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Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Matthias K., 2. April 2012.

  1. Matthias K.

    Matthias K. Gold Member

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    Ich stehe vor der Entscheidung, eine Eigentumswohnung zu kaufen.
    Es sind so viele Parteien, dass viele Nachteile wegfallen, aber manche Dinge auch schwerer werden.

    Jetzt wollte ich vorab mal euch zu folgender Problematik befragen:

    Es soll eine Schüssel auf dem Balkon - keine Sorge, diese ist gut versteckbar.
    Die Kabel würde ich aber im Zuge der Vorab-Renovierung ordentlich einputzen.
    Das macht es aber so unprofessionell wie beinahe unmöglich, Fensterdurchreichkabel zu benutzen.

    Wände zum nächsten Sondereigentum (nächste Wohnung) sind Gemeinschaftseigentum.
    Weiter heißt es in der Teilungserklärung: Äußere Fenster sind Gemeinschaftseigentum, innere Fenster z.B. zur Terasse sind Sondereigentum (also ein eigenes Ding).
    Für mich klingt das nach einem Widerspruch - was heißt innen, was heißt außen?

    Jedenfalls wollte ich die Kabel sachgemäß nach außen führen, durch die Wand.
    Dann kam ich drauf, dass so eine Wand auch Gemeinschaftseigentum ist und dutzende Parteien kaum alle "ja" schreien würden.
    Dann dachte ich, durchs Fenster / die Balkontüre zu bohren.
    Jetzt stößt mir da wieder das Gemeinschaftliche auf.

    Wie wäre es richtig, sachlich, technisch, rechtlich?
     
  2. i.team

    i.team Gold Member

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    AW: Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

    Die Eigentumsfragen solltest Du mit einem Anwalt oder Immobilienfachmann klären.
    Fürs Fenster kann ich Dir die superflache Faval Fensterdurchführung empfehlen. Die ist okay.
     
  3. _falk_

    _falk_ Platin Member

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  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

    Eine gute Zusammenfassung soll das sein.:LOL:

    Den Unsinn haben Scharlatane verfasst.

    Ohne jede Kenntnis der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung / Rechtslage.
    Und dann auch noch, wenn es sich um eine ETW handelt.

    @Matthias K.

    Wenn Du allerdings auf dem Balkon eine Schüssel von der Straße
    oder von außen nahezu unsichtbar montierst,
    dann hast Du gute Chancen.
    Mietrecht zu Parabolantenne - Satelliten-TV - Sat-Schssel
    Beachte besonders den ETW Teil.

    Und erweitert in Bezug auf ETW:
    Urteil des V.*Zivilsenats vom*13.11.2009 -*V*ZR*10/09*-
    Hier wurde die Antenne offensichtlich von außen sichtbar montiert
    und nicht auf dem Boden eines Balkons.

    Ich wünsche Dir viel Überzeugungsarbeit gegenüber Deinen Miteigentümern.
     
  5. Matthias K.

    Matthias K. Gold Member

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    AW: Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

    Ich habe die Texte kurz überflogen.
    Jedoch habe ich schon hier in der Mietswohnung mir einen schönen Ständer gebastelt, so dass man die Schüssel nicht von der Straße aus sieht.
    Das nehme ich einfach mit rüber. Und wenn bzw. da es von "unten" und den Nachbarn aus unsichtbar bleibt, sind die anderen Bedenkpunkte aufgehoben.

    Hier habe ich jedoch ein Flachbandkabel, welches in die Balkontür geklemmt wird und anschließend eine Fußtrittleiste aus Gummi in Teppichfarbe, wodurch das Kabel weitergereicht wird, bis zum Fernseher, eben wegen Mietswohnung.
    Dort will ich verständlicherweise ordentlich die Kabel in den Wänden verlegen und an passenden Stellen an Dosen führen.

    Wie sähe das denn aus, wenn ich in der Küche aus der Wand, Enden der Kabel herausgucken lassen muss, nur um sie an diese Fensterdurchreichkabel anzuschließen.
    Außerdem geht so ein zweifach gekoppeltes Flachbandkabel immer etwas auf Kosten der Signalpegel und Signalqualität.

    Mir geht es also primär darum, ob und wie ich das Kabel, welches in der Wand liegt, am besten an einem Stück nach draußen bekomme, ohne dass sich jemand aufregt oder später "Schadensersatz" herausbrüllen kann.

    In meiner früheren Mietswohnung dürfte ich sogar die Schüssel an der Außenwand neben dem Fenster montieren und ein Loch durch die Außenwand bohren.
    Dieses dichtete ich ordentlich ab und der Vermieter gab sein ok.

    Eigentlich denkt man bei Eigentum nicht daran, weniger zu können und zu dürfen in den sogenannten "eigenen vier Wänden", wenn es auch zum angeschlossenen Balkon hinaus geht.
     
  6. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

    Erst lesen, dann urteilen! :winken:

    Der Fall ETW wird ebenfalls behandelt und weiterführende Links finden sich auch.
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

    Ich brauche keine 10 Jahre alte Urteile untergeordneter LG zu lesen.
    Ich orientiere mich an der Rechtsprechung des BGH.:winken:

    Balkon - Schüsselmontage um HDTV Empfang zu ermöglichen:
    Beschluss des VIII.*Zivilsenats vom*21.9.2010 -*VIII*ZR*275/09*-
    Hier wird sogar die Entfernung einer Balkonschüssel verlangt.

    Allerdings dürfte diese Schüssel nicht nahezu unsichtbar montiert gewesen sein.
     
  8. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

    Die Schüssel kann er also aufstellen.

    Bei der Wanddurchbohrung sieht es anders aus. Die Außenwände sind Gemeinschaftseigentum. Alles, was das äußere Erscheinungsbild oder die Baustruktur ändert, muss von der WEG genehmigt werden. Das ist die rechtliche Seite.

    Technisch ist aber eine Wanddurchbohrung einer Fensterdurchführung klar vorzuziehen. Deshalb würde ich persönlich nicht lange fackeln und einfach ein Loch in die Wand bohren. Diese Empfehlung ist natürlich ohne Gewähr :)

    OT: passend zum Thema WEG Barack Obama Eigentümerversammlung Wilhelmstr 48 - YouTube
     
  9. .blubb.

    .blubb. Junior Member

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    AW: Sat-Schüssel auf Balkon bei Eigentum

    Ich würd einfach nen Loch durch die Wand bohren und gut wär, beim Verkauf einfach Kabel da lassen oder auf Wunsch ordentlich zu machen und kaschieren.

    Und wenn due schon Kabel in den Wänden verlegst, bitte gleich in Lehrrohren, zudem ist das verlegen direkt in Putz von Kommunikationsleitungen sowieso verboten.