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Sat Anlage Blitzschutz

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von duffy6, 1. August 2013.

  1. duffy6

    duffy6 Neuling

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    Hallo zusammen,

    ich würde gerne an meiner Sat-Schüssel einen Blitzschutz anbringen lassen.
    Leider habe ich auf dem Dach keinen Blitzableiter :-(
    Im Netz habe jedoch gelesen, dass auch ein vertikaler Leiter mit mind. 2,5 m Länge ausreicht.
    Nun ist mir auf dem Dachboden aufgefallen, dass dort aus mir nicht ersichtlichen Gründen ein Stück runder Baustahl (ein langes Stück Armierungsstahl) aus dem Estrich der Dachdecke hervorsteht.
    Könnte das ein Blitzschutz sein? Oder warum sollte das sonst da rausstehen?
    (siehe auch Bild)
    [​IMG]Directupload.net - awg6nfzv.jpg

    Viele Grüße
    duffy6
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Sat Anlage Blitzschutz

    Hallo duffy6, herzlich Willkommen!

    Der wäre für "blinde" Mastanbindungen durch dich wie auch Elektrofachkräfte tabu gewesen. Arbeiten an Blitzschutzanlagen sind qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten.

    Ganz so einfach ist es nicht, Textbaustein ab:

    • Erdung und PA gehören zur Elektroanlage an der nur in einem Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkräfte arbeitsberechtigt sind
    • Ein einzelner 2,5 m langer Vertikalerder oder zwei 1,5 m lange müssen mit 1 m Wandabstand nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) mindestens bodengleich und künftig in Angleichung an die Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) bis 0,5 m unter Grund versenkt werden.
    • Separate Antennenerdungen sind gefährlich, siehe ABB Merkblatt #10, weshalb alle Erder miteinander und dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes blitzstromtragfähig und korrosionsverträglich zu verbinden sind
    • Fehlt dieser, muss er nachgerüstet werden
    • Blitzstrombelastete Erdleiter müssen gefährliche Näherungen zu anderen Personen und Kabeln durch Einhaltung ausreichender äquivalenter Trennungsabstände vermeiden, metallische Hausteile sind bei Unterschreitung korrosionsverträglich in die Erdung mit einzubinden
    • Neue erdungspflichtige Antennen sollen möglichst nur noch in geschützten Räumen einer Blitzschutzanlage bzw. einer fachgerecht erstellten getrennten Fangeinrichtung oder der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade errichtet werden
    • Die suboptimale Antennendirekterdung ist noch zulässig, der PA der Antennenanlage darf dann aber -auch bei einem Multischalter im UG- ausschließlich "schleifenfrei" am geerdeten Antennenträger angeschlossen werden
    Blitzschutz ist ein Oberbegriff. Bereits die Installation einer Antenne im Schutzbereich der Fassade ist eine Blitzschutzmaßnahme. Die Antennenerdung gehört zum Äußeren Blitzschutz, der PA zum Inneren Blitzschutz.

    Mit einer Blitzschutzanlage bzw. einem Blitzschutzsystem hat dieses Moniereisen nix zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. August 2013