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Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Oktober 2010.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat an diesem Mittwoch entschieden, dass auch für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Gegen die GEZ-Pflicht für "neuartige Rundfunkgeräte", die seit 2007 gilt, hatte es eine Reihe von Klagen gegeben.

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  2. Rufux

    Rufux Gold Member

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    war leider zu erwarten und das ist ja so auch für die sogenannte Haushaltsabgabe richtungsweisend, die eben auch eine zusätzliche Arbeitsplatzabgabe werden soll, aber dann garantiert vor dem Verfassungsgericht landet! :p
     
  3. didimax

    didimax Junior Member

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    Hallo Alle zusammen.

    Da kann ich nur sagen:

    "Denk ich an Deutschland......................"
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2010
  4. K0900

    K0900 Senior Member

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    man kann nur hoffen, dass diesem Spuk in einem europäischem Gericht ein Ende bereitet wird. Ich hoffe, dass die Kläger nicht beigeben und wünsche viel Erfolg !!
     
  5. Vodka-Redbull

    Vodka-Redbull Senior Member

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    seh ich das richtig, dass das Gericht entschieden hat dass die Gebühr auch für PCs fällig ist weil es halt so im Staatsvertrag drin steht aber sie nicht darüber geurteilt haben ob das da überhaupt mit Recht dort drin steht?
    Ich würde nämlich die Einstufung von PCs als Rundfunkempfangsgerät generell mal in Zweifel ziehen. Das die Richter sagen, es gibt keine Ausnahmen kann ich ja verstehen aber PCs als Rundfunkempfangsgeräte einzustufen finde ich falsch. Bildungsauftrag schön und gut aber dann bitte nur für Geräte die primär für Fernsehen/Radio benutzt werden.
    Wenn de ÖR ihr Programm auch übers Netz zu verfügung stellen wollen können sie das ja gerne tun aber dann sollen sie es anders finanzieren oder auf die normal vorhandenen Abgaben auf TV-Geräte zurückgreifen.
     
  6. HerrJ

    HerrJ Silber Member

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    Sehr gutes Urteil gegen alle Schmarotzer die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für lau nutzen wollen!
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    Die Rechtssprechung ist nur konsequent, die Gerichte urteilen seit jeher zugunsten der GEZ. Das ist durchaus verständlich, weil der allgemein finanzierte Rundfunk einfach politisch gewollt ist.
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    Für lau nutzen ist aber nicht unbedingt verboten.
     
  9. Rufux

    Rufux Gold Member

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    ich mag Schmarotzer auch nicht, aber wenn auch noch die sogenannte Haushaltsabgabe eingeführt wird siehts so aus:

    Menschen mit zwei Wohnsitzen oder Ferienwohnung (auch Wohnwagen) zahlen doppelt, selbst wenn in keiner Wohnung ein TV oder Radio steht!

    Selbständige oder Freiberufler mit einem externen Büro zahlen dafür extra!

    jeder Arbeitgeber muss einen PC Arbeitsplatz extra bezahlen und auch die Radios in Dienstwagen kosten nochmal (wie allerdings jetzt auch schon), aber selbst private PKW mit mehr als 50% dienstlicher Nutzung sollen gebührenpflichtig werden!

    bisher hab ich freiwillig 1x bezahlt und das wird sich dann allerdings ändern!!
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  10. JuergenII

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    AW: Richter bestätigen GEZ-Pflicht für Computer

    Es ist eine Unverschämtheit, das ein Computer als Rundfunkempfangsgerät deklariert wird und automatisch zum Gebühreneinzug herangezogen wird. Der alte Staatsvertrag hatte das ja bereits schon geregelt. Werden TV-Karten oder USB-Sticks zum Empfang von Rundfunk- und Fernsehen benutzt, waren die schon immer voll gebührenpflichtig. Und warum die Mediatheken und Rundfunk Streams frei im Internet zur Verfügung stehen ist auch durchaus diskussionsfähig. Man könnte das auch ganz einfach an eine Registrierung knöpfen. Derjenige, der Rundfunkgebühr bezahlt bekommt das Angebot kostenlos, wer nicht, zahlt halt einen Betrag X dafür. Das wäre gerecht, Schwarzseher wären ausgeschlossen und die Gerichte hätten viel weniger zu tun.
    Da wird /soll sich aber ab 2013 einiges ändern:
    Selbständige bzw. Freiberufliche, die in der eigenen Wohnung arbeiten brauchen keine zweite Gebühr zu bezahlen und ganz neu seit letzter Woche, der erste Dienstwagen wird nicht mit einer 1/3 Abgabe belegt.
    Bei den regulären Betriebsstätten gibt es diverse Abstufungen, wobei bei einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe die Gebühren für Geschäftsfahrzeuge einen eindeutigen Bruch der Abgabe darstellt.

    Genauso sollte man hinterfragen, warum überhaupt Betriebsstätten gebührenpflichtig sind, da fast alle dort arbeitenden Personen privat ja auch schon eine Gebühr entrichten müssen.

    Aber da gibt es noch mehr Ungereimtheiten, die die Gerichte (und nicht nur die Deutschen) noch lange beschäftigen dürften .

    Juergen