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Sat Verbot hat ausgedient

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von liloma, 27. Januar 2002.

  1. liloma

    liloma Junior Member

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    Habe auf der Homepage von Infosat gelesen,das ein Beschluss gefasst werden soll, das Verbot seitens des Vermieters eine Satellitenschüssel zu installieren abgeschafft werden soll.
    Kann ich dann eine Schüssel installieren,ohne meinen Mieter zu fragen ?
     
  2. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    gelöscht

    [ 27. Januar 2002: Beitrag editiert von: kopernikus23 ]</p>
     
  3. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    Wenn er es im Mietvertrag ausschließt, kannst Du wahrscheinlich nichts machen. Sind nicht dafür auch Verträge da?!

    Die Aussagen von Infosat stimmen weitestgehend, dennoch sollte bei dieser Zeitschrift beachtet werden, daß sie nicht gewohnt ist sachlich mit den Problemen umzugehen. Diese Zeitschrift ist bekannt als absoluter "Kabelhasser", so wie der Teufel das Weihwasser!

    [ 27. Januar 2002: Beitrag editiert von: kopernikus23 ]</p>
     
  4. spaceman

    spaceman Board Ikone

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    Genau,die Infosat habe ich mir auch ständig gekauft,als ich damals noch SAT hatte,und muß sagen,daß sie keine objektive Informationspolitik betreiben(leider).Ich habe auch leider Kabel und hätte viel lieber wieder SAT,aber so einfach ist das nicht.
    Klar hat jeder nach §5 jeder das Recht auf....usw. ,aber Infosat berichtet darüber schon seit Jahren und in jeder Zeitschrift sind manchmal seitenweise Gerichtsurteile abgedruckt,die das Ende des Kabelzwangs ankündigen.
    Es wurde doch immer gesagt :"Haben sie durch die Wohnungsgesellschaft Zugang zum Brietbandkabel ? ja,dann müssen sie sich damit begnügen".
    Erst mal abwarten,was dabei raus kommt,aber andererseits scheint es so,als wenn sich tatsächlich etwas in dieser Richtung tut.Na ,wir hoffen mal [​IMG]
    gruß spaceman
     
  5. Grautvornix

    Grautvornix Silber Member

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    In einem Urteil des euopäischen Menschenrechtsgerichtshofes im Fall Autronic AG gegen Schweiz wurde klar und deutlich festgehalten, dass es in einem Rechtsstaat nicht angehe, vorzuschreiben, wo die Bürger ihre Informationen herholen müssen. Die Informationsfreiheit ist ein Teil der Meinungsfreiheit und damit des Menschenrechtes. Würde jemand mal so ein Urteil nach Strassburg weiterziehen, würde er wohl gewinnen. Natürlich wehren sich die Kabelbetreiber und die Gemeinden gegen diese Freiheiten der Bürger und verweisen auf Antennenwälder die zu befürchten wären. Als ob es keine Gemeinschaftsanlagen gäbe. Das Kabel wäre nur dann eine vertretbare Alternative, wenn man damit die gleiche Anzahl Programme in vergleichbarer Empfangsqualität und ebenso kostenlos wie das Sat Angebot empfangen könnte.
    Die ersten beiden Punkte liegen technisch nicht in der Reichweite der Kabelbetreiber und der letzte widerspricht dem ökonomischen Sinn der Kabelgesellschaften. Die machen dies ja nicht, damit wir möglichst viele gute Programme empfangen, sondern damit sie sich auf unsere Kosten eine goldenen Nase verdienen können, was aber auch nicht ganz zu klappen scheint.
    Gruss aus dem Himmel
     
  6. Sci-Fi

    Sci-Fi Junior Member

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    Hallo an alle!


    Für die die es interessiert.Hier ein Link zu den von Himmel angeführten Fall.Und nicht verzagen.Ihr seid auch EU Bürger und habt verbriefte Rechte.


