.

    Bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (1.1.1900) war es dem Mann nach dem staatlichen Recht erlaubt, seine Frau körperlich zu züchtigen. Aber auch und besonders die Kirche hatte nichts gegen die Züchtigung und das Schlagen der Frauen durch ihre Männer. Ihr Standpunkt war, dass es in der Familie nur einen Inhaber der Gewalt geben könne und das sei nun einmal nach Gesetz und kirchlichem Recht der Mann. Die Kirche hielt das Recht des Mannes, die Frau auch mit Stöcken und Peitschen zu züchtigen für gut und in Ordnung. Das kirchliche Gesetzbuch, der Corpus Juris Canonici fordert von der Frau ihrem Gatten überall-hin zu folgen. Er aber, der Ehemann war nach diesem Kirchengesetz berechtigt und befugt, sie zu schlagen, einzusperren, zu binden und sie zu ihrer Erziehung fasten zu lassen. Man kann es kaum glauben: Dieses kirchliche Recht die Frau zu maßregeln wurde erst im Jahre 1918 abgeschafft. Beklagte sich eine Frau im Beichtstuhl, dass sie so schrecklich geschlagen werde, dann schickte sie der Priester nach Hause und empfahl ihr fleißiges Gebet, damit sie sich bessere, nur dann würden die erziehenden Schläge des Ehemannes nachlassen. Auf den Gedanken, dass der Mann sie zu Unrecht schlagen könnte, kamen die Beichtväter gar nicht erst.


    -es ist (meiner unmassgeblichen meinung nach) absolut korrekt wenn bei urteilen der ethnische, religioese oder sonstige hintergruende in betracht gezogen werden.

    ergo: erst informieren dann kommentieren.
    P.S. Ich prügle schon seit Jahrzehnten meine 8 Ehefrauen und keine hat sich beschwert:D
     
  4. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Mulslime dürfen nur mit Gürtel prügeln

    Er hätte "mit Gürtel" prügeln schreiben müssen, da hast du recht.:D
     
  5. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch

    Aber nicht in Ländern, in denen das nicht üblich ist.

    In Ländern, in denen das so üblich ist, finde ich es zwar auch völlig unangebracht, da habe ich aber mehr Verständnis für ein Heranziehen der gesellschaftlich allgemein akzeptierten Gegebenheiten.
     
  6. GeisterBob

    GeisterBob Senior Member

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    Qidamawi Haile Selassie,
    da ich mich seit
    .....جمادى الاولى دى الثانيةذو القعدة
     
  7. GeisterBob

    GeisterBob Senior Member

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    Ach ja.Ich vergas:
    ‏يوم السَّبْتربيع الاولذو الحجة
     
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Schweiz: Muslime dürfen Prügeln

    Soso :D :rolleyes:
     
  9. GeisterBob

    GeisterBob Senior Member

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    selassie hat übersetzt

    Na,
    da hattu aber lange gebraucht zum übersetzen.:D
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: selassie hat übersetzt

    Glaub ja nicht, dass ich versucht hab diese bescheuerte Schrift zu übersetzen oder zu lesen :rolleyes:

    War ja sowieso ein Anspielung au meinen Nick. Dazu muss ich sagen, dass der reiner Zufall war. Ich wollte einfach den Namen irgendeiner semiberühmten Person. Hitler war schon besetzt :rolleyes: