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Satellit: Weiterleitung von TV-Signal im Seniorenheim illegal? BGH reicht an EuGH weiter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Februar 2024.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Verletzt ein Seniorenheim Urheberrechte, wenn es über eine Satellitenanlage TV-Signale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht?

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  2. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    Unglaublich wo die GEMA nicht alles versucht Geld zu scheffeln.
    Jetzt wollen sie auch noch den alten Menschen mit ihrem Satellitenanschluss im Seniorenheim an den Kragen.:(
     
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  3. Speedy

    Speedy Lexikon

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    Müsste das nicht auch jedes Hotel betreffen, oder jeden Supermarkt, der das TV Programm zeigt ?
    Die Gema ist ein Raubritter, hat man ja bei den Weihnachtsmärkten gesehen.
     
  4. janth

    janth Talk-König

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    "Alte Leute" sind ja nicht grundsätzlich besser zu schützen, als "junge Leute", oder?

    Ich finds eher fraglich, dass hier versucht wird, den Mietern oder Eigentümern der "Wohnungen" im Altenheim nen anderen Status zu geben, als Mietern oder Eigentümern in nem Mehrfamilienhaus...

    Hotels und Supermärkte zahlen meines Wissens GEMA, wenn sie TV oder Musik spielen. (Außer es handelt sich um gema-freie Inhalte).
     
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  5. dam72

    dam72 Platin Member

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    Ich finde diese Thematik wird unnötig verkompliziert.

    Wenn die Sender selber via Satellit oder DVB-T in FTA senden, ist dies die sog. Erstausstrahlung. Diese ist eine öffentliche Wiedergabe, zielgerichtet an alle Deut. Haushalte, in DEU 36 Mio. Dafür bezahlt jeder die Haushaltsabgabe bzw. die Privaten refinanzieren durch Werbung und brauchen max. Reichweite.
    Wenn diese Signale in irgendeiner Form
    - zeitgleich und unverändert
    - kostenfrei (es wird kein Geld für die weitergeleiteten Inhalte verlangt)
    - an private Nutzer geleitet werden,

    sollte dies so betrachtet werden, wie wenn jemand eine eigene Antenne nutzt, sprich man kauft eine Antenne und nutzt das frei zur Verfügung gestellte Signal der Erstausstrahlung der Sender. Es gibt keine zusätzliche Kosten in dieser Nutzung.

    Denn beim Weiterleiten von freien Signalen ist zwischen der Erstausstrahlung der Sender und dem Endnutzer "nur" dumme transparente Technik (technisches Relais) im Einsatz, die die Inhalte der Erstausstrahlung weder/nicht verändert noch irgendwie besser/attraktiver macht. Zudem wird durch das "technisches Relais" kein neues Publikum erschlossen, das die Erstausstrahlung nicht berücksichtigt hätte.

    Es wäre aus meiner Sicht sogar redlich, dass man für das "technische Relais" Geld nehmen darf, weil man technische Kosten für die Weiterleitung hat. Dies berechtigt die weitergeleiteten Sender nicht, dafür Geld zu verlangen. Im Gegenteil, eigentlich sollte die Sender an die Weiterleiter Geld bezahlen, da sie Ihnen helfen Ihre Reichweite zu maximieren, welche sie dann durch Werbezeitverkauf montarisieren.

    Eine zusätzliche kommerzielle Beteiliung für die Sender sehe ich dann gerechtfertigt, wenn
    - durch die öffentliche Wiedergabe neues Publikum erschlossen wird (z.B. Ausland, das die Erstausstrahlung nicht berücksichtigt)
    - jemand für die FTA weitergeleiteten Sender als Pay Paket Geld verlangt.

    Hotels, KKH, JVA werden wie gehabt pro Zimmer abgrechnet.
    SMATV/Gemeinschaftanlagen/Altersheime/Pflegeheime sind wie Privathaushalte zu sehen, wenn jemand in dem Objekt sein Wohn/Lebensmittelpunkt hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Februar 2024
  6. FC Fan

    FC Fan Gold Member

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    Ist sicher lustig anzusehen wenn jeder Bewohner eine Schüssel anbringt. Sieht Scheiße aus aber die gierige GEMA bekommt keinen Cent.
     
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  7. Dark-Sider

    Dark-Sider Senior Member

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    Wenn es jetzt um den Fersehr im Gemeinschaftsraum geht sähe ich ggf. ja zumindest irgendwo Diskussionschancen. Aber bei den Geräten in den Zimmern der Senioren, wie kann man da auch nur ansatzweise an eine öffentliche Wiedergabe denken?

    Es geht hier doch nicht um Durchleitungs- und Weiterleitungsrechte (Signalverbreitung) wo ein Sender vielleicht Einspruch erheben könnte - die GEMA hat da garnix mit zu tun. Völlig unabhängig vom Verbreitungsweg fallen bei der Ausstrahlung ggf. GEMA Gebühren an wenn die Öffentlichkeit im gewerblichen Kontext damit bedient wird. Ich sehe die Bewohner im Altenheim natürlich auch **nicht** als Öffentlichkeit, aber ein Gerät im Gemeinschaftsraum wo häufig auch Besuch kommt vielleicht dann halt schon. Wenn Du einen Fernseher ins Treppenahaus der Wohnanlage hängt, fällt für die WEG vermutlich auch GEMA an.
     
  8. dam72

    dam72 Platin Member

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    Doch geht es. Corint und GEMA (i.A. der ÖRR) klagen schon wegen dem B2B Weiterleitungsregime. Es geht darum ob das Wohnheim wie ein Hotel behandelt wird oder als Privathaushalt. Eine öffentliche Wiedergabe ist z.B. die Redistribution in einem Kabelnetz. Hat nichts mit dem Gemeinschaftsraum zu tun, wobei ich Deiner Argumention bzgl. Gemeinschaftsraum folgen kann.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Poco F6 Pro
    Nicht nur dort. Bei mir nebenan wollten sie eine Kiosk-Besitzerin dazu nötigen zu zahlen. Und bei einem befreundeten Hifi-Händler wollten sie auch absahnen. Der hat den Typen rausgeworfen und Hausverbot erteilt.
    Zusätzlich hat er der GEMA noch einen "netten" Brief geschrieben.
     
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  10. Pille Palle

    Pille Palle Senior Member

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    Auf so ne Meldung wart ich nur :ROFLMAO: