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Schöne RFID in meiner Fahrkarte

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 11. März 2013.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    Und wieder einmal konnte meine Fahrkarte bei der gerade erfolgten Kontrolle nicht gelesen werden. Nun geht die Rennerei zum Aussteller der Fahrkarte los, wo ich mir bescheinigen lassen muß, daß ich bezahlt habe. Dann damit zur Bundesbahn, damit sie die 40 € stopen (das kostet übrigens 7 € "Bearbeitungsgebühr").
    So kann die Woche beginnen.

    Ich finde es besonders treist, daß ich auch noch dafür bezahlen muß (und es sind nicht nur die 7 €), um den Nachweis zu erbringen.
    Die Technik funktioniert nicht - soll der Kunde dafür geradestehen. Es ist ja vollkommen abwegig, daß das Lesegerät kaputt oder das ein fehlerhafter Eintrag bei der Bundesbahn in der Datenbank sein könnte.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte


    Korrekt, warum Du Dich mit Deiner Allwissenheit über andere hebst weiß ich, vor allem bei diesem Thema, jetzt nicht.


    Worringer hat nur geschrieben das das Lesegerät defekt war und er jetzt mit 7 € belastet wird wenn er nachweisen kann das er bezahlt hat. Finde ich ein Unverschämtheit - aber genau so kennt man halt die Bahn.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte

    Wenn das Lesegerät und/oder die Karte defekt sind, ist das nicht das Verschulden des Fahrgasts, somit besteht keinerlei Anspruch auf Zahlung des EBE und auch nicht irgend einer Bearbeitungsgebühr.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. März 2013
  4. Eisenbahnfan

    Eisenbahnfan Board Ikone

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte

    Bist du dir da ganz sicher?
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte


    Wir kennen nur Worringers Aussage.

    Und sonst fand ich Deinen Beitrag nur anmaßend, aber keinesfalls humorvoll. Und der Vergleich Merkel - Hitler war völlig deplaziert.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte

    Ja.

    Ja, die ändert aber nichts daran, dass es nicht sein Verschulden ist. Prinzipiell müsste er sogar von dem zuständigen Verkehrsbetrieb eine Aufwandsentschädigung einklagen können.
    Er ist seinen Pflichten gemäß Beförderungsvertrag nachgekommen: Er hat einen gültigen Fahrausweis, er hat ihn bei sich geführt, er hat ihn auf Verlangen vorgezeigt.
    Alles weitere darf im Prinzip nicht sein Problem sein.
    Welcher "Vergleich"???

    Wenn andere sich die sich den aktuellen Namen von Unternehmen nicht merken können, dann ist es doch auch nicht schlimm, wenn ich mir den Namen des aktuellen Kanzlers nicht merken kann, oder? :D
     
  7. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte

    Frage : Bekommt man beim ausstellen eine Quittung ?
     
  8. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte

    Das Geld für die Fahrkarte wird monatlich abgebucht. Laut der Bahn, muß man aber von dem Verkehrsunternehmen, welches den Fahrschein ausstellt, einen Beleg vorweisen, daß der Fahrschein bezahlt ist.
     
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte

    Was ja auch richtig so ist.

    Selbst wenn die Karte regelmäßig aufgeladen wird. Kann der Vertrag ja auch gekündigt sein und man hat die RFID Karte noch. Oder die Lastschrift ist schief gelaufen.
    Das die Bahn sich hier absichern will, ist ja schon verständlich.

    Warum die allerdings die Gebühr erhebt, ist eine andere Sache.
    Bei Papierkarten kann man die Gebühr ja verstehen. Da ist man ja selbst Schuld wenn man die vergisst.

    Aber eine RFID Karte kann der größtteil selbst doch gar nicht testen und somit ist man doch selbst dafür auch nicht verantwortlich.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Schöne RFID in meiner Fahrkarte

    Genau so ist es. Der Kunde kann nicht nachvollziehen, ob die Karte lesbar ist oder nicht. Also kann er auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

    Gleiches gilt übrigens auch, wenn der QR-Code auf den selbst ausgedruckten Tickets vom Lesegerät nicht akzeptiert wird. Die Bahn bzw. das Verkehrsunternehmen muss zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Gültigkeit zu überprüfen, bevor sie dir das Fahren ohne Fahrschein vorwerfen dürfen.

    Das gilt auch für die Bearbeitungsgebühr, so lange es eben nicht dein Verschulden ist. Du bist für die Technik nicht verantwortlich.

    Doch leider sehen das eben manche Kontrollettis oder Sachbearbeiter anders. Das Unangenehme dabei ist, dass am Ende wohl kaum einer wegen der 7 Euro zum Anwalt rennt und klagt.