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Rechnung für bloße Besichtigung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Melanie3, 24. November 2016.

  1. Melanie3

    Melanie3 Neuling

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    Hallo, eine Frage für Spezialisten in Österreich:

    Zur Klärung ob bzw. wie eine SAT-Anlage im Haus installiert werden könnte, hatten wir den örtlichen Elektrohändler fernmündlich um eine unverbindliche Besichtigung gebeten.

    Ein Herr wurde vorstellig, sah sich die Gegebenheiten an, hielt eine Montage grundsätzlich für möglich, allerdings für aufwändig (Dachisolierung) .

    Nicht zuletzt deshalb sind wir verblieben, dass wir uns das überlegen.

    Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile haben wir diese Option letztlich verworfen und anlässlich einer tel. Nachfrage mitgeteilt.

    Heute ist eine Rechnung über 66,- € eingetrudelt: „Heimservice vom .. Okt. 2016 Begehung und Beratung bezüglich der Errichtung einer Sat-Anlage mit 2 Ableitungen. Errichtung der Anlage am .. Oktober 2016 vom Auftraggeber telefonisch storniert.“

    Abgesehen davon, dass es keinen „Auftrag“ gegeben hat, der "storniert" hätte werden können sondern lediglich eine unverbindliche Besichtigung erbeten wurde, - ist eine derartige Vorgangsweise in dieser Branche üblich?

    Es gab weder ein Anbot noch wurde über konkrete Kosten gesprochen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2016
  2. Meyer2000

    Meyer2000 Gold Member

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    Hallo,
    auch wenn ich nicht aus Österreich komme, wenn ein Firma zu mir kommt um mir das Mögliche aufzuzeigen möchte er bei keinen Auftrag bestimmt auch eine Aufwandsentschädigung. Oder meinst du der hat nichts anders zu tun als zu zahlreichen nicht Kunden zu Fahren und ihnen alle Möglichkeiten aufzuzeigen?
    Wenn du jetzt ein Auftrag gegeben hättest, hätte er es bestimmt im Angebot verrechnet.

    Na ja, wenn ihr nicht vorher nach den Kosten gefragt habt, ist es ja euer Problem.
     
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  3. der böhme

    der böhme Neuling

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    ist ja normal, dass kostenvoranschläge kostenpflichtig sind.
     
  4. Melanie3

    Melanie3 Neuling

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    Tut mir leid, aber abgesehen davon, dass eben nicht einmal ein Kostenvoranschlag vereinbart war oder über Kosten gesprochen wurde, - für selbstverständlich finde ich derartiges Vorgehen absolut nicht! - Wenn z.B. in der Baubranche jede unverbindliche Besichtigung verