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Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

Dieses Thema im Forum "Plasma, LCD, OLED & Projektor" wurde erstellt von lanix, 9. März 2007.

  1. lanix

    lanix Junior Member

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    [ERLEDIGT] Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    Hallo Leute,

    ich brauche mal euren Rat!

    Und zwar geht es um einen Röhren-Fernseher von Samsung Modell WS32M166V.

    - gekauft wurde der Fernseher am 29.03.2006

    - Anfang Oktober stellte ich fest, dass sporadisch (meistens direkt nach dem Anmachen, senkrechte Wellen in Form von einem Flimmern von links nach rechts wahrzunehmen war; merkwürdig war dabei immer, dass der Fehler weg war wenn ich mit der AV Taste einmal durchzappte oder den Fernseher einmal aus- und wieder anmachte, dann war das Bild fehlerfrei [​IMG]

    - am 16.10.2006 habe ich über die Samsung-Hotline den Fernseher dann abholen lassen

    - nach sage und schreibe ACHT WOCHEN (vom 16.10.06 - 12.12.06) und unzähligen Anrufen bei der Hotline und dem Servicecenter in Köln [​IMG] ) wurde der Fernseher endlich ausgeliefert!

    - ich habe den Fernseher angemacht und was sehe ich da??? Der Fehler ist immer noch da... [​IMG]

    - die Techniker meinten natürlich es läge an meiner Gerätekonstellation/Kabeln etc.!

    - also gut dachte ich mir, suchst du mal nach Störfakoren im Haus! Ich tauschte meine D-Box2 (SAT) mit dem von meinem Vater aus. Tauschte die Scartkabel und testete das Gerät auch mal isoliert angeschlossen an einem DVD-Player! Sogar die Steckdosen und den Standort des Fernsehers habe ich gewechselt! Hat alles NICHTS gebracht, der Fehler war immer wieder sporadisch da.. Und dadurch, dass ich durch ein aus- und wieder anmachen, den Fehler beseitigen konnte, war für mich klar, dass der Fehler am Fernseher liegen muss!

    - OK! 2. Reparatur: Das Gerät wurde am 22.01.07 wieder abgeholt. Nach knapp FÜNF WOCHEN immer noch keinen Anruf von Samsung! Ich dachte mir, dann rufe ich selber mal an: Die Servicewerkstatt sagte mir, das Ersatzteil sei nicht lieferbar und man stellt einen Antrag auf Austausch.

    - Einige Tage später bekam ich einen Anruf.. Das Ersatzteil sei doch eingetroffen und ich bekomme mein eigenes Gerät "REPARIERT" zurück.

    - Nach SECHS WOCHEN bekam ich also das Gerät zurück.... ihr glaubt es kaum: Der Rahmen vorne beschädigt und der Fehler immer noch da. Der Techniker nahm das Gerät beleidigt direkt wieder mit!

    - Heute habe ich mit dem Servicecenter gesprochen: Ich soll bitte warten, das Gehäuse sei bestellt.. und jetzt kommt der Knüller, wegen dem Flimmern könnte man dort nichts machen (sie würden nichts sehen) und es sei ein Problem mit anderen Geräten in der Nähe etc.

    Ich bin echt am Ende mit meinem Latein... Das Gerät ist noch nicht mal ein Jahr alt und war schon über DREI MONATE weg zur Reparatur und ein Ende ist noch nicht mal absehbar.

    Mich regt vor allem auf, dass die Techniker hier bei mir selbst gesehen haben, dass ich durch ein aus- und einschalten des Gerätes den Fehler beseitigen konnte, aber immer noch der Meinung sind, es liegt nicht am Fernseher! In der Zwischenzeit habe ich ein anderes Gerät hier stehen (Ur-alt Sanyo 55cm) OHNE Flimmern

    Was kann ich jetzt überhaupt noch machen ausser Abwarten und fehlerhaftes Gerät wieder zurücknehmen?? Der Händler nimmt das Gerät erst bei der 3. erfolglosen Reparatur zurück.

    Ich bin am überlegen einen Beschwerdebrief an Samsung zu schicken mit einer Frist!

    Sorry ist verdammt lang geworden, aber eure Meinung oder Ratschlag interessiert mich sehr!

    Gruss
    Lanix
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2007
  2. Sascha L

    Sascha L Silber Member

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    Schreib, so wie du vor hast zu nächst ein mal Samsung an und warte ab, wie die darauf reagieren. Vielleicht schicken die dir ein komplett neuen Fernseher oder sogar einen besseren, als Entschädigung für den ganzen Stress.

    Falls von Samsung nichts in dieser Art kommt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich konnte vom Kaufvertrag meines Humax-HDTV-Receiver bei neckermann auch zurücktreten, ohne ihn jemals zur Reperatur geschickt zu haben. Grund: Es gab Fehler und Mängel, die von Humax nicht behoben werden können, sodass ein Austausch unnötig ist. Das hat auch neckermann verstanden.

