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Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Wonko2k, 22. Juli 2005.

  1. Wonko2k

    Wonko2k Silber Member

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    Hallo!

    Mein Arbeitskollege zieht demnächst um und hat den Mietvertrag heute bekommen. Dort steht ein Passus drin, den ich nicht so recht einordnen kann. Es ist so, dass er Türke, mit deutschem Pass ist. Somit dürfte die "Ausländerregelung" nicht greifen.

    Folgendes steht nun im Vertrag drin:
    ---------------------------------------------------------------
    Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters

    1. Mit Rücksicht auf die anderen Mietparteien und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung sowie der Sicherheit des Hauses bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn er beabsichtigt,



    • Antennendosen zu verändern, Antennen anzubringen oder zu verändern,
    ---------------------------------------------------------------

    Da er jedoch gerne türkisches Fernsehen gucken möchte, stört ihn und mich dieser Passus. Es ist keine Sondervereinbarung, sondern ein ganz normaler Paragraph im Vertrag.
    Die Frage wäre, könnte der Vermieter etwas machen bzw. durchsetzen, wenn mein Kollege die Schüssel auf dem Balkon austellt, nichts anbohrt oder sonstwie festinstalliert? Es wäre ein regulärer Balkonsatständer, wo das LNB unterhalb der Balkonbrüstung angebracht wäre. Einsehbar ist der Balkon weder von der Straße, noch vom Garten, da 13er Stock (oberstes Stockwerk).
    Wäre schön, wenn hier jemand seine fachkundige Meinung ausdrücken könnte. Danke.

    Grüße

    Wonko
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    Da steht doch nru das er erst den Vermieter fragen muss.

    nicht jeder vermieter isn kotzbrocken und verbietet es.

    wenn er mit dem vermieter spricht und sagt das er gerne türkische sender etc sehen möchte. sagt der vermieter ja vielleicht ja?
     
  3. Wonko2k

    Wonko2k Silber Member

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    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    Durch Maklerin ist bekannt, das der Vermieter nicht ja sagt.

    Grüße

    Wonko
     
  4. horst72

    horst72 Gold Member

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    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    Du darft auf deinen Balkon stellen, was du willst. Ob es eine Sat-Schüssel oder ein Sonnenschirm ist, ist egal. Wenn man die Schüssel so oder so nicht sieht, stellt sich doch die Frage gar nicht, ob man es darf. Wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  5. P800

    P800 Platin Member

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    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    Eine mobile Aufstellung, wie hier aufgezeigt wurde, sollte kein Problem sein. Wer sollte hier Einwände haben?
    Ich würde Niemand informieren, geschweige noch fragen.
     
  6. TV.Berlin

    TV.Berlin Wasserfall

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    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    Eben, habe meine Schüssel einfach aufgestellt, und vorher überhaupt keinen gefragt, und um diverse Bewilligungen gefragt.....

    Wenn du danach fragst, werden sie dir die erst recht verbieten.
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    Icdh meinte eher er soll mla nachfragen ob nicht eine fest installation bzw eine gemeinschaftsantenne geplant/erlaubt ist.
     
  8. Wonko2k

    Wonko2k Silber Member

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    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    Es gibt ja SAT im Haus, aber nur 20 analog Programme. Da es sich um 120 Wohneinheiten handelt, wird der Vermieter sich keinen kompletten Austausch der Anlage veranstalten.

    Grüße

    Wonko
     
  9. strippenzieher

    strippenzieher Senior Member

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    -dazu reicht der platz hier nicht aus....
    AW: Rechtliche Frage für SAT bei Mietern

    als erstes : möchte er programme sehen, die der vermieter ihm nicht bereitstellen kann, so ist er verpflichtet dem mieter eine gelegenheit dazu zu geben.
    also darf der vermieter es ihn nicht verbieten, außer es sei denn es gibt eine möglichkeit der vermieters ihm diese programme zugänglich zu machen.(paytv über kabel o.Ä.)

    zweitens: was auf dem balkon steht und nicht fest mit dem eigentum des vermieters verbunden ist, ist privatsache des mieters!
    also sprich: hat er die antenne auf einem losen ständer auf dem balkon, ist es zulässig.
    ist sie jedoch am geländer oder balkon selbst befestigt ist es nicht zulässig!

    wenn die antenne zu sehen ist ,ist das nicht weiter schlimm, es könnte jedoch sein, dass es dafür eine extra klausel im vertrag gibt, die es verbietet die antennen sichtbar auf dem balkon zu installieren....

    also genauestens informieren!