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Schüssel an Balkon - Blitzschutz?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von KL1900, 24. Juli 2020.

  1. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Hallo,

    am im Bild gezeigten Balkon mit der ausgefahrenen Markise ist eine Schüssel angedacht, befestigt mit Arm am Balkongeländer (bevorzugt links).

    Mir stellt sich hier aber die Frage, ob eine Erdung erforderlich ist. Die zwei Meter (sind es, oder?) zum Dachüberstand sind kein Problem. Ich frag mich aber, ob ich hier normal mit dem Maximalabstand zur Fassade rechnen kann, wenn die Hauswand im Balkonbereich entsprechend weiter innen beginnt.


    [​IMG]
     
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    An der beschriebenen Stelle schreibt die IEC EN 60728-11 keine Anbindung zur Blitzenergieableitung vor. Man könnte nun zwar das Fallrohr und den sicher viel zu geringen Trennungsabstand zum metallischen Balkongeländer bemängeln, aber die Norm fordert für diese Installation keinen Trennungsabstand.
    Solange die Antenne nur dich versorgt, ist auch kein Potentialausgleich erforderlich. Solltest du aber auf die Idee kommen, einen Nachbarn mitzuversorgen, dann wäre auf jeden Fall ein Potentialausgleich erforderlich (gilt dann grundsätzlich, egal ob die Antenne auf dem Balkon oder sonstewo steht).
     
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  3. Radiowaves

    Radiowaves Gold Member

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    @Dipol wird genau das bemängeln, vermute ich zumindest. ;)

    Dipol hat ein metallenes Balkongeländer an anderem Ort als mit Trennungsabstand zu umgehen eingezeichnet:

    [​IMG]
    (http://bilder.hifi-forum.de/max/359679/schutzzone-sudfassadedimifxbaum_356799.jpg)

    Da war das Geländer selbst halt außerhalb des geschützten Bereiches. In unserem Fall hier ist es innerhalb, hat aber vermutlich keinen ausreichenden Trennungsabstand zum Fallrohr.

    Wie das normentechnisch geregelt ist, habe ich in Jahren des Nichtstuns auf diesem Gebiet wieder vergessen. Dunkel ist mir, dass dann Trennungsabstand einzuhalten ist (auch mit den reingehenden Kabeln!). Aber ich kann keine Norm und darin keine entsprechende Stelle zitieren.

    Kann die Schüssel auch im balkonraum aufgestellt werden, also (weit) hinter der Brüstung und dann darüber hinweg schauen? Oder geht das wegen der Ausrichtung oder der Nutzung des Balkons nicht?


    Eigentlich müsste die metallene Brüstung selbst in den Haus-PA einbezogen werden. Was das bedeutet, wenn die Brüstung ihrerseits den Trennungsabstand vom Fallrohr unterscheidet, wüsste ich jetzt auch zu gerne. Falls ich es mal wusste, habe ichs auch wieder vergessen. :(

    Bei meiner Wohnung ist die Balkonbrüstung ein Edelstahlrohr-Stecksystem vom EG bis ins 4. OG. Nirgendwo eine Einbindung in den Haus-PA (oder blitzstromtragfähig in das Erdungssystem, was ich gefühlsmäßig deutlich vorziehen würde). Ich vermute, das ist dann normwidrig.
     
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  4. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Vielen Dank euch beiden!

    Ich dachte, den Arm am Balkongeländer anzubringen, so wie es eine Etage höher links ein Nachbar (Italiener, hat sich zum Thema Blitzschutz keine Gedanken gemacht) umgesetzt hat.

    Mich überrascht, dass das Fallrohr da ein Problem darstellen könnte. Wären das nicht auch >2m Abstand, wenn man die Schüssel links am Balkon anbringt?

    Im Balkonraum kann die Schüssel nicht aufgestellt werden, da das Signal von der Seite kommt.
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Fixabstände wurden erstmals vor 51 Jahren in der VDE 0855 Teil 1/9.59 mit mind. 3 m unterhalb Traufen und max. 2 m Wandabstand willkürlich ausbaldowert. Die noch heute gültigen Abstände entstammen der VDE 0855 Teil 1 von 1971 (!) und haben erstaunlicherweise alle neuen Erkenntnisse mit Dynamik wie insbesondere das Blitzkugelverfahren ungestreift überstanden.

