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Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Kultakala, 30. Oktober 2007.

  1. Kultakala

    Kultakala Neuling

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    Hallo allerseits,

    habe beim suchen im Forum nicht wirklich was gefunden, daher frag ich mal direkt.
    Ich wohne in einem Mietshaus und habe in meiner Wohnung Kabelfernsehen.
    Herausgefunden habe ich mittlerweile dass die Kabelanlage selbst wohl dem Eigentümer gehört der dann den Kabelnetzbetreiber nur als Provider bezahlt.
    D.h. KD bzw. der lokale Kabelanbieter wird keinen Techniker schicken.

    Das Problem was ich habe ist dass ich seit einiger Zeit Digitalfernsehen habe und Empfangsprobleme von einigen Sendern (Klötzchen, Tonaussetzer).
    Mein Receiver zeigt dort auch schwache bzw, schwankende Signale an.

    Dies scheint Programme oberhalb von ca. 400 MHz zu betreffen...
    Also tippe ich mal auf Anschlussdose oder Verstärker im Haus, richtig ?

    Der Vermieter sagt er würde aber keinen Techniker bezahlen da die mir zugesicherte Grundversorgung ja gewährleistet ist (Analog ist ja auch alles toll).

    Weiss jemand wie das rechtlich aussieht ?
    Habe ich einen Anspruch auf funktionierende Technik für Digitalfernsehen ?

    Und generell... was muss man denn so hinlegen wenn man selbst einen Techniker bestellt der wenigstens mal misst woran es liegt ?

    Ich würde jetzt erstmal (mit der Verwaltung geklärt) selbst ne neue Kabeldose einbauen... ist das ne gute Idee ?

    Würde mich freuen wenn jemand dazu was schreiben könnte!

    Danke!
     
  2. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

    Das gleiche Problem hat ein Bekannter( ist Mieter,Vermieter bzw. Eigentümer des Hauses ist jemand aus dem "fernen" München) mit seinem Digitalempfang über Kabel Deutschland auch.
    Hatte bei ihm mehrere Sendersuchläufe und auch ein Reset der Thomson-Box gemacht.
    Fehlen tut bei ihm nachwievor das komplette ARD-Digitalpaket,einige digitale FreeTV-Sender wie HSE24,QVC,RTLShop,Pro7 oder Tele5 usw. und aufgefallen ist das bei Sendern wie France2,3 und 5 nur Klötzchen kommen(kein Bild).
    Die Auflösung konnte mir der KabelDeutschland-Hotliner geben(da es ein Direkt-Anschluss von Kabel Deutschland ist).
    Und zwar ist die Anlage nur bis 470 Mhz ausgelegt(siehe die France-Sender die darüber liegen) und mit nicht entsprechenden notwendigen Verstärkern und Antennendosen ausgerüstet,um alle digitalen Fernsehangebote nutzen zu können.
    Der Hotliner riet,das mein Bekannter seinen Vermieter bitten sollte einen KD-Techniker zu beauftragen,der die Anlage begutachtet und entsprechend nachrüstet.
    Es sei Sache des Vermieters seinen Mietern eine einwandfreie Kabelanlage bereitzuhalten.
    Für die Nutzung der Angebote zb. von der KDG muß der Mieter selbst aufkommen.
    Habe mal interessenhalber gefragt,was es kosten würde,wenn der Mieter selbst den Auftrag erteilt.
    Für die Anfahrt würden 51,13€ berechnet,dazu kämen Kosten für Material und Arbeitsleistung und diese Kosten kann man ja nun wirklich nicht dem Mieter aufbürden.

    Gruß Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2007
  3. Kultakala

    Kultakala Neuling

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    AW: Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

    Die Frage ist ob denn ein Vermieter dazu verpflichtet ist die Hausanlage auch für hohe Frequenzen tauglich zu machen nur weil ein Mieter Digitalfernsehen haben möchte.
    Argument ist halt dass es analog ja wunderbar funktioniert.
     
