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Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 6. September 2012.

  1. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Das bedeutet, wenn ich Land pachte und dadrauf Tomaten anpflanze gehört dass dem Eigentümer des Landes? Wie verdiene ich dann meine Brötchen mit den Tomaten?:eek:
     
  2. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Zur Vereinfachung spulen wir einfach die Zeit 10 Jahre vor und schon ist der Ersitzende Eigentümer der Sache.
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    Und wer rechtswidrig erlangte Sachen vertreibt, dass ist ein Hehler. Dieser Vorwurf dürfte im Zusammenhang mit den rechtswidrig erlangten Inhalten der Steuer-CD hinlänglich bekannt sein und damit setzt sich derzeit auch der Finanzminister von NRW auseinander.

    Aber schlimmer noch, man kann rechtswidrig erlangte Sachen auch kaufen - jedoch ohne des Eigentumsrechts. Das bedeutet, dass im Falle dessen, dass der Eigentümer die Sache zuruckfordert, man dies auch aushändigen muss. Bezüglich Schadensersatz muss man sich dann an den Verkäufer (Hehler) wenden.
     
  4. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Ok, Angeber: Wie sieht es damit aus ( Klassiker ):

    Ein Dieb geht in den Supermark. Im Supermarkt steckt er einen kleinen Gegenstand so in seine Tasche ( Mantel am Körper ) und geht zur Kasse.

    Wie sieht es jetzt aus mit der Strafbarkeit des Diebstahls. Hinweis: Es geht um den Gewahrsamsbruch.

    Wer hält Besitz / Gewahrsam an der Sache:

    Der Supermarkt, da die Sache immer noch in den Räumlichkeiten ist und der Supermarkt in diesen Generalgewahrsam ausübt.

    Oder der Dieb, der die Sache in seinen Mantel eingesteckt hat :D ?
     
  5. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Der für die Wegnahme einer Sache erforderliche Gewahrsamsbruch liegt bereits dann vor, wenn eine leicht zu verbergende Sache derart in die körperliche Sphäre verbracht wird, dass es dem eigentlich Berechtigten bereits jetzt nicht mehr möglich ist, auf sie zuzugreifen, ohne in eben diese Sphäre einzudringen (BGH 26, 24).

     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Wen er den Gegenstand einsteckt, wurde kein Kaufvertrag geschlossen, und somit fand auch kein Eigentümerwechsel statt.
    Der Gegenstand bleibt Eigentum des Supermarktes. Ob der Dieb den Gegenstand in Besitz behält oder nicht.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Pacht ist was ganz anderes.
    Bei Pacht wird dem Pächter das Land zur Nutzung übergeben und er kann damit auch Mehrwert erwirtschaften.
    Zahlt der Pächter die Pacht nicht gehören die angebauten Tomaten dem Verpächter bzw Landbesitzer.
     
  8. dittsche

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    Dass kein Eigentum übertragen wird ist ja unstrittig. Wie soll das auch gehen.

    Die Frage ging nur Richtung tatsächlichem Besitz / Gewahrsam.

    Theo.Lingen hat es gewusst, auch wenn ich schon den Begriff "Gewahrsamsenklave" erwartet hätte. Der liegt ja auf der Hand...
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2012
  9. dittsche

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    AW: Schneesteuer und Köln und Haltestellenräumung

    edit....
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2012