    Gruß Sci-Fi
     
  7. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    Hier darf allerdings nicht vergessen werden wie die jeweilige Vertragslage ist und dies wird nicht von der EU außer Kraft gesetzt, so wünschenswert dies für den Betroffenen auch sein mag und wichtig wäre.
    Hat der Vermieter dies so vorgeschrieben und vertraglich festgehalten, der Mieter hat dem bei Vertragsabschluß zugestimmt, so wird auch dieser auch Bestand haben.
    Andere Aussagen helfen dabei mit Sicherheit den Betroffenen nicht.
    [​IMG]
     
  8. Sci-Fi

    Sci-Fi Junior Member

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    Hallo kopernikus73

    Ist schon klar.Vertrag ist erst mal Vertrag.Allerdings enthalten auch viele Verträge Vereinbarungen,die gegen geltendes Recht,die allgemeinen guten Sitten oder sogar verbriefte Grundrechte verstoßen.Solche Vereinbarungen sind nichtig.Und somit wäre es sicher verkehrt einen Vertrag erst mal nur als ein unanfechtbares Dogma anzusehen.Dies ist aber leider,aufgrund der typisch deutschen Behördenhörigkeit,leider immer noch der Fall.Kaum flattert ein amtlich aussehendes Drohschreiben auf den Tisch,verzichten viele freiwillig auf ihr Recht.Und gerade doch nach der Ablehnung durch den Vermieter lassen es viele,für mich übrigens sehr unverständlich,dabei bewenden,anstatt das wirklich mal bis zum Ende durchzuziehen.


    Gruß Sci-Fi

    [ 27. Januar 2002: Beitrag editiert von: Sci-Fi ]</p>
     
  9. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    Das stimmt und ist soweit richtig. Ich gebe lediglich zu Bedenken, daß Hoffnungen geweckt werden, die nach geltenden Vertragsrecht nicht in jedem Fall erfüllt werden. Die besagte zeitschrift weckt da oft Hoffnungen, die ...
    Bei den Nachrichten von digitv ist ein interessanter Artikel von der ANGA. Diesen sollte man doch einmal lesen. [​IMG]
     
  10. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    Es ist richtig, die Frage zu stellen, ob solche Vereinbarungen in Mietverträgen nicht eigentlich sittenwidrig sind. Undemokratisch sind sie sicherlich. Man darf hier auch nicht vergessen, dass Wohnungswirtschaft und Kabel-TV-Anbieter hier ihre Marktmacht eiskalt ausnutzen und vielleicht sogar mißbrauchen. Wer sich die Verbreitung von Kabel-TV anschaut (gibt es überhaupt noch "unverkabelte" Ballungsräume?) und dagegenhält, wie in Deutschland die Verteilung von eigenen zu vermieteten Wohnungsraum ist, wird dem nicht widersprechen können.

    Dem stellen sich leider auch nicht die Gerichte entgegen. Zwar wird der Informationsfreiheit in Deutschland ein hoher Stellenwert zugewiesen, aber wenn man nicht zufällig Ausländer ist oder sonstwie ein wie auch immer geartetes besonderes Interesse deutlich macht, hat man bei vorhandenem Kabel-TV schlechte Karten. Unsere Gerichte sind sich hier nicht zu schade, von einer Zweckentfremdung der gemieteten Sache (sprich Wohnung) zu sprechen, sofern eben dieses sogenannte "besondere" Interesse nicht verdeutlicht wurde (was für ein Taschenspielertrick). Und: die höhere Anzahl an Programme reicht als Argument für eine Sat-Anlage bei deutschen Gerichten nicht aus... Das man einem Monopolisten ausgeliefert wird, scheint unsere Gerichte nicht zu stören. So gibt es keine Möglichkeit, als Mieter aus diesem Vertrag herauszukommen - es sei denn, man zieht um... was wohl eine unzumutbare Härte und damit ein unhaltbarer Zustand ist. Selbst aus Premiere-World-Verträgen kommt man raus, wenn auch mit ziemlich langer Laufzeit. Ferner hat man als Kabel-TV-Kunde kein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl an Programmen oder gar auf irgendein bestimmtes Programm. Für den Mieter als Kabel-TV-Zwangskunden gibt es lediglich die Pflicht, das Geld zu überweisen und mit dem zufrieden zu sein, was einem großzügigerweise an Programmangebot überlassen wird...

    Was nun das Grundrecht auf Sat betrifft, so sind in den Zeitungs- oder Internet-Artikeln oft genug Floskeln enthalten wie "in Zukunft" oder dergleichen. In der Tat ist es doch z. Zt. vielmehr so, dass dieses Grundrecht in Deutschland mit Füssen getreten wird. Und ob sich das mit ish, Liberty und Co. wirklich bessert???

    [​IMG]