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Rechtslage zu Kabelbetreiber

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von almir_de, 15. August 2006.

  1. almir_de

    almir_de Senior Member

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    Hallo Leude !
    Ich wohne in Mannheim in einem GBG-Haus,eine Art Sozial-Wohnung,waren sie zumindest früher.Die GBG hat einen sehr großen Anteil an Häusern,ich gluabe so um die 40% in der ganzen Stadt.Vor ca. 1 Jahr hatten sie mir angeordnet,meine Sat-Schüssel abzubauen,da diese die Optik des Hauses verunschönert.Ansonsten hätten sie gegen mich geklagt.noch Nun gut,ich wollte damals jeden Ärger vermeiden und hatte die Antenne abgemacht und ich wusste daß das Kabel auch digital geworden ist,so dachte ich mir,versuchen kann man es ja.Der Kabel-Betreiber aller GBG-Häuser ist das sgnt. "MVV-Servicehaus".Was mich bei denen ankotzt :
    1.Die haben ein normales anloges Kabelnetz mit ca. 35 Programmen
    2.Digitales Kabelnetz,aber ohne jegleichen Privatsender,nur rechtliche Sender
    Da ich zuhause einen 40" LCD-TV stehen habe,könnt ihr euch vorstellen,wie miserrrabel das Bild mit dem analogen Signal ist.Zumindest wäre es digital deutlich besser,ohne Frage.Habe mich mal bei Kabel-BW schlau gemacht,die sagen die können mir nichts einspeisen,da sie nicht der Betreiber sind.Ich müsse mit dem Angebot leben,was mir das MVV-Servicehaus einspeist.
    Ich kann und will mich aber nicht damit zufrieden geben und ich habe keine Lust mir auch noch diktieren zu lassen,was ich empfangen und sehen soll und was nicht.Mir reicht schon daß ich die SAT-Schüssel abmontieren musste.Dafür möchte ich aber gleichwertigen Ersatz und den bekomme ich vom MVV-Servicehaus sicherlich nicht mal ansatzweise.
    Jetzt meine Frage : Kann ich die GBG rechtlich zwingen mir das Kabel-BW-Signal einzuspeisen ? Es kann ja nicht angehen,schließlich kann ich ja auch Handynetz oder Telefonnetz selber wählen.
    Wie gesagt,ich möchte bis zum äußersten gehen,alles versuchen,ob und wie ich Kabel-BW hier ins Haus kriege,den technisch ist es seitens Kabel-BW machbar,das Signal liegt hier schon an.Nur halt die Bürokraten-Geschichte.
    Kann mir jemand Tips geben,wie meine Chancen sind ? Und wie ich genau vorgehen muss wenn ich einen Rechtsanwalt hinzuziehe ? WÜrde ich damit evtl. eine Kündigung meiner Wohnung provozieren oder dürfen die mich nicht deswgen kündigen ?

    Grüsse ALMIR
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. August 2006
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    Nein, leider ist das nicht möglich. Man hat generell keine Möglichkeit sich den Kabelanbieter auszusuchen.

    Gruß Gorcon
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    @almir, Du könntest höchstens versuchen die Schüssel so anzubringen das sie nicht ins Blickfeld gerät, z.B. unterhalb der Brüstung des Balkons.
     
  4. almir_de

    almir_de Senior Member

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    Hallo Eike !
    Leider habe ich keinen Balkon in meiner Wohnung.
    Ich glaube es zwar,wie Gorcon schrieb,daß man sich den Kabelbetreiber nicht aussuchen kann,aber ich kann mir nicht erklären wieso ich gezwungen werde,nur DAS Angebot zu sehen und kein anderes.Das ist doch eine Sauerei höchsten Grades.Ich meine wo leben wir den hier ? Als mit die Telekom zu teuer wurde damals,bin ich auch einfach zu Arcor gegangen und fertig,zwingte mich ja auch keiner nur über die Telekom zu telefonieren.Ich weiss dass die Leitungen eh alle der Telekom gehören und dass es eine andere Technik ist.Das war auch nur mal ein Beispiel.
    Ich werde mich nichts desto trotz mal mit meinem ANwalt unterhalen,kann mir nicht vorstellen,daß man in einem solchem Fall nicht eine Sondergenehmigung raushaun kann.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    ...oder als Lampe tarnen.
    [​IMG]

    Gruß Gorcon
     
  6. almir_de

    almir_de Senior Member

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    Gorcon ist zwar ne nette Idee,aber wo soll ich den eine derartige Lampe hinstellen ? Auf mein Fensterbrett ?
     
  7. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    Ich weis nicht wie es bei Dir aussieht, war ja nur eine Idee die Dir eventuell helfen könnte.
     
  8. almir_de

    almir_de Senior Member

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    Hi Gorcon nochmal !
    Das war auch keinesfalls böse gemeint,ich bin trotzdem dankbar für die Ideen,jedoch habe ich keine Köglichkeit irgendwo wa zu verstecken.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    Nur eines ist Fakt, als Vermieter würde ich mich auch wehren eine Schüssel an der Fassade dulden zu müssen. Das der Vermieter natürlich für zufriedene Mieter sorgen sollte, und dazu zählt ein attraktives Fernsehangebot, steht auf einem anderem Blatt.
     
  10. almir_de

    almir_de Senior Member

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    AW: Rechtslage zu Kabelbetreiber

    1.War die SAT-Schüssel niemals an einer Fassade befestigt,sondern auf einem Fensterbrett.Beschädigt wurde dabei nichts,ausser 4 Bohrlöcher.Das Fensterbrett wurde einfach gegen ein neues ausgetauscht und fertig.
    2.15 Jahre und mehr hat das nie irgendjemanden interessiert oder gestört.Jetzt auf einmals stören die Schüsseln und sollen weg.
    Das ganze hat meiner Meinung nach nicht den Hintergrund,daß es die Häuser verunschönert sondern der wahre Hintergrund ist der,daß man heutzutage die Möglichkeit hat,meherere hundert Sender auch durchs Kabel einzuspeisen.Es lagen Verträge und Angebote für die Wohnungsgesellschaften vor so daß die Kabelbetreiber (alle) und die Wohnungsgeselschaften profitieren konnten.Dem Endkunden,so wie mir,bleib keine andere Wahl,aonst würde ich verklagt werden.So musss ich mich damit abfinden,was ich jetzt im Kabel habe und mein Mund halten.Und genau das will ich eben nicht.Ich denke ich habe das Recht,wenigstens gleichwertiges zu verlangen.Analog+Digital ist definitiv nicht gleichwertig.