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Sat Empfang und Vermieter

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von martin16, 15. November 2006.

  1. martin16

    martin16 Senior Member

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    :eek: Habe folgendes Problem:

    Ich wohne seit Januar 2003 in meiner Mietwohnung
    der vom Vermieter bereitgestellte Satanschluß (leider nur analog)
    funktionierte bereits beim Einzug nicht. Ein Reparaturauftrag brachte nicht den gewünschten Erfolg. drei verschiedene Analogreceiver funktionierten an dem Anschluß nicht. An anderen Antennen gingen sie tadellos. Da ein erneuter Anruf bei der Hausverwaltung nichts brachte(Ausrede mein Receiver sei defekt) stellte ich auf meiner terrasse eine eigene Satantenne auf. Da ich auch Digitalprogramme schauen wollte habe ich mir auch gleich einen solchen receiver dazu gekauft. für die Antenne brauchten keine Löcher gebohrt werden und es wurden keine Arbeiten durchgeführt die in irgendeinerweise das Haus beschädigten. der vermieter ruf mich damals an und erkundigte was der spiegel den soll. Ich antwortete ihm darauf das ich den spiegel installiert habe da ich keinen Satempfang in meiner wohnung habe obwohl ich dafür zahle und das vereinbart ist das der satempfang funktioniert. Ich sagte dem Vermieter eindeutig das ich die antenne wieder entferne wenn der Hausanschluß wieder funktioniere. Er hat sich darauf nie wieder bei mir gemeldet. der anschluß ist auch nie repariert worden. jetzt nach fast vier Jahren meldet sich der Vermieter ich solle mit monatsfrist meine Antenne wieder entfernen. als grund gab er an das die Hausfassade neu gestrichen bzw. saniert(Wärmedämmung) wurde und der satspiegel die neue optik extrem stören würde. Was war bitte die ganze zeit davor?
    Ich gehe davon aus das der Vermieter sich schon hätte in dem Zeitraum vorher melden müssen wenn Ihn der Spiegel stören würde. leider haben wir nichts schriftliches in der Zeit vereinbart. allerdings hat der vermieter genug Zeit gehabt den Anschluß zu reparieren zumal auch andere mieter probleme mit der hausanlage haben. nach fast vier Jahren kann ich doch schon von duldung der antenne durch den vermieter ausgehen?
    Wer hat Erfahrung in solchen Sachen und kann mir vieleicht helfen:rolleyes:
     
  2. david41

    david41 Gold Member

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    Solange du die Satschüssel einfach auf die Terrasse gestellt hast und nichts am Haus angebohrt hast bzw. beschädigt, kann dir dein Vermieter nichts, da du genau so gut einen Sonnenschirm anstelle der Schüssel dort hinstellen könntest. :)
    Sag ihm dies und erkläre ihm, dass du jederzeit bereit wärst die Schüssel wegzustellen, wenn er die Hausschüssel wieder reperieren würde. :winken:
     
  3. DudeEckes

    DudeEckes Senior Member

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    Was man hinzufügen sollte:

    Es gibt mindestens eine Gerichtsentscheidung, im Rahmen derer das Gericht diese Meinung vertrat. Allerdings bräuchte man jetzt noch das AZ dazu. Also mal suchen.

    Grds. würde ich nicht davon ausgehen, daß diese Art der 'Selbsthilfe' immer statthaft ist.

    Ich würde also die beiden strittigen Punkte - die magelhafte Mietsache und die eigene Satschüssel, getrennt voneinander betrachten.

    Wenn der Satempfang tatsächlich im Mietvertrag explizit geregelt ist, dann darauf schriftlich pochen, eine angemessene Frist setzen, und ggf. die Miete um einen angemessenen Betrag kürzen.

    Bzgl. der Satschüssel auf dem Balkon: Möglichst verdeckt anbringen, Fotos schießen. Der Vermieter darf durchaus versuchen, die Aufstellung zu untersagen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann es für ihn hilfreich sein, wenn schon eine tauglich Satanlage installiert ist. Für den Mieter kann es hilfreich sein, auf das o.g. Urteil zu verweisen und zu hoffen, daß sich das Gericht dieser Entscheidung anschließt.

    Aber pauschal das eine gegen das andere aufrechnen ist nicht, das sind wie gesagt eher Argumentationshilfen.
     
