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Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von HeikoKrohn, 17. August 2006.

  1. HeikoKrohn

    HeikoKrohn Neuling

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    Hallo, guten Tag,

    möglicherweise sind ähnliche Fälle hier im Forum bereits häufig diskutiert worden. Über die Suchfunktion konnte ich leider nichts finden, deshalb bitte ich euch um einige höfliche Antworten.

    Ich lebe in einer Wohnanlage mit 24 Eigentumswohnungen. "Meine" Wohnung gehört meinem Vater. Es gibt keinen Kabelanschluss - dagegen wehrt sich die Mehrheit der Eigentümerversammlung "mit Händen und Füßen". Um Geld zu sparen, entschlossen sich die Spießer für eine Mischung aus terrestrischem Empfang (DVB-T) und Sat-TV.

    Jedoch wird lediglich eine Auswahl von Sat-TV-Sendern in die Hausanlage eingespeist - in den Wohnungen stehen also keine eigenen Receiver. Sat-Radiosender werden nicht eingespeist. Aus dem genannten Empfangsmix stehen insgesamt nur etwa 15 Fernsehsender zur Verfügung. Dass der Hörfunkempfang auf Grund der Positionierung der Sat-Antenne am Antennenmast auf dem Dach gestört ist, ist ein anderes Thema.

    Weil ich mit dieser Situation nicht zufrieden bin, denke ich darüber nach, eine eigene Sat-Antenne zu installieren. Das ist selbstverständlich nicht erlaubt. Also überlege ich, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses Ziel mit dem Recht auf meiner Seite zu erreichen. Das Aufstellen einer Antenne, die auf einem Schirmständer befestigt wäre, ist nicht möglich, weil sich der Balkon auf der falschen Seite befindet.

    Also käme nur eines der Schlafzimmerfenster auf der anderen Seite in Frage. Ich habe entdeckt, dass es Antennenhalterungen gibt, die in den Fensterrahmen gespannt werden. Daran ließe sich sicherlich eine DigiDish 33 befestigen - die Bausubstanz würde also nicht beschädigt. Außerdem würde ich ein Flachkabel zur Durchführung durch das geschlossene Fenster verwenden.

    Jetzt frage ich mich, gibt es ein Bundes- oder sogar ein EU-Recht, das es mir gestattet, dieses Vorhaben umzusetzen. Da ich davon ausgehe, dass es zu Protest von einigen Spießern kommen und sogar ein Schreiben der Hausverwaltung geben könnte, würde ich mich gern auf ein übergeordnetes Recht beziehen können, das die Belange der Hausgemeinschaft "außer Kraft setzt".

    Wie sieht die Rechtslage aus? Könnt ihr mir einige Tipps geben?
    Vielen Dank im Voraus.
     
  2. ShadowChaser

    ShadowChaser Senior Member

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  3. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    Es gibt vereinzelte Gerichtsentscheidungen, die Mietern eine derartige Antennenmontage zugestehen. Schau mal bei Google unter den Stichworten Mobilantenne, Mieter, Landgericht, da müsste was zu finden sein.

    Du könntest dich auch auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen, wenn du sagst, du möchtest einen ausländischen Shoppingsender empfangen und dort Waren bestellen.

    Wenn das die Eigentümergemeinschaft nicht überzeugt und du - bzw. dein Vater - keinen Rechtsstreit führen wollen, bleibt wohl nur der Versuch, eine Sat-Antenne auf die Fensterbank zu stellen und zu hoffen, dass der Empfang durch das Glas funktioniert.

    Gruß anton551
     
  4. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    So wie die Lage aussieht kannst Du doch das vorhandene System prima hijacken. Zuerst muß man das System verstehen, dazu freundet man sich am besten mit dem Hausmeister an. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Dann besorgt man sich Schlüssel zu SÄMTLICHEN Türen. Dann wird der Aufbau der SAT Anlage und der verfügbaren Kabelkanäle ausgekundschaftet. Dann benennst Du innerlich die Spießer in Miteigentümer um, freundest Du Dich mit der Hausverwaltung an und schlägst hin- und wieder sinnvolle Verbesserungen am Haus vor.

    Und dann wird geplant. Je nachdem ob man die Anlage upgraden muß, seine eigene Schüssel unsichtbar auf dem Dach anbringen kann ...

    Das mit Abstand oberdümmste was man in dieser Situation machen kann ist, das Wort 'Rechtslage' in Zusammenhang mit der SAT-Anlage IRGENDJEMANDEM BELIEBIGEN der mit dem Haus zu tun hat zu erwähnen. Du wirst nie wieder glücklich werden wenn sich das bei den Miteigentümern herumspricht. Der Rechtsweg funktioniert hier nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2006
  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    Aus dem genannten Empfangsmix stehen insgesamt nur etwa 15 Fernsehsender zur Verfügung

    Mit einem eigenen separaten DVB-T Receiver hat man doch unabhängig von einer solchen Merdekonzeption bereits 30 Sender zur Verfügung. Immerhin....

