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Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Josipe, 30. August 2006.

  1. Josipe

    Josipe Neuling

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    Hallo!

    Ich habe vor Wochen bei unserer Hausverwaltung gefragt ob es bei uns möglich ist eine Sat-Anlage anzubringen. Jetzt nach 8 Wochen haben sie uns zurückgeschrieben.
    Es ist ein ganz normales Wohnhaus (Neubau) von der Genossenschaft (GESIBA) in Wien, mit 4 Stockwerken und vlt 12 Mietern. Das Dach dürfte aus Blech sein. WIr selbst wohnen im 3. Stock. Bei Genossenschaftswohnungen zahlt man einen gesetzlich fixierten Finanzierungsbetrag der Errichtungskosten beim Einzug und dann weiter normal Miete. Jedes Jahr wird einem glaub ich 1% von dem abgezogen, den Rest bekommt man bei Auszug rückerstattet.

    Also hier der Brief..da ich mich eben gar nicht mit Sat auskenne bitte ich euch mir zu erklären was das genauer heisst. Mit was für Kosten bzw Nachteilen diese ganzen Auflagen verbunden sein könnten


    Sehr geehrtes Herr xxx

    Ihrem Ansuchen betreffend Anbringung einer SAT-Anlage vom 30.06.2006 wird unter nachstehenden Bedingungen zugestimmt.

    1. Die SAT-Anlage wird auf dem Dach aufgestellt. Die Montage der SAT-Anlage an der Hausfassade ist nicht gestattet; der Empfangsschirm darf nur auf dem Aufzugshaus montiert werden. Der Bewerber erteilt bereits jetzt seine Zustimmung für ein eventuell später zu errichtende Gemeinschaftssatellitenanlage.

    2. Die SAT-Anlage ist sturmsicher zu befestigen, wofür der Bewerber haftet

    3. Leitungsverlegung an der Fassade sind ausnahmlos nicht gestattet. Die Kabelführung ist in Isolierrohren bis zum Aufstellungsort zu führen, Stemmarbeiten im Stiegenhaus sind nicht zulässig. Vorhandene TV-Leerverrohrungen sind zu verwenden. Leitungsführungen in Rauchfängen und Lüftungsschläuchen oder in Aufzugsschächten sind nicht zulässig.

    4. Die Erlaubnis ird nur gegen jederzeitigen Widerruf erteilt. Bei Widerruf ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.

    5. Der ursprüngliche Zustand ist bei Beendigung des Mietverhältnisses jedenfalls wieder durch die erforderliche Fachunternehmen herstellen zu lassen. Die entsprechenden Rechnungen sind der GESIBA bei Kündigung vorzulegen, andernfalls dieser Rückbau zu Lasten des Finanzierungsbeitrages durch die GESIBA veranlasst wird.

    6. Die GESIBA haftet nicht für die Qualität der Empfangsverhältnisse

    7. Die Aufstellung der SAT-Anlage hat so zu erfolgen, dass keine Störung der vorhandenen Fernseh- und Radioantennen oder eine sonstige Beeinträchtigung der anderern Mieter verursacht wird.

    8. Alle entstehenden Herstellungskosten sind vom Bewerber zu tragen. Dies auch dann, wenn es sich um Leistungen anderer Professionisten handelt, die von der GESIBA vorgeschrieben wurden um eine ordnungsgemäßge Arbeit zu gewährleisten. Die GESIBA ist für alle Kosten schad- und klaglos zu halten.

    9. Mit der Durchführung der Arbeiten sind befugte Gewerbebetreibende zu betrauen.

    10. Die ordnungsgemäße Herstellung und Instandhaltung obliegt dem Bewerber. Für sämtliche Schäden, die durch die SAT-Anlage entstehen, haftet der Bewerber. Bei Reperaturarbeiten an der Antenne ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu verständigen.

    11. Bei allenfalls notwendigen Reparaturen am Gebäude hat der Mieter die SAT-Anlage auf seine Kosten zu demontieren und gibt schon jetzt bekannt, dass er die GESIBA, aus welchem Grunde auch immer, in diesem Zusammenhang schad- und klaglos halten wird.

    12. Alle einschlägigen ÖNORMEN (????) sind einzuhalten, sowie die Vorschriften für die Errichtung von SAT-Anlagen.

    13. Besonders wird auf die Errichtung einer ordnungsgemäßen Blitzschutzanlage hingewiesen.

    14. Die Befestigung des Antennenmastes, der Abspannung und der Leitungen ist weder am Rauchfangmauerwerk noch an den Fälzen von Blecheindeckungen gestattet. Die Durchführung des Antennenmastes, der Abspannung und der Leitungen durch die Dachhaut ist spengler- bzw. dachdeckermässig fachgerecht herzustellen

    15. Weiters ist ein Nachweis über die sturmsichere Verankerung zu Tragfähigkeit aller Befestigungsteile beizulegen.

    Ich hoffe irgendeiner kann mir da Fachkundigen Rat geben. Sat will ich unbedingt haben um an den französischen NBA Canal + zu kommen!

    Danke euch !
     
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Gut, und was genau ist nun Dein Problem ? Was der Vermieter in seinem Schreiben zur Bedingung macht, ist aus Installateurs-Sicht nichts Außergewöhnliches. Zur Leitungsverlegung nimmst Du im Haus vorhandene Leer-Rohr-Systeme, 16 quadrat zur Erdung des Antennenmastes/-halters ist ohnehin Pflicht bei Dachmontagen.
     
  3. Josipe

    Josipe Neuling

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Mein Problem ist, dass ich davon nicht viel verstehe. Vor allem dieses "Gemeinschaftsanlage" hört sich irgendwie net so toll an. Also ich zahl für die Anlage und falls andere Mieter auch eine wollen geht das dann über meine und die Zahlen nichts drauf? Was heisst das denn genau? Möglich, dass dadurch die Qualität schlechter wird?

    Auf was würdest du die Kosten schätzen für die Montage ? (Muss ja ein Profi machen lt Bedingugnen)
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Nein, das würde ich anders interpretieren: Plant der Vermieter irgendwann für die Wohnanlage die Errichtung einer gemeinsamen Sat-Anlage (bei der jeder Teilnehmer dann eigene Receiver betreibt), so erteilst Du vorab Deine Zustimmung dazu. Die Errichtung einer Gemeinschaftssatellitenanlage (achte auf den genauen Wortlaut !) würde die Genehmigung für und natürlich auch Deine derzeitige (bzw. geplante) eigene Außeneinheit überflüssig machen, da Du auch keinerlei Empfangseinbußen hättest. Das wäre logisch durchdacht bis hier. Zur Errichtung einer Gemeinschaftsantennenanlage erteilst Du ja ausdrücklich keine Vorab-Genehmigung, ebenso erlaubst Du nicht zwangsläufig, daß der Vermieter zukünftig Deine private Außeneinheit nutzt. So betrachte ginge das Vermieterschreiben in Ordnung. Daß er zum Schutze seines Eigentums nur befähigte Installationsfirmen zulässt, die sich mit Problemen der Statik und der Erdung von Außeneinheiten auskennen, halte ich ebenfalls für nicht zu beanstanden. Ein Fachinstallationsbetrieb steht Dir mit ziemlicher Sicherheit für eine Ortsbegung und einen ggf. kostenpflichtigen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Es würde mich wundern, wenn es nicht so wäre. Aus der Distanz ohne Kenntnis der baulichen Gegebenheiten ist ein Material-, Zeit- und Kostenvoranschlag so nicht möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2006
  5. Josipe

    Josipe Neuling

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Mh sorry, ich kann dem was du schreibst nicht ganz folgen.
    Ich erteile meine Zustimmung für eine EVENTUELL SPÄTER ZU ERRICHTENDE Gemeinschaftssatanlage. Das heisst, wenn sie in 3 Monaten meinen es kommt eine Gemeinschaftssatanlage dann ist ja die Montierung von mir komplett überflüssig und kostet mich nur unnötig was.

    Steht doch da, dass ich meine Zustimmung für die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage (falls mal kommend) jetzt schon gebe.
    ?!


    Zu den Kosten: kannst du mir in etwa ein Spektrum geben ? Ich weiss nämlich garnicht mit wieviel man da rechnen könnte, wenns zuviel wär würd sich das ganze sowieso in Luft auflösen
     
  6. veryhard1

    veryhard1 Senior Member

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    das ganze an:

    85cm Triax 13,0°(Quad)+19,2°(Quad)
    125cm Fuba 19,2(Single)+23,5(Twin)+28,2+28,5(Fokus)(Twin)

    Das ganze in 53,5°;7,5°
    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Bei Qualitätsware(Kathrein, Astro, Fuba) inkl LNB, Kabel und MS ; exkl. Receiver; und Montage durch Fachbetrieb = 1000€
     
  7. Josipe

    Josipe Neuling

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    LNB; Kabel MS ?! 1000€?!
    Ich schreib nicht umsonst dazu, dass ich mich nicht auskenne :D

    Und da soll keine Montage inkludiert sein in den 1000€?

    Also 500€ inkl. allem (Satanlage, Receiver u Montage) sind die Schmerzgrenze...
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Ich schrieb nicht umsonst in Klammern, Du sollst auf den genauen Wortlaut achten ;)
    Eine Gemeinschaftssatellitenanlage ist nicht das selbe wie eine Gemeinschaftsantennenanlage. Bei ersterer wird das vom Satelliten kommende Signal 1:1 verteilt, jeder Mieter benötigt eigene Receiver. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Vermieter dies in größeren Wohnanlagen realisiert, ist wegen des höheren technischen Aufwandes recht niedrig. Dein Vermieter hält also bislang nur eine theoretische Option.
    Bei einer Gemeinschaftsantennenanlage werden die vom Satsignale aufbereitet und erst dann wesentlich einfacher (techn. Aufwand) zum Teilnehmer übertragen. Dieser benötigt dann keinen eigenen Satellitenreceiver, sondern nutzt seinen Fernseher für den Empfang bzw. alternativ einen Kabel- bzw. DVB-T Receiver. Genau für diese wesentlich wahrscheinlichere Art der Verteilung erteilst Du ja eben vorab keine Genehmigung. 1000 Eur Gesamtkosten halte ich für durchaus nicht weltfremd, aber Du hast ja die Möglichkeit zu Preisvergleichen und Kostenvoranschlägen.
     
  9. Josipe

    Josipe Neuling

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Ah jetzt verstehe ich. Und wie sieht das aus falls so eine Gemeinschaftssatanlage kommen sollte? Dazu müssten mehrere (wieviele? reicht einer?) Mieter ihr Interesse nach einer Satanlage äußern und dann könnte sowas kommen? Der technische Aufwand wäre ihnen ja dann rel. egal oder nicht? Sie könnten die Kosten dann ja sowieso auf mich und die anderen Mieter abwälzen?!
    Ist bei irgendeinem der 2 Möglichkeiten ein Qualitätsverlust oder sonstiges zu befürchten?


    1000€..puh..das hört sich aber mal nach sehr viel Geld an..
     
  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Regelungen der Hausverwaltung bzgl Satanlage

    Aus meiner Erfahrung weiß ich, daß einem Vermieter Kosten generell nicht wirklich egal sind ;) Die rechnen mindestens genauso gut wie Du. Das Mietereinverständnis für eine Modernisierung wird bei exorbitant hoch kalkulierten Kosten ausbleiben, das wissen die Vermieter. Die wesentlich verbreitete Signalverteilungsart ist die Gemeinschaftsantennenanlage bzw. das Signal eines Kabelnetzbetreibers zu verteilen. Dazu muss nicht mehr unbedingt der Vermieter in das Vertragsgeschehen involviert sein, zur Kundengewinnung übernimmt nicht selten der Kabelnetzbetreiber gleich die Installation und Wartung des Verteilnetzes. Die Installation einer entsprechenden Dose müßtest Du dann zulassen (sie wird Ausstattungsmerkmal des Mietgegenstandes), Du brauchst sie aber nicht vertragsbindend mit einem Signal versorgen zu lassen. Von beiden Varianten bliebe Deine eigene Sat-Anlage unberührt, für sie hast Du eine weiterhin gültige Betriebserlaubnis.