    Du könntest also deinem Händler die ganze GEschichte erzählen, dass die Werkstatt keinen Fehler findet bzw. nicht in der Lage ist diesen zu beheben. Ansonsten lässte ihn, wenn die sich dämlicherweise quer stellen, noch einmal von der Werkstatt abholen und "reparieren" lassen, sodass du dein drittes Mal vorweisen kannst ;)
     
  3. ~boyscout~

    ~boyscout~ Junior Member

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    Schlimme Geschichte,

    ich glaube nach 3 fehlgeschlagenen Reklamationen in der Garantiezeit kannst du einen neues oder gleichwertiges (neues) Gerät verlangen.
    Ist jedenfalls bei Handys so, denke aber das dieses Recht auch hier greift.

    Gruss
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    Ihr sprecht von der gesetzlichen Gewährleistung, die einem nach mehrfach gescheiterten Nachbesserungsversuchen das Recht auf Wandlung, Minderung oder Tausch einräumt.

    Aber Achtung: Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig. Wenn man sich direkt und eigenmächtig an den Hersteller und nicht an den Händler wendet, dann zählen obige Reparaturversuche nicht. Es sei denn, der Händler verweist einen selber direkt an den Hersteller.
    Das kann er machen, sollte einen als Kunden aber nicht weiter interessieren, da der Händler nach wie vor in der Pflicht steht.

    Ich würde deshalb auch den Weg über ein ausführliches Schreiben an Samsung gehen. Denn das kann wirklich nicht in ihrem Sinne sein.

    Gag
     
  5. lanix

    lanix Junior Member

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    Danke erstmal für eure Ratschläge!

    Ich habe heute einen Beschwerdebrief verfasst und eine Frist von 14 Tagen gegeben. Den habe ich dann an eine Samsung Fax-Nr. geschickt, die speziell für Kulanz und Eskalation etc. zuständig ist (hat mir jedenfalls der Hotline-Mitarbeiter gesagt).

    Ich habe auch um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Die warte ich noch ab, bevor ich wieder irgendwas mache! U.a. habe ich in dem Schreiben auch explizit erwähnt, dass ich an meinem Freunden- und Bekanntenkreis die schlechte Erfahrung mit ihrem Service weitergebe; ob es Samsung interessiert weiss ich zwar nicht, aber schadet ja auch nicht das erwähnt zu haben.

    PS: Den Fernseher würde ich ja gerne zum Händler zurückbringen, aber dazu müsste der auch mal hier sein!

    Ich werde euch auf den Laufenden halten!

    Gruss
    Lanix
     
  6. dkh99

    dkh99 Junior Member

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    hallo,

    das problem an der sache ist - wie oben bereits gesagt - dass zwischen garantie und gewährleistung unterschieden werden muss...

    in sachen garantie ist man dem versprechenden völlig ausgeliefert... welche recht man hat, steht allein in der garantieerklärung...
    das gesetz sagt darüber nichts aus... lediglich die gewährleistungsrechte dürfen durch die garantie nicht eingeschränkt werden...

    du bist ständig an den hersteller herangetreten... folglich hast du von der garantie anspruch genommen...

    gewährleistungsrechte gelten dagegen nur gegen deinen händler... im ergebnis heisst das: die ganzen nachbesserungsversuche kannst du nicht deinem händler entgegenhalten...

    selbst wenn du 5 mal den fernseher zu samsung geschickt hast, kannst du nicht vom vertrag zurücktreten... du hättest nämlich deinem händler eine frist zur nacherfüllung setzen müssen...

    von deinem händler kannst du ohne weiteres nacherfüllung in form der nachbesserung oder lieferung eines neuen mangelfreien TV... dabei hast du GRUNDSÄTZLICH ein wahlrecht...
    hätte der händler zwei mal vergeblich nachgebessert oder 1 mal vergeblich nachgeliefert, so hättest du vom kaufvertrag zurücktreten können...

    für dich heisst das also:

    1. schau was in der garantieerklärung steht... wenn da nichts von geld-zurück steht, dann hast du pech...

    2. falls dir der hersteller kein rücktrittsrecht gibt, dann musst du eben deinem händler eine frist zur nacherfüllung geben... und da fängt jetzt das problem an... du musst grundsätzlich beweisen, dass der fernseher bereits bei gefahrübergang mangelhaft war (was du bei der garantie gerade nicht musst)... lediglich innerhalb der ersten 6 monate nach gefahrübergang wird widerleglich vermutet, dass der fernseher bereits bei gefahrübergang mangelhaft war...

    die herstellergarantie ist meist in den ersten 6 monaten sehr unvorteilhaft... erst wenn du die mangelhaftigkeit des gerätes bei gefahrübergang nicht beweisen kann, bietet es sich an, sich an den hersteller zu wenden...
    alles was der hersteller gemacht hat, kannst du deinem händler nicht entgegenhalten... (ausnahme, wenn der hersteller auf weisung des händlers tätig wurde...)

    im großen und ganzen siehts bei dir nicht gut aus was den rücktritt angeht... schau also was in den garantiebestimmungen drin steht... und meld dich wieder (auch per PN)
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    Sehr richtig.

