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Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2007.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Karlsruhe - Die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu gering ausgefallen. Die jetzigen 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden.

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  2. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Dieser Satz sagt alles:

    Die Länder haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Interessen der Privatsender untergeordnet. Und das war verfassungswidrig.

    Nr. 1: öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ARD)
    Nr. 2: öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ZDF)
    Nr. 3: öffentlich-rechtlicher Rundfunk (DLR)
    Nr. 4: die Schrottsender (RTL, Pro7SAT.1, Latrine X)
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2007
  3. Gueni3

    Gueni3 Neuling

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Eigentlich eine Endlosdiskusion das Thema GEZ.

    Auf der einen Seite die Beführworter, auf der anderen Seite die Gegner.

    Also ich persönlich finde mich ja eher auf der Seite der Gegner wieder.
    Denn auf den "schrottsendern RTL & Co." sehe ich zwar auch zum 34. mal die selbe Simpsons Folge wieder. Dafür bezahl ich diese "schrottsender" nicht "zangsweise".

    Und wenn jemand Gebühren dafür bezahlen will, damit ARD & Co. Handy TV usw. (Nutzerzahlen halten sich in diesen Zusatzdiensten ja sehr überschaubar), dann soll er dies tun, aber nicht Zwangsweise!!!:wüt:

    Die Befürworter sind ja auch meist die selben, wie diejenigen die Solche Begriffe wie "Versklavio" in die Runden werfen.
    "Versklavio" würde zu diesem Thema aber wesentlich besser passen. Den bei Entavio ist jeder selber schuld wenn er das bezahlt. GEZ "muss":eek: ich aber bezahlen.

    Aber muss jeder für sich entscheiden was er für eine einung dazu hat.
    Meine kennt Ihr ja jetzt.
     
  4. bta98

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ach....gehst Du etwa nicht einkaufen? :eek:
     
  5. stomek

    stomek Junior Member

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    blöderes beispiel wohl nicht eigefallen!?
     
  6. Gueni3

    Gueni3 Neuling

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Erklär mir bitte wie du das meinst mit dem Einkaufen?
    Verstehs nicht ganz.
     
  7. bta98

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    DU bezahlst bei JEDEM Einkauf die werbefinanzierten Privaten mit! :winken:
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    ... und die Werbung bei den ÖR. :p

    P. S.: Ich kaufe keine Damenbinden oder Klingeltöne. ;)
     
  9. bta98

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    und? die nehmen aber nur zwischen 5 und 10% ihrer Gelder über die Werbung ein und das auch NUR bei ereignisbezogenen Sendungen, wie z.B. der Sportschau, die OHNE Werbung NICHT zu finanzieren wären! -> Stichwort: Rechtekosten

    Sei doch froh, dass sich solche Sendungen, wie die Sportschau, über Werbung ALLEINE tragen und das NICHT der Gebührenzahler dafür zur Kasse gebeten werden muss! Hinzu kommt noch, dass die ÖR in erster Linie sowieso nur Produkte bewerben, die ohnehin nur eine ganz bestimmte Klientel als Zielgruppe benötigt, z.B. Medikamente. Und nach 20:00 siehst Du bei den ÖR auch keine Werbung mehr, die sog. Dritten sind ohnehin werbeFREI! Werben dürfen nur "das Erste" und das "2DF" in der Zeit von 18-20:00 bzw. von 17-20:00! Von daher hinkt dein Vergleich massiv!

    Bei den Privaten ist das aber anders! Diese finanzieren sich KOMPLETT 24/7 über Werbung und egal welches Produkt Du kaufst, ein Teil landet immer bei den Privatsendern und das NICHT zu knapp! Ca. 1/4 des Kaufpreises geht direkt an die werbefinanzierten Sender! :winken:
     
  10. bta98

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    AW: Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

    Ja, und? Aber Du kauft doch Elektronik? und Lebensmittel?, Waschmittel? etc.;)

    Werbung für Klingeltöne oder Damenbinden siehst Du ohnehin nicht bei den ÖR! Klingeltonwerbung dürfen die nämlich gar nicht zeigen! :p