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Rundfunk-Gremien ringen mit Ländern um Erhöhung des Beitrags

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Juni 2024.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Einige Ministerpräsidenten stemmen sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Jetzt formiert sich Gegenwind aus den Rundfunk-Gremien.

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  2. FC Fan

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    Wenn Lobbyisten ihre Felle dvon schwimmen sehen. Warum machen die sich nicht für die versprochen Einsparungen stark? Zu sehen ist davon nichts. Man hört nur was alles noch in Planung ist und Geld kostet. Hoffentlich bleiben die Länder stark und das Verfassungsgericht klopft den ÖR mal auf die Finger.

    Mit Einsparungen beim Programm drohen was seit Jahren zum Einheitsbrei verkommen ist. Bildungsauftrag erfüllt man mit Talkshows und Musiksendungen auch nicht.
     
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  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Du bist mal wieder in die Falle der Populisten getappt. Der Auftrag zur Veranstaltung der Rundfunk- und Fernsehangebote kommt von den Länderparlamenten, den muss der Rundfunk erfüllen, sonst verstößt er gegen das Gesetz. Dazu erstellt er zusammen mit den unabhängigen Gremien eine Kalkulation, die von Experten der KEF geprüft und wie immer dann auch gekürzt wird. Der öR Rundfunk kann nicht selbst seinen Auftrag kürzen, der ihm gesetzlich vorgeschrieben ist. Und zur Grundversorgung gehören natürlich auch Talkshows (auch eher billigere Programme) und Musiksendungen. Nur weil Du sowas nicht magst, hat das keine Auswirkung.

    Wenn das Ganze billiger werden soll, müssen die Politiker sagen, welche Programme nicht mehr veranstaltet werden sollen. Das trauen sie sich aber nicht, daher dreht man sich seit Jahren im Kreis. Man könnte zum Beispiel das ZDF streichen. Dann gibt es aber einen Aufstand in den Altersheimen.

    Es ist nicht Aufgabe des Rundfunks sich selbst abzuschaffen. Und vielleicht liegt der Einheitsbrei ja auch daran, dass in den letzten 15 Jahren kein ernsthafter Inflationsausgleich mehr gewährt wurde.

    Das Verfassungsgericht hat schon zweimal darüber geurteilt, dass es die Aufgabe der Länder ist, den Auftrag auszuweiten oder zu begrenzen. Das ist die finanzielle Stellschraube, die die Länder haben. Solange alle Programme weiter beauftragt sind, müssen sie auch veranstaltet werden und die Anstalten haben einen Anspruch auf Finanzierung. Dafür braucht es kein drittes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2024
    yra, MuseBliss und Televisio gefällt das.
  4. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Das Verfassungsgericht hat den Öffis bislang nur auf die Finger gehauen bei Adenauers Deutschland-Fernsehen GmbH, es folgte daraus die Entstehung des ZDF. Ansonsten stärkt das Gericht die Öffis in den letzten Jahren dauernd. Und beim Rundfunkbeitrag haben die zuletzt auch recht bekommen als Sachsen-Anhalt die Erhöhung zunächst blockierte. Und insofern werden die auch diesmal recht bekommen. Wenn die Politik mehr Einsparungen möchte, könnten die sowas in den Programmauftrag schreiben und vorgeben wo Schwerpunkte zu sein haben und in dem man bestimmte Dinge nicht mehr beauftragt, kann dann auch eingespart werden.
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Die Öffis haben damit gar nichts zu tun, das Verfassungsgericht hat wegen der Intervention der Bundesländer das ZDF sogar verboten, in der Form, in der Adenauer es geplant unter Beteiligung des Bundes. Die Länder haben dann ein öR ZDF gegründet, da die Sendeanlagen ja schon gebaut wurden.
     
  6. Nudler

    Nudler Senior Member

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    Jein.
    Das Problem beginnt schon darüber bei den Wasserköpfen, den zig Anstalten mit eigenen Intendanzen, die im beliebigen Pseudowettbewerb stehen.
    Radio Bremen bräuchte keine ör Quersubvention für eigene Gremien.

    Aber ja, die Landespolitik ist verantwortlich. Das BVerfG aber nicht weniger. Die Beitragsreform aus 2013 hätten sie durchaus nicht durchwinken müssen.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Warum sollte das Bundesverfassungsgericht grundgesetzkonforme Gesetze stoppen?
     
  8. Nudler

    Nudler Senior Member

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    @fs
    An der Konformität haben auch viele verständige Juristen Zweifel.

    Es ist kein Ausfluss des GG, 90 Knaäle als neue beliebige Überlebensnotwendigkeit im 21 Jhd. zu statuieren. Das ist Exzess. Wer Unausweichlichkeit befürwortet, der muss an die Notwendigkeit des Programms einen deutlich engeren Massstab anlegen, als bei grundsätzlicher Freiwilligkeit. Sonst belastet man über Gebühr zu Lasten von Freiheit.

    Es gibt keinen hinreichenden Grund, zigfache Paralelunterhaltung an Betriebsstätten zu knüpfen.

    Es geht am Sozialstaatsprinzip vorbei, Beiträge von der Wohnsituation abhängig zu machen und nicht entlang der Leistungsfähigkeit.
    Im Kirchhof-Gutachten hiess es, der Empfang ist mobil geworden und nicht mehr vom Wohnort abhängig. Es sei geboten, die Immobilie als Anküpfungspunkt zu nehmen. Sinnfreier geht es nicht, selbst Strom böte einen höheren Sinnzusammenhang. Jede ungerechte Kopfpauschale böte mehr Gerechtigkeit.

    Die Liste ist lang.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2024
  9. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Direkt ein stampfen diese Gremien. Die Leute können dann sinnvoller Arbeit nachgehen. Etwa diese bei denen grad Fachkräfte fehlen.

    Das die ihre Futtertröge behalten wollen ist klar. Einfacher kann man kein Geld machen.
     
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  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Bal, bla, bla....

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