  4. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

    Wenn ich dich richtig deute,zahlst du mit deiner Miete die KabelAnschlussgebühr an den Vermieter und dein Vermieter zahlt die Gesamtsumme all seiner Mieter zb. an Kabel Deutschland oder einen anderen Provider.
    Der Vermieter ist also Kunde bei einem entsprechenden Provider und hat vielleicht einen Servicevertrag mit ihm.
    Aber egal ,du bezahlst Kabelmiete und somit muss die Anlage so ausgerichtet sein,das du alle Angebote nutzen kannst,die darüber angeboten werden.
    Gegebenfalls musste für die digitale Nutzung eine kleine Zusatzgebühr entrichten zu den üblichen Kabelanschlussgebühren.
    Ist bei uns auch so.
    Wir zahlen 10,28€/Monat für den analogen Kabelanschluss,möchten wir die analogen Sender+zusätzliche FreeTVSender in digitaler Qualität,so kommen nochmals 4,99€(Leih-Receiver inbegriffen)/Monat dazu.

    Gruß Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2007
  5. Kultakala

    Kultakala Neuling

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    AW: Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

    Also ich bezahle für das Kabel selbst nichts.
    Eine Betriebskostenabrechnung habe ich noch keine gehabt, wohne da noch nicht so lange.
    Aber lt. Verwaltung gehört die Anlage dem Hausbesitzer. Auch die Kabelanlage. In die Miete eingerechnet ist das analoge Kabelfernsehen dass der Besitzer an die Kabelgesellschaft bezahlt.
    Den Anteil Digitalfernsehen, Zusatzprogramme (KD), etc. bezahle ich selbst.

    Was ich halt nicht weiss ist ob der Vermieter verpflichtet ist die Kabelanlage so auszurüsten dass ich Zusatz-Angebote des Kabelanbieters nutzen kann.

    Vielleicht ne Frage für ein Anwaltsforum ?
     
  6. Kabelnutzer

    Kabelnutzer Junior Member

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    AW: Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

    Wenn die digitalen Kanäle von der STB nicht empfangen werden, kannst du davon ausgehen dass auch die analogen Kanäle zu gering sind. Werden denn auch analoge Kanäle im UHF Band eingespeist.
    Die Pegel an der Anschlussdose müssen lt der Norm 1TR8 mindestens 60 dBµV betragen. Die digitalen Kanäle sind um 10 dB gegenüber den analogen abgesenkt. Die meisten STB machen aber mit 45 dB Eingangspegel keine Probleme. Dies bedeutet dass bei 55 dB analog die digitalen Kanäle noch problemlos zu empfangen sind. Und 55 dB analog sind zu wenig, also ist der Vermieter verpflichtet die Hausverteilanlage entsprechend einzupegeln.
     
  7. Kultakala

    Kultakala Neuling

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    AW: Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

    Hmmm... dann müsste ich jemanden kommen lassen der das erstmal feststellt, damit ich dann der Verwaltung sagen kann die müssen was tun...

    Wo finde ich denn schriftlich was zu der besagten Norm ?

    P.S. Danke für Eure Antworten bisher :)
     
  8. LeGrand

    LeGrand Senior Member

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    AW: Rechtliche Lage ? Digital TV Hausanlage

    Ja.
    Aber da steht auch nichts.

    Die Problematik ist hier ähnlich seit Jahren.
    In zwangsverkabelten Altersheimen wird nun mal nur analoges Omafernsehen konsumiert.
    Fortschritt ist aussen vor.
    KabelBW hüllt sich auf rechtliche Anfragen in Schweigen.
    Gesetzlich ist wohl bezüglich dieser Problematik nichts fixiert.
    Zumindest habe ich in dieser Hinsicht nirgends etwas gefunden.
    Ein Recht auf Digitalfernsehen gibt es nicht.