    Die von den Miteigentümern nicht gewollte digitale Vesorgung mit nur 2 Empfangsplätzen pro Wohn-Einheit, hätte sehr viele Euros gekostet. 24 Betondecken durchbohren,(es sei denn es gibt entsprechend dicke Kabelschächte) hunderte Meter Kabel unter Putz legen, (die vorhandene Verkabelung ist kaum nutzbar) riesiger Anfall von Schmutz, neue Tapeten, riesiger Multischalter, neue Dosen ect.

    Das bekommt man nie unter einen Hut. Und wenn Du es versuchst durchzusetzen, brauchst Du einen langen Atem.

    ....freundest Du Dich mit der Hausverwaltung an
    ....seine eigene Schüssel unsichtbar auf dem Dach anbringen kann ...

    Das kann nicht so ganz ernsthaft gemeint sein.:confused:
    Der erst beste Spießer wird zum Hörer greifen. Meine Frau ist in einer Hauverwaltungsfirma tätig und spezialisiert auf Satwünsche/Extrawürste von Miteigentümern. Scheitert fast immer an den Kosten.

    Aber dennoch - viel Erfolg/Spaß beim Flirt mit der Hausverwaltung.:love:

    Volterra
     
  6. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    Was soll das denn überhaupt bringen sich bei der Hausverwaltung einzuschleimen?

    Die eigentliche Entscheidungsgewalt liegt doch bei einer Eigentumswohnung sowieso nicht bei der Hausverwaltung, sondern bei der Eigentümergemeinschafft.

    Von daher kann die Hausverwaltung auch nur das erlauben, was die Eigentümergemeinschafft im Vorfeld abgesegnet hat.
    Ansonsten beschränkt sich die Entscheidungsgewalt der Hausverwaltung höchstens auf kleinere Reperaturen innerhalb des Gemeinschafftseigentums.

    Alles was darüber hinaus geht kann die Hausverwaltung somit höchstens an die Eigentümergemeinschafft weiter leiten.
    Und dort ist es dann ja so, daß für eine Genehmigung das Einverständnis sämtlicher Miteigentümer eingeholt werden muss.

    Und das dürfte im Fall einer Satanlage bei einer "Spießer-WG" schwierig zu bewerkstelligen sein.
    Von daher bliebe dann nur noch die Möglichkeit zu klagen... weiter zu klagen... und am Ende nen Haufen Gerichtskosten an der Backe zu haben, dafür aber immer noch keine Satantenne an der Hauswand.

    Von daher sollte man schon sehr sehr gute Gründe nennen können, wieso man unbedingt eine Satantenne braucht.
    Immerhin muss es auch den Richter, der selber u.U. schon mit ARD und ZDF zufrieden wäre auch wirklich überzeugen können.

    Aber ehe ich mir den ganzen Aufwand machen würde und mich zudem mit den Miteigentümern anfeinde, würde ich eher mal versuchen, ob man nicht auch ne größere Antenne hinter der Fensterscheibe plazieren kann.
    Dazu muss nur u.U. die Fensterscheibe ausgetauscht werden (sofern metallbedampft) und der Antennendurchmesser etwas größer als üblich dimensioniert werden.
    Auch wenn das nicht unbedingt ideal ist... kann das zumindestens niemand verbieten, da man innerhalb der Wohnung aufstellen darf, was auch immer man will, egal obs den Nachbarn gefällt oder nicht

    Gruß Indymal
     
  7. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    Das einzige Problem das ich sehe, ist die optische Beeinträchtigung. Und das wird auch der einzige Streitpunkt sein.

    Löcher darf man schon in sein Eigentum bohren, solange nicht die Statik darunter leidet oder auch die Gesammtoptik in mitleidenschaft gezogen wird.

    digiface
     
  8. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    Ist die Hausfassade in der Eigentumswohnung ? Meiner Meinung nach gehört diese eher zum Gemeinschafftseigentum... und solange es eine tragende Wand ist, darf man sie sowieso nicht so ohne weiteres anbohren.

    Gruß Indymal
     
  9. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    Jepp, das Wort viel mir nicht ein! ;)

    Ja, solange die Optik des Gemeinschaftseigentum nicht verletzt wird.

    Gut, eine Halterung selbst ohne Bohren verletzt schon diese Optik.

    Ein Loch, ca. 8 mm bringt nun nicht das Haus zum einstürzen, und es wird man höchst wahrscheinlich auch nicht sehen, sodass hier dann die Optik beeinträchtigt wäre, aber die Schüssel halt.

    Ob man es darf mit dem 8 mm Loch, muss man nachschauen.

    digiface
     
  10. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Sat-TV in der Eigentumswohnung - einfach so?

    Da muss man aber ziemlich solides Material nehmen, wenn man die ganze Halterung mit einem einzigen 8er Dübel + 6er Schraube befestigen will ;)

    Ich glaub bei mir sinds 8 Löcher 10x200. Aber ich durfte das laut Hausverwalter ja auch so machen, da es bei uns grundsätzlich gestattet ist eine Satanlage ohne weitere Nachfrage an der Außenwand anzubringen. Im üblichen Rahmen halt...

    Gruß Indymal
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2006