1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Schadenersatzforderung von Premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Wolff, 12. April 2003.

  1. D-BOX Fan

    D-BOX Fan Senior Member Premium

    Registriert seit:
    14. Januar 2001
    Beiträge:
    223
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Samsung 46D6500
    Samsung 22C4000
    Anzeige
    Jetzt muß Ich auch was dazu sagen.

    Mir ist etwas ähnliches mit meinem(EX, warum wohl)Strombetreiber EON (Bayernwerk) passiert,die haben bei mir 6Monaten keine vorrauszahlungen abgebucht und mir ist das nicht aufgefallen, das würde vermutlich fast niemanden auffallen wenn etwas nicht abgebucht wird, meine Meinung.
    Ich musste halt dann in den folgenden Monaten das doppelte vorrauszahlen und das wars dann.

    Das Verhalten von Premiere kann Ich nicht verstehen, denen mus das Wasser ja bis zum Hals stehen wüt
     
  2. manbock

    manbock Gold Member

    Registriert seit:
    13. Juli 2001
    Beiträge:
    1.128
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    @ riffraff:
    > Man kann immer nur probieren es so gut wie nötig zu machen In dem Unternehmen in dem ich tätig bin hat die EInführung einen 3stelligen Millionenbetrag gekostet und hat trotz allem eine Fehlerliste gehabt die las sich wie die Zutatenliste für ein 20gängiges Menü

    Eine Frage des Verständnisses der KLR.

    Hast du nicht 'weiche' Interpretationsmöglichkeiten deiner Arbeitszeit?

    Globale Betätigungsfelder?
     
  3. majo

    majo Silber Member

    Registriert seit:
    28. Juni 2002
    Beiträge:
    584
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    HD-DVD Toshiba HD-E1
    Beamer 720p Sanyo Z4
    Onkyo TX-DS 575
    DBox2 Philips
    Hyundai HSS 830 HCi
    @wolff:

    tja, rechtlich sieht´s für dich so aus wie alle schreiben, deshalb rate ich dir auch von der Inanspruchnahme eines Anwaltes ab (auch wenn es dein evtl. vorhandener Rechtsschutz übernimmt, schröpfe den mit einer sinnvolleren Sache). Das würde nur zu einer Verhärtung der Positionen führen und DIR definitiv nichts nützen, da du trotz Anwalt auf das Entgegenkommen von Premiere angewiesen bist.

    Und das kriegst du auch allein hin: Mach ordentlich Bitte, Bitte an die GESCHÄFTSLEITUNG (Einschreiben mit R-Schein)! Du hattest bist jetzt "viel Spaß und fröhliche Stunden dank des hervorragenden Fernsehprogrammes! ... Leider hat sich in deinen Abbuchungsmodus ein Fehler eingeschlichen." Weise daruaf hin, das Premiere bis jetzt sich immer des "Vertrauens für würdig erwiesen hat, welches ich(DU) als langjähriger Kunde wirklich seelenruhig entegenbringen konnte. Umso mehr war ich(du) über die völlig überzogene Reaktion von Premiere verwundert ..." und und ... und "bitte Sie um einen praktikablen Lösungsvorschlag, der mir(Dir) das weitere Premiere-Schauen ermöglicht." Eine 1.Rate im Rahmen deiner Möglichkeiten ergänzt diesen für ´Premiere wichtigen Hinweis´ winken . Wenn du es geschickt formulierst, kannst du sogar prima (getarnte) Ohrfeigen mit einbauen, muss natürlich nicht sein.

    Okay, die Schreiblaune ist wieder mal mit mir etwas durchgegangen - ich rate dir ganz KLAR von einer harten Gangart ab! Hätten ausschließlich andere was davon.

    läc , majo
     
  4. riffraff

    riffraff Gold Member

    Registriert seit:
    22. August 2002
    Beiträge:
    1.064
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Sony KL50 W
    Sanyo PLV Z2
    Dreambox 7000
    88cm Thomson
    VDR
    Pioneer 859
    Hauppauge DEC 3000-S
    dbII
    ....
    @manbock

    durchein

    Minst DU die Branche ?
    RR

    <small>[ 12. April 2003, 22:50: Beitrag editiert von: riffraff ]</small>
     
  5. manbock

    manbock Gold Member

    Registriert seit:
    13. Juli 2001
    Beiträge:
    1.128
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    @ riffraff:
    &gt; Minst DU die Branche ?

    Ist doch Schei..egal; du wirst doch heutzutage im Arbeitsleben überall abgegriffen.

    Also wehre dich dagegen
     
  6. Drachenauge

    Drachenauge Senior Member

    Registriert seit:
    26. August 2002
    Beiträge:
    461
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    28
    Richtig, dass würde ich Dir auch empfehlen. Ums zahlen kommst Du wohl nicht herum, aber wenn Du guten Willen demonstrierst, geht das Ganze vielleicht nicht zu einem Inkassobüro. Die Fakeln dann nämlich nicht lange sondern pfänden.
     
  7. neotrace2

    neotrace2 Junior Member

    Registriert seit:
    8. November 2001
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Hallo,
    also Premiere ist nicht verpflichtet einen so geringen Betrag zu stunden oder Ratenzahlung zu bewilligen.
    Da er er seit 6 Monaten schon davon weiß hätte er doch für sich schonmal was beiseitelegen können (interne Ratenzahlung).
    Und wer keine 200€ übrig hat (odeer 2x100) sollte sich kein Premiere leisten. Vorallem dann nicht wenn er das Gesparte Geld auch noch ausgegeben hat.
     
  8. Thomas5

    Thomas5 Guest

    Ich denke auch, dass die Ratenzahlung eines so geringen Betrages bei Premiere niemals gemacht wird, da die Verwaltungskosten in keinem Verhältnis zur fälligen Summe stehen.
     
  9. sherlok

    sherlok Junior Member

    Registriert seit:
    28. April 2001
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    8
    Wobei Premiere dann auch unter Umständen auf den Kosten sitzen bleibt wenn der Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft (und wahrscheinlich genau die die der Schuldner von sich aus schon im voraus angeboten hatte). Auch der Gläubiger ist gehalten die Kosten gering zu halten und seine Maßnahmen müssen angemessen sein.

    Wenn der Schuldner im Voraus schon erklärt er könne nur xx Euro pro Monat zurückzahlen wird auch eine Pfändung in den seltensten Fällen (außer Kosten) zu einer schnelleren Zahlung führen.

    Es gibt AFAIK Urteile die sich mit dem Thema Kontopfändung beschäftigen, wo im voraus schon klar war (durch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners) das diese Pfändung außer Kosten und Lauferei (und letztendlicher Rücknahme der Pfändung gemäss ZPO) nichts bringt. Dieses Vorgehen wurde vom Gericht untersagt und die Kosten hatte der Gläubiger zu tragen.

    TH
     
  10. tt01

    tt01 Neuling

    Registriert seit:
    14. April 2003
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Hallo,

    um z.B. diesem Problem aus dem Weg zu gehen habe ich seit Monaten Premiere die Lastschrifterlaubnis entzogen. Somit überweise ich pünktlich den Betrag an Premiere und alle haben ihren Frieden ha! . Der einzige Nachteil ist, dass ich die Premiere Direct Filme nicht bestellen kann, aber darauf kann ich gerne verzichten.

    sch&uuml