  4. BarbarenDave

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    wenn er 4 Jahre lang nichts gesagt hat, kommt das ja fast einem stillschweigenden Einverständnis gleich
     
  5. Linus78

    Linus78 Silber Member

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    naja, wenn er es damit begründet, dass durch die Sanierung die optische Beeinträchtigung stärker wird, hat sich damit die Sachlage geändert. Somit kann wohl aus den 4 Jahren kein Gewohnheitsrecht einfordern.

    Allerdings ist der Vermieter ja soweit ich weiss, dazu verpflichtet Sat-oder Kabelempfang zur Verfügung zu stellen. Tut er dies nicht, darf der Mieter entsprechend selber für die Empfangseinrichtungen sorgen. Wenn die Situation also nachweislich so ist, dass weder Sat-Anschluss noch Kabelempfang möglich ist, dürfte gegen die Sat Antenne niemand etwas haben.

    Hinzu kommt natürlich, dass keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde, die Terasse dein privater Bereich ist, und die optische Beeinträchtigung schon sehr erheblich sein muss, dassdabei eingeschritten wird.
    Ich würde dir auch empfehlen, die Antenne möglichst so zu montieren, dass sie unterhalb der Brüstung steht, bzw. einen Sichtschutz anbringen, der die Antenne versteckt. Durch den relativ steilen EInfallswinkel lässt sich bei einem Südbalkon/Terasse sogar eine 80cm Antenne in der Regel so tief montieren, dass sie kaum mehr sichtbar ist. BIlder von solchen Montagen gibts auch hier im Forum. Am besten mal die Suchfunktion bemühen.
     
  6. DudeEckes

    DudeEckes Senior Member

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    Linus,

    ich stimme dir soweit vollkommen zu.

    Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, dir einen wie auch immer bestimmten Zugang zu TV/Radio zu ermöglichen.

    Zu was er aber verpflichtet werden kann ist, Beeinträchtigungen an seinem Eigentum hinzunehmen, wenn ein Mieter den Wunsch nach Fernseh/TV äußert.

    Das ist alles vom Einzelfall abhängig. So hätte er sicherlich nicht die schlechtesten Karten, eine private Schüssel unter Hinweis auf Beeinträchtigung der Fasadengestaltung zu untersagen, WENN bereits eine funktionierende Hausanlage besteht.

    Meine persönliche Meinung ist, daß sich diese Situation am einfachsten dadurch lösen lassen würde, die bestehende Anlage in einen guten, funktionsfähigen Zustand zu versetzen.

    Wenn du Martin, die Schüssel aber wirklich dezent anbringen kannst so daß sie gewöhnlich nicht oder kaum von der Straße aus zu sehen ist, dann tritt dein Wunsch nach Information auch nicht in Konflikt mit dem Recht es Eigentümers, über die Gestaltung seiner Fassade zu entscheiden.

    P.S.: Nebenbei meine ich, daß ein Vermieter, wenn er denn vermietet, auch sowas grds. hinzunehmen hat.
     
  7. heulnet

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    bin kein anwalt, aber das sehe ich anders. wenn er dem zukünftigen mieter etwas von einer funktionierenden anlage erzählt und sich nach dem einzug herausstellt, dass sie nicht funktioniert, dann ist er in der pflicht. ich verweise immer gerne darauf, dass man ja auch ausziehen kann, wenn einem die technischen zustände nicht passen, von denen ich vor dem einzug schon gewusst habe. in diesem falle sehe ich das anders
     
  8. camaro

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    Ich hatte mal eine Flachantenne so tief wie möglich auf dem Balkon und zusätzlich eine blaue Mülltüte drüber.
    Hat keiner erkannt was das war und die Mülltüte hat den Empfang auch nicht gestört.
    Normale Schüsseln kann man auch liegend montieren so das sie nicht über die Brüstung ragen.
     
  9. DudeEckes

    DudeEckes Senior Member

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    AW: Sat Empfang und Vermieter

    heulnet:

    Ja wenn die Hausschüssel Mietgegenstand ist, dann hat natürlich der Mieter einen Anspruch auf eine funktionierende Anlage. Aber das ist dann ein konkreter Anspruch, der sich aus diesem Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ergibt.

    Aber man kann ansonsten (leider!) kein pauschales Schüsselrecht herleiten, weil sich eben Interessen und Rechte von Vermieter und Mieter gegenüberstehen. Dem Mieter darf der Zugang zu Information nicht verwehrt werden, und, pauschal gesprochen, auf "alles was man von außen sieht" hat der Vermieter ein Recht, über die Gestaltung zu bestimmen.