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Rechtliche Frage

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von wizzyat, 7. April 2005.

  1. wizzyat

    wizzyat Senior Member

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    Moinsen zusammen,

    Also im Mai letzten Jahres wollte ich mein Super-Abo auf Komplett ändern, meine Lebensgefährtin hat das dann für mich erledigt als ich in der Arbeit war. Sie rief bei Premiere an und wollte es ganz normal ändern lassen, jedoch hat sie der "nette" Premiere-Heini dazu überredet das man monatlich etwas Geld sparen würde wenn man den Vertrag um 24 Monate verlängern würde mit der Umstellung auf Komplett (danke für die 2€ Nachlass Premiere *grummel*), leider hat sie zugestimmt. Tja und nun hab ich gestern bei Premiere angerufen um mich zu informieren wann ich denn nun kündigen könnte (Mai 2006 *heul*) und da wurde mir auch gesagt das sie mir einen neuen Vertrag zugeschickt haben, diesen hab ich jedoch nie erhalten und daher hab ich auch nichts unterschrieben. Bei der Premiere-Hotline sagte man mir dann das es egal sei da der Vertrag mit dem Telefongespräch von damals aktiv wurde.

    Nun wollte ich wissen ob das stimmt oder nicht?
    Muss ich nun bis Mai 2006 bleiben oder könnte ich es jetzt noch kündigen da am 31.05.2005 genau ein Jahr seit der Umstellung abgelaufen ist?
    Bzw. kann ich es bis November kündigen da ich damals im November das Super-Abo abgeschlossen hab?
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Rechtliche Frage

    Wenn Du einen Vertrag verlängerst oder "upgradest", beginnt idR die Frist von dem Tag der Umstellung neu zu laufen. Da Du letzes Jahr im Mai um 24 Monate verlängert hast, kannst Du erst zum Mai 2006 kündigen.
    Über die Verlängerung bekommst Du keinen neuen Vertrag, den Du unterschreiben musst, sondern einen Brief, in dem der Beginn des "neuen" Vertrages vermerkt ist.

    Jedenfalls war es bei mir so.
     
  3. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Rechtliche Frage

    Ich denke dem Fragesteller ging es hier eher darum, ob ein telefonisch abgesprochener Vertrag, den nichteinmal der echte Vertragspartner durchgeführt hat, gültig ist.

    Bin kein Jurist, aber meines Wissens nach sind mündliche Verträge nicht gültig, schon gar nicht, wenn eine Vertragsfremde das gemacht hat.
     
  4. horst72

    horst72 Gold Member

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    AW: Rechtliche Frage

    Mündliche Verträge sind schon gültig. Allein die Beweislast ist das Problem.
     
  5. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Rechtliche Frage

    ok, aber müsste dann Premiere beweisen, dass es diese mündliche Absprache gab oder müsste der Kunde beweisen, dass es sie nicht gegeben hat?

    Und wie sieht es eben aus, wenn ein Vertragsfremder das durchführt.
     
  6. horst72

    horst72 Gold Member

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    AW: Rechtliche Frage

    Das wird dir nur ein Richter in einer Verhandlung sagen. Erfahrungsgemäß lässt es Premiere nicht so weit kommen und gibt "aus Kulanz" nach.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Rechtliche Frage

    Der Anscheinsbeweis spricht aber für Premiere, da das Komplett-Abo ja schon seit einem Jahr läuft, ohne dass dem widersprochen wurde. Auch wenn die Freundin das mit Premiere abgeschlossen hat, er hat dies zumindest stillschweigend geduldet. Will er das Gegenteil behaupten, muss er dies nachweisen, nicht Premiere...

    Grundsätzlich besteht bei solchen Verträgen Formfreiheit, aus Beweisgründen sollte dies aber immer schriftlich gemacht werden. Und soweit ich weiß informiert Premiere jeden schriftlich über den Beginn der neuen Abolaufzeit. So war es ja auch bei mir.
     
  8. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Rechtliche Frage


    Hast Du denn schon diese Erfahrungen gemacht?

    bye Opa :winken:
     
  9. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Rechtliche Frage

    Die Beweislast liegt beim Kunden, da dir PREMIERE die schriftliche Bestätigung zugeschickt hat. Aufgrund derer kann man den über das Telefon geschlossenen Vertrag widerrufen - innerhalb einer bestimmten Frist.
    Ist diese Frist abgelaufen, so gilt der mündliche Vertrag per Telefon genauso wie ein schriftlicher, unterschriebener.

    Und auch dass du den Brief nicht erhalten hast, diese Beweislast liegt bei dem Kunden. Denn sonst würde diese Regelung komplett dadurch ausgehebelt, dass ein Kunde, der nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten möchte, einfach bestreitet den Brief erhalten zu haben. Ein Nachweis seitens des Unternehmers ist in diesem Fall praktisch nicht möglich.

    Dass ein "Vertragsfremder" dies durchführt ist durch die schriftliche Bestätigung unerheblich, da diese ja wieder an den Vertragspartner gerichtet ist.
     
  10. horst72

    horst72 Gold Member

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    AW: Rechtliche Frage

    Ja. Mein damalieger Widerruf per Mail wäre angeblich nicht angekommen.