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Schärfere US-Gesetze gegen Raubkopierer

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von lagpot, 27. April 2006.

  1. lagpot

    lagpot Gold Member

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    Ist bin Laden ein Raubkopierer? Zumindest der US-Justizminister Alberto Gonzales scheint ähnliches zu vermuten: Gewinne aus Copyright-Verletzungen würden zur «Finanzierung terroristischer Aktivitäten» verwendet, so Gonzales laut «heise.de».

    In diesen Kontext passt auch ein Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Strafen und die Befugnisse der Ermittlungsbehörden gegen Raubkopien deutlich erhöht werden. In dem von dem republikanischen Abgeordneten Lamar Smith mit Rückendeckung der Bush-Regierung eingebrachten Entwurf steht unter anderem, dass die Höchststrafe für Verletzungen des Urheberrechts selbst in nicht gewerblichen Fällen von fünf auf zehn Jahre erhöht werden soll. Auch der Versuch soll strafbar werden.

    Menschen, die einen CD-Kopierschutz umgehen, um ihrer Freundin oder Mutter eine CD zu kopieren, werden von dem Gesetzentwurf damit auf eine Stufe etwa mit Bankräubern gestellt. Auch in Sachen Kopierschutz-Knacker in Soft- oder Hardware-Form soll nachgebessert werden: Nicht nur die Verwendung, sondern auch Besitz, «Kontrolle», Herstellung, Ein- und Ausfuhr sollen unter Strafe gestellt werden.



    Telefonwanzen gegen Kopien

    Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sollen die Ermittlungsbehörden in den USA künftig auch Telefone abhören dürfen – auch dies eine Ermächtigung, die bisher der Verfolgung schwerer Straftaten vorbehalten war. Die Rechteinhaber selbst sollen künftig Spuren sichern dürfen, etwa die IP-Adressen der Nutzer von Tauschbörsen protokollieren. Beschlagnahmte Computer sollen künftig vernichtet werden.

    Ziel der Verschärfung ist es, etwa der Nutzung von Tauschbörsen oder dem Rippen von kopiergeschützten CDs den Geruch eines Kavaliersdelikts zu nehmen. Kritiker halten jedoch selbst die bereits in den USA bestehenden Gesetze für einen Beleg dafür, dass die Balance der Interessen von Verbrauchern und Rechteinhabern längst aus dem Gleichgewicht geraten ist. Durch das Verbot, zum Beispiel Sicherheitskopien von kopiergeschützten CDs selbst für den eigenen Gebrauch zu erstellen, erwerbe der Kunde kein Eigentum mehr, sondern höchstens noch ein begrenztes Nutzungsrecht. (nz)
    Quelle: Netzzeitung