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Rechtsprechung woanders und hier

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Lechuk, 2. September 2005.

  1. Lechuk

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    Ich wollte das nicht in den Orleans Thread mit hinein nehmen, weil es da jetzt nicht mehr gepaßt hätte aber littlelupo es so ähnlich ansprach.

    Na es geht doch.
    Warum muß auch Alkohol immer als strafmildernd ausgelegt werden?
    Warum wird ein Strafmaß nicht ausgenutzt.
    Man sehe sich nur mal die Sache mit dem kleinen Christian an. Ist zwar einwenig anders gelagert, nur bleibt eines gleich, es ist Mord. Und, er ist auch schon mehrfach wegen Gewaltdelikte auffällig gewesen.
    Wann endlich wird die angeblich exestierende deutsche Gerichtbarkeit mal munter und spricht reale Urteile? Wann wird mal was gegen die unterbesetzten Gerichte getan? Wann wird Personal eingestellt? Wann werden Gerichtsshows mit geferuerten und nicht beurlaubten Richtern und Staatsanwälten besetzt?

    Nach der Wahl?
     
  2. CharlyChan

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    AW: Rechtsprechung woanders und hier

    Sind alles (Unsym)Butler ... die Darsteller und ihre Show. Und die Fälle nicht einmal bei den Haaren herbeigezogen, sondern von kläglich versagten Märchenbuchschreibern schlecht erfunden.
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Rechtsprechung woanders und hier

    Sebastian2 erwähnte mal in einem anderen Thread, das die Richter echt seien und nur beurlaubt wären für diese Sendungen. Ansonsten ist das drittklassig, ich kann mir echt nicht vorstellen, das da Frauen vor dem hohen Gericht erscheinen, denen man ohne Anstrengungen von oben durch die Bluse bis zu den neuen Schuhen gucken kann. ;)
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Rechtsprechung woanders und hier

    Alkohol wird nicht immer als strafmildernd ausgelegt -- das ist Unsinn.

    Unsere Rechtssprechung beruht u.a. darauf, inwieweit der Täter überhaupt schuldfähig ist. Soll heißen: Inwieweit hat der Täter in dem Moment der Tatbegehung überhaupt erkennen können, was für Folgen sein Handeln hat.

    Deshalb werden bei uns auch keine 11-jährigen Jungen wegen "sexueller Nötigung" eines anderen Kindes verhaftet.

    Beispiel: Wenn Du auf einen kleinen, roten Knopf drückst, von dem Du nicht weißt, wozu er gut ist, und nebenan fliegt ein komplettes Waisenhaus in die Luft, dann wirst Du auch nicht wegen x-fachen Mordes verurteilt.

    Und was Betrunkene angeht: Da hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren meines Wissens auch ein wenig verändert. Wenn sich jemand vorsätzlich betrinkt, dann wird das nicht mehr als strafmildernd angesehen. Also ich meine jetzt Leute, die in die Kneipe gehen und einen Kurzen nach dem anderen ordern -- oder sich gleich die Pulle Wodka holen, weil sie sich betrinken wollen.

    Aber grundsätzlich sehe ich bei der Alkohol-Frage noch einiges an Handlungsspielraum. Die Strafen für Alkohol am Steuer müssten so verschärft werden, dass keiner auch nur im entferntesten auf die Idee käme, sich betrunken ans Steuer zu setzen.
    Die Strafen müssten so empfindlich sein, dass man schon beim Anblick einer Bierflasche den Autoschlüssel freiwillig in den nächsten Gulli wirft... ;)

    Vielleicht sollte man auch die Wirte mehr in die Pflicht nehmen. Wobei ich auch viele Wirte kenne, die regelmäßig die Autoschlüssel ihrer Kunden "kassieren" und ein Taxi rufen.

    Gag
     
  5. Lechuk

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    AW: Rechtsprechung woanders und hier

    Warum sollte ich mir nicht eine Flasche Wodka holen dürfen, igitt, nehmen wir lieber Korn ;) und mir ne nette halbe Stunde machen? Dann komme ich auf Ideen und fang an zu denken. Dann geh ich los und erledige irgendein krummes Ding, lege einen um oder fahre einen über den Haufen, wollte ich ja eigendlich nicht. Aber solange die Leute wissen, das Alkohol ja nicht negativ bewertet wird oder sogar strafmildernd sein kann, machen sie sich darüber keine Platte, auch ist die hemmschwelle im trunke niedriger. Hilft das alles nichts, ist zum Glück noch der Nuckel da, der immer falsch in der Gegend rumlag und das arme Kind stolperte. Vieleicht sollte man solche Zeitgenossen noch nachträglich mit dem Klammerbeutel einer *ganzkörperpuderung* unterziehen, damit sie auch wirklich einen Grund zum jammern haben?
     
  6. Jmittelst

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    AW: Rechtsprechung woanders und hier

    Rechtsprechung und Gerechtigkeit haben halt nur sehr begrenzt was miteinander zu tun.
    Ein Geschehen kann man halt nie rückgängig machen.
    Wichtig wäre, dafür zu sorgen, das das nicht noch einmal passieren kann.
    Wo aber die richtigen Grenzen sind, diese Weisheit ist sicher noch nicht dagewesen.
    Warum man aber an Psychopaten rumexperimentieren und rumtherapieren muß, statt sich um die Angehörigen der Opfer zu kümmern, wird mir auch nie wirklich einleuchten.
    Die Todesstrafe ist sicher auch einem zivilisierten Land kaum zuzumuten, allerdings kann sie dafür sorgen, das permanent allgemeingefährliche Idividuen nie wieder Opfer finden können. Aber wer will den Henker spielen?
    cu
    Jens
     
  7. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Rechtsprechung woanders und hier

    OT Ist angeblich eh ein und dasselbe.
     
  8. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Ja, ehm nein, Alkohol ja aber nicht im Abgang. ;)