    Halt mal! Soweit ich informiert bin, hat man kein Recht darauf, ein neues Gerät sofort zu erhalten, sondern muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Erst wenn das nicht fruchtet -- in der Praxis muss man ihm wohl zwei bis drei Versuche eingestehen --, dann hat man das Wahlrecht zwischen Wandlung (Geld zurück), Minderung (Rabatt) oder Umtausch (gegen neues Gerät).

    Gag
     
  8. dkh99

    dkh99 Junior Member

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    ích schreibe ganz sicher nichts in foren, wovon ich keine ahnung habe... es wird im inet genug mist erzählt... dann muss ich auch nicht noch zusätzlich was dazu beitragen...

    im übrigen kann ich das immer wieder nur wiederholen: das BGB ist ein jedermanns-recht und nicht nur eine lektüre für juristen... gerade bei verbrauchervorschriften lässt sich der gesetzgeberische wille allein aus dem wortlaut ermitteln und bedarf keines juristischen fachwissens...

    der verbraucher hat grdsl. ein wahlrecht... er kann wählen zwischen nachlieferung und nachbesserung... der händler kann die von ihm gewählte art der nacherfüllung nur verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen kosten für ihn verbunden ist...dabei kommt es allerdings nicht nur auf die interessen des händlers an, sondern auch die interessen des verbrauchers müssen gegen die des unternehmer abgewogen werden...
    gerade bei solchen gütern wie TV kann es keinem verbraucher zugemutet werden, dass der händler das gerät 6 wochen einschickt, zumal ein austausch nicht mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist... der händler hat ja ohne weiteres ansprüche aus "unternehmerregress" ggü seinem lieferanten...

    rücktritt/minderung stehen auf zweiter stufe... wenn die nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der verbraucher vom vertrag zurücktreten... gleiches recht hat er, wenn die nacherfüllung unmöglich ist oder vom verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert wird...

    das problem an der ganzen sache ist: recht haben ist eine sache... an unwissende händler geraten ist ne andere sache... 99 % der händler kennen sich mit der rechtslage ohnehin nicht aus und erfinden irgendwelche märchengeschichten... da fällt es mir als jurist auch schwer mein recht auf gütlichem wege im privatleben durchsetzen zu können...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. März 2007
  9. FoxMulder1970

    FoxMulder1970 Senior Member

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    irgendwas mit steckern
    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    Da am Gerät ja kein Fehler feststellbar ist (angeblich) kann man ja auch nicht nach drei misslungenen Reparaturversuchen vom Kauf zurücktreten.

    Es ist ja alles i.O.

    Der Samsung Support hat bei auch auch völlig verschi...

    Ich hatte letztes Jahr einen LCD TV von Samsung . Leider summte das Teil wie die Biene Maja. Samsung anegerufen, die schicken einen Techniker der das Summen auch für einen Fehler hält. Also bestellt er ein neues Panel und ein neues Netzteil, welche er auch nach 4 Wochen endlich einbaut. Leider brachte das überhaupt nichts. Also wieder bei Samsung angerufen, und erneute Reparatur verlangt. Aber die lehnen ab und schicken mir einen Brief und erklären das Brummen zum Standard:

    Trotz umfangreicher Überürüfung des von Ihnen beschriebenen Fehlers konnte keine Fehlfunktion festgestellt werden"

    "..bei einem weiteren Reparaturauftrag wird eine Überprüfungspauschale erhoben, falls wiederholt kein Fehler am gerät vorliegt"

    Auf dem Raparturauftrag steht plötzlich "Relamation überprüfen"

    Die tun so als hätten die von Anfang an nicht festgestellt und als ob die nicht das halbe Gerät ausgetauscht.

    Erst versprechen die mir das das alles kein Problem ist, nur ist plötzlich alles in Ordnung.
    Da ich ja ein fehlerfreies gerät habe, kann ich es natürlich auch nicht zurückschicken an meinen Händler.

    Hätten die vom ersten Tag mir diese Aussage gegeben das die Ihre Geräte nicht im Griff habe, dann hätte ich noch von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen können.

    Glücklicherweise hat Amazon das Gerät auch nach 2 Monaten zurückgenommen und ich habe beschlossen nie wieder was von Samsung zu kaufen.

    Gruss

    Fox
     
  10. lanix

    lanix Junior Member

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    AW: Samsung-Support bzw. Reparaturservice -> Hilfe!

    na dann sind wir ja schon zwei :winken:

    @dkh99
    ich habe vorhin mit dem Händler gesprochen. Der hat mir gesagt, dass es kein Problem sei, dass ich den Vor-Ort-Service von Samsung genutzt habe. Wenn der Fernseher jetzt mal endlich kommen würde, würde der den auch zurücknehmen.

    Aber eine Frage hätte ich noch: Kann man gg. den Service von Samsung nichts machen? Ich meine, am Mittwoch haben die das Gerät fast 4 Monate in der Reparatur!! Die tun ja so, als wenn ich warten müsste...egal wie lange die Reparatur dauert. :wüt: Irgendwie ist das schon ein extrem mieser Service, den die da bieten!