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Sat-Schüssel entfernen wg. dig. TV?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Maren1975, 9. April 2004.

  1. Maren1975

    Maren1975 Neuling

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    Hallo!
    Vielleicht kann mit ja hier vor Ort jemand bei einer aktuellen rechtlichen Problemstellung helfen:
    Wir haben bei unserem Einzug vor etwa 1,5 Jahren eine Sat-Anlage auf dem Dach des Mietshauses installieren lassen - natürlich mit Genehmigung der Vermieterin.
    Nun will sie zum Start des dig. TVs im November diese Genehmigung für alle im Haus zurückziehen, für uns mit den Anschaffungs- und Installationskosten von etwa 550 € vor 1,5 Jahren besonders ärgerlich. wüt
    Mir ist nur die Gesetzeslage bekannt, daß der Vermieter entweder Schüssel oder Kabel genehmigen muß - ändert sich hier etwas mit dem Start des digitalen Fernsehens? durchein
    Wer kennt eine Seite mit Urteilen hierzu oder ist evtl. sogar selbst in ähnlicher Situation?
    Danke für alle "sachdienlichen" Hinweise! läc
    Liebe Grüße, Maren
     
  2. Pietro Fresa

    Pietro Fresa Talk-König

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    Sat-Receiver
    auf der Astra Webseite ist ein wenig dazu erklärt. Hier der Link:
    ASTRA
     
  3. TV.Berlin

    TV.Berlin Wasserfall

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    Was heißt denn hier "Start des digitalen Fernsehens". Das Digitale TV gibt es schon seit ein paar Jahren sch&uuml
     
  4. Maren1975

    Maren1975 Neuling

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    Gut, denn eben "Start des digitalen Fernsehens in unserem Ort". Besser ?
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Du meinst sicher DVB-T. Aber was hat das damit zu tun?
     
  6. Kroes

    Kroes Board Ikone

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    Ich hab' leider nichts dazu bisher im Netz finden können. Bei Kabelanschluss ist es in jedem Fall so, dass dadurch das Recht auf Informationsfreiheit gewährleistet ist. Somit muss in solchen Fällen keine Satellitenanlage genehmigt werden. Eine vorherige Genehmigung darf sogar zurückgezogen werden, wenn doch später irgendwann mal ein Kabelanschluss installiert wird. Das gilt aber nicht, wenn man ein berechtigtes Interesse an nicht über Kabel empfangbaren Programmen hat - z.B. als Ausländer oder weil man beruflich mit Fremdsprachen zu tun hat.
    Die Frage ist nun, wie das bei DVB-T aussieht. Reichen 24 TV-Programme zur Gewährleistung der Informationsfreiheit aus? Ich befürchte fast, dass die Gerichte das bejahen würden...ein Urteil dazu habe ich aber noch nicht finden können. Hier wird es wohl in jedem Einzelfall auf den Richter ankommen. Viel besser dürfte da wohl sein, die gute Frau nochmal drauf anzusprechen und vor allem dabei folgende Argumente vorzutragen:
    - die Sat-Schüssel steht schon länger dort...wenn es bisher kein optisches Hindernis war, warum dann jetzt?
    - für DVB-T-Empfang reicht in Hamm (siehe Karte auf http://www.lfm-nrw.de/images/dvbt-startregionen-nrw.jpg) eine Zimmerantenne nicht aus - eine Dachantenne muss also immer noch genehmigt werden...und sieht die wirklich so viel besser aus, als eine Sat-Schüssel?
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Maren1975, Neuling, Benutzer #20808, erstellte am 09. April 2004 15:34 folgende Nachricht:

    Das ist in der Tat eine interessante Fragetstellung.

    Lies dazu bitte auch meine Beiträge in DF- News, darf man noch hoffen? (Seite 1)

    Das bedeutet: Wenn Deine Vermieterin jetzt die Genehmigung für die Sat-Anlage auf dem Dach des Mietshauses widerrufen will, muss sie nachweisen, dass ein anderer Empfangsweg dasselbe Ergebnis erzielt.

    Zunächst müsst Ihr eine Bestands-Analyse machen, die Du auch gerne hier im Forum öffentlich diskutieren kannst:

    1.) Was habt Ihr für eine Sat-Anlage?

    2.) Welche Receiver werden benutzt? (Modell? Marke?)

    3.) Wieviele Personen in welchem Lebensalter können unabhängig voneinander fernsehen?

    4.) Wie ist das Nutzungsverhalten?

    4a) Welche drei Fernseh-Programme werden vorrangig geguckt?

    4b) Welche anderen Programme sind Euch besonders wichtig?

    4c) Welche Pay-TV-Pakete habt Ihr abonniert?

    4d) Wie oft guckt Ihr ausländische Sender?

    4e) Welche Rolle spielt der Radio-Empfang?

    Wenn Ihr diese Fakten gesammelt habt, kann man diskutieren, ob dieses Nutzungsverhalten auch durch den anderen Empfangsweg erzielt werden kann.

    Welchen technischen Empfangsweg will Eure Vermieterin zur Verfügung stellen?

    Geht es hier um DVB-T? Also Digitalfernsehen über die Hausantenne?

    Hat Euer Haus schon einen Kabelanschluss?

    Beispiel: Wenn Ihr keinen Kabelanschluss habt, würde ein Premiere-Abonnent die Sache schon zugunsten von Satellit entscheiden.

    Umgekehrter Fall: Wenn Ihr tatsächlich nur ARD, ZDF, RTL, Sat-1 und Pro 7 gucken wollt, dann ist der neue Empfangsweg DVB-T dafür gut geeignet. In diesem Fall kann die vorhandene Satelliten-Antenne abgeschraubt werden entt&aum

    Also, beantworte mal die o.g. Fragen, und dann können wir hier diskutieren, wie die Chancen stehen und welche Argumente man der Vermieterin auftischen muss, um den Erhalt der Sat-Anlage zu gewährleisten winken
     
  8. hvf66

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    In dem Falle könnte der Besitzer der Satanlage auch eine Klage auf Kostenrückerstattung gegen die Vermieterin einreichen, da Sie ja die Installation der Anlage ausdrücklich genehmigt hat. Da für die Einrichtung von DVB-T neue Kosten für Hausantenne und Empfangsgeräte entstehen, die der Mieter tragen müsste, muss hier eine Gegenüberstellung der Kosten von Aufbau/Abbau der Satanlage, Restwert Satellitenreceiver und den oben aufgeführten für DVB-T erfolgen.Die Vermieterin müsste auf alle Fälle einen teil der Kosten übernehmen, ich bezweifle aber, das dass dann noch rentabel für sie ist, als wenn Sie es bei der vohandenen Satanlage belässt.
    Weiteres Argument: Über DVB-T sind keine Radio-Programme verfügbar und wir es auch nie geben, und für digitales, terrestrisches Radio, DAB, soweit überhaupt schon in der Region empfangbar, benötigt man wieder andere, teure Geräte und das Programmangebot ist "bescheiden".
    Insgesamt schon eine Menge Fakten, die für eine Beibehaltung der Satanlage sprechen.

    <small>[ 09. April 2004, 20:12: Beitrag editiert von: hvf66 ]</small>
     
  9. amsp

    amsp Platin Member

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    Das möchte ich aber stark bezweifeln.
     
  10. octavius

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    Hallo amsp,

    Das steht in der Urteilsbegründung. Ich meine, das steht da wörtlich drin boah! boah!
    Ich hab' in einem anderen Thread geschrieben: