1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rechtl. Frage: Alle Parteien im Haus hängen am Kabel – kann ich aussteigen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von chris-o, 17. September 2004.

  1. chris-o

    chris-o Neuling

    Registriert seit:
    17. September 2004
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    Hallo an das Forum,

    ich wohne in Köln und unser ganzes Haus ist über ish an das analoge Kabelnetz (ish) angeschlossen. Die Bildqualität ist mäßig und die Senderauswahl bei ish Mist (Haufen Homeshopping-Dreck, aber kein HR etc). Deshalb hab ich keinen Bock mehr auf ish.

    Meine rechtliche Frage deshalb: Kann man sich aus der Hausgemeinschaft einfach ausklinken und bekommt dann auch keinen Kabelanschluss mehr berechnet? Muss ich mich da an ish wenden oder an den Hausverwalter?

    Danke für Eure Antworten
    Christian
     
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: Rechtl. Frage: Alle Parteien im Haus hängen am Kabel – kann ich aussteigen?

    Mieter oder Eigentuermer? Was steht im Vertrag?
     
  3. chris-o

    chris-o Neuling

    Registriert seit:
    17. September 2004
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Rechtl. Frage: Alle Parteien im Haus hängen am Kabel – kann ich aussteigen?

    Bin Mieter.

    Was im Mietvertrag steht, muss ich zuhause nachlesen.
     
  4. Creep

    Creep Guest

    AW: Rechtl. Frage: Alle Parteien im Haus hängen am Kabel – kann ich aussteigen?

    Ich kenne von frueher (v.a. von Berliner Gerichten) noch die Rechtsprechung, dass man einem Mieter zwar die Modernisierungskosten fuer den KA aufdruecken kann, ihn jedoch nicht zur monatlichen Leistungsabnahme verpflichten kann. Inzwischen sehen einige Gerichte allerdings den Mieter scheinbar in einer staerkeren Position, weshalb eine im Mietvertrag unterschriebene Verpflichtung zur Kabelabnahme bindend sein kann. Deshalb erstmal genau im Mietvertrag nachlesen, was unterschrieben wurde. Wenn nichts darueber drin steht -> In den normalen Nebenkosten hat eine Kabelgebuehr nichts zu suchen.
     
  5. chris-o

    chris-o Neuling

    Registriert seit:
    17. September 2004
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Rechtl. Frage: Alle Parteien im Haus hängen am Kabel – kann ich aussteigen?

    Inzwischen sehen einige Gerichte allerdings den Mieter scheinbar in einer staerkeren Position, weshalb eine im Mietvertrag unterschriebene Verpflichtung zur Kabelabnahme bindend sein kann.

    Meinst Du nicht eher den Vermieter, wenn Du in diesem Zusammenhang von einer bindenden Verpflichtung sprichst?

    Ansonsten erstmal danke für Deine Hilfe.
    Ich muss mal den Mietvertrag durchsehen.

    Gruß
    Christian
     
  6. Creep

    Creep Guest

    AW: Rechtl. Frage: Alle Parteien im Haus hängen am Kabel – kann ich aussteigen?

    Nein, ich meine schon den Mieter. Bisher sahen die Gerichte den Mieter meist in einer sehr schwachen Position gegenüber dem Vermieter. Das heißt, vieles, was der Vermieter aus seiner starken Position heraus vom Mieter im Vertrag verlangte, wurde als sittenwiedrig angesehen. Der Mieter konnte also viele Sachen ruhig unterschreiben im sicheren Glauben, daß dies vor Gericht keinen Bestand haben würde.

    Heute sehen einige Gerichte den Mieter anscheinend mündig genug, solche Klauseln im Mietvertrag ablehnen zu können, ohne zu riskieren, die Wohnung nicht zu bekommen. Ich halte von solchen Knebelverträgen nichts und würde sie auch nicht annehmen.