    Folglich stehen alte wie neue Fixmaße in unvereinbarer Diskrepanz zur wissenschaftlich orientierten Blitzschutznormenreihe IEC 62305-3. Versteigt man sich zur These, dass Fassadenbereiche mit diesen Abstandsmaßen "passiv" ebenso sicher wie normkonforme Fangeinrichtungen mit niederimpedanter Blitzstromableitung gegen Direkteinschläge schützen, bleibt das Mysterium, wie Fassadenantennen mit diesen Abständen schützen können, die sich in BSK 3 (= 45 m BK-Radius) schon ab Gebäudehöhen > 19 m außerhalb LPZ 0B befinden und nicht erst > 45 m, wie es in einer Anmerkung der IEC 60728-11 unter dem Beispielbild lautet. In BSK 4 (BK-Radius 60 m) ist das "erst" ab 25 m Gebäudehöhe der Fall, in BSK 2 (BK-Radius 30m) schon > 13 m und in BSK 1 (BK-Radius =20 m) sogar > 9 m der Fall. :rolleyes:

    Hinweise im zuständigen Normengremium konnten bislang leider nicht bewirken, dass die starren Maße nicht erdungspflichtiger Fassadenantennen an die physikalische Realität angeglichen werden- Auch in der nächsten Normausgabe der IEC 60728-11 ist die VDE-Folklore von 1971 Anerkannte Regel der Technik.
    Die Einhaltung normkonformer Trennungsabstände nach IEC 62305-3 ist ein Gebot der Vernunft, aber nur gegen Blitzschutzsysteme und damit verbundene Hausteile zwingend gefordert. Ein 2012 im zuständigen deutschen Normengremium DKE/K 735.0.1 gefasster Beschluss für Antennenerdungen Außenableitungen (wie es in alten bisherigen Beispielbildern auch dargestellt ist) vorzuschreiben ist, weil Elektriker die TA nicht berechnen könnten, nie in die IEC 60728-11 eingeflossen.

    Das ist zwar bei Gebäuden MIT Blitzschutzsystem Pflicht, OHNE aber NICHT. Bei zum Glück seltenen Direkteinschlägen könnten zwar auch dann LEMPs von Fallrohren auf nahe Balkongeländer und von dort auf die Sat.-Antennen überspringen, sich dagegen zu schützen unterliegt jedoch der Eigeninitiative.

    Wenn die Summe der Ableitströme aller Endgeräte ≥ 5 mA(eff) beträgt, ist ein PA mit mind. 4 mm² Cu an die HES auch bei Antennen, die nur eine WE versorgen, gefordert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2020
  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Und was sagt das jetzt dem Fragenden genau, wie er seine angedachte Satantenne am Balkongelander anbringen kann?
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Warum erläuterst es du als Power-User mit 8.714 Beiträgen denn nicht selbst? :)

    Bei Einhaltung der Normkriterien mit
    • mind. 2 m Distanz zwischen Antenne und Dachrinne
    • max. 1,5 m Abstand zur Fassade (es zählt auch eine Balkon-Seitenwand)
    • Anschluss nur einer Wohneinheit und
    • Summe der Ableitströme < 5 mA (früher < 3,5 mA) eff
    ist der TE zumindest dahingehend sicher, dass ihm der Versicherer bei einem seltenen Direkteinschlag oder einem schon häufigeren Naheinschlag nicht wegen fehlender Erdung oder PA die Schadensregulierung verweigern kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2020
  8. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Weil ich mich mit der Materie nicht auskenne und auch nicht recht deine vorher geschriebenen, sicherlich zutreffenden, Erläuterungen richtig erfassen konnte.;)

    Aber jetzt ist es ja einfach verständlich klargestellt.:)
     
  9. Radiowaves

    Radiowaves Gold Member

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    Danke @Dipol ! Das erhellt wieder ein kleinwenig das, was ich vor Jahren etwas besser wusste.

    Darf ich so zusammenfassen? Eigentlich wäre es aus "blitzphysikalischen" Gründen sinnvoll, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen und auf bestimmte Dinge zu achten, gefordert ist es aber angesichts fehlenden Blitzschutzes am Gebäude nicht - genau das, was @KlausAmSee schon geschrieben hat.

    Also: ginge da ein "Blitzableiter" neben dem Balkon runter, dürfte zu dem nichts in gefährliche Näherung treten (und die Ableitung neben dem Balkon mit der metallenen Brüstung wäre schon ein no-go), aber da dort nur ein metallenes Fallrohr runtergeht, um das ein Blitzstrom natürlich einen großen Bogen (Lichtbogen, hähä) macht, weil er anspruchsvoll ist und nur Blitzableiterdrähte nimmt, ist das alles kein Problem.

    Darf man das so formulieren?


    Sind nicht sämtliche metallenen An- und Einbauten in den Haus-PA einzubeziehen? Also auch Treppengeländer in direkter Wandnähe, Aufzugs-Führungsschienen, ...? Oder betraf das nur Einbauten?

    Der Blitzstrom, der auf dem Fallrohr runterkommt, könnte (!) via Lichtbogenbildung zumindest partiell auf das metallene Balkongeländer "hüpfen" und dort hat er dann Zugang zur daran durch metallene Verbinder angebrachten Schüssel, als würde er direkt auf die Schüssel hüpfen. Das Geländer ist nun weißgott robust genug und verdampft vermutlich nicht angesichts des Schrecks, den es durch den Blitzstrom bekommt. Damit wäre das Geländer sowas wie die Verlängerung der Schüssel - weil es aus Metall ist.

    Wenn das Fallrohr seinerseits ausreichend Trennungsabstand von den Balkonen hätte, wäre das alles kein Thema. Also auch kein physikalisches Thema. Wie @Dipol nun klargestellt hat, ist es aber auch im bei Dir vorliegenden Fall kein "juristisches" Thema, torpediert also keine Schadensersatzleistungen im (seltenen) Falle eines Falles.

    Ich kenne keine Statistik dazu, würde aber aus dem Bauch heraus (gefährlich!) vermuten, dass Deine Installation weitaus weniger gefährdet wäre als eine wie üblich installierte Schüssel auf dem Einfamilienhaus-Dach: Ziegel gegen einen mit Loch tauschen, Standrohr errichten, Schüssel ran, Kabel rein ins Haus zu den Geräten - fertig. Da ist die Antenne dann direkt in der gefährdetsten Zone und es wird extrem selten auch nur blitzstromtragfähig geerdet. Eine Fangstange bei sowas sehe ich alle paar Jahre mal.

    Hier noch, falls nicht klar: "BSK" = Blitzschutzklasse, "BK-Radius" = Blitzkugel-Radius. Dazu nach dem Blitzkugelverfahren schauen und mal bissl Geometrie machen mit Tangenten an Kreisen etc. - und sei es grob auf dem Papier. Da sieht man, ab welchen Gebäudehöhen Antennen plötzlich aus dem nach Blitzkugelverfahren berechneten Schutzbereich herausstehen.
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ja genau so ist es. Es ist eine Formalie. Wenn das Gebäude mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet ist, gelten andere Regeln, auch wenn es eigentlich um die gleiche Sache geht. Mit Blitzschutzsystem wäre z.B. auch ein Überspannungsableitung an der Gebäudeeinführung vom Koaxkabel gefordert.
    Heißes Thema, auch in Normungskreisen. Warum macht man für Antennen einen so großen Aufwand, ist bei Edelstahlschornsteinen aber großzügiger? Warum benötigt der PA für eine LAN-Verkabelung andere Querschnitte für den PA als ein Koaxnetz? Harmonisierungsversuche scheitern oft auch daran, dass teilweise gar nicht mehr bekannt ist, warum die eine oder andere Festlegung getroffen wurde und es deswegen niemand wagt, etwas zu ändern.

    Der einzige Lichtblick: es passiert erstaunlich wenig. Personenschäden sind mir glücklicherweise gar nicht bekannt und Vermögensschäden werden durch die Versicherungen reguliert. Das soll jetzt aber kein Freifahrschein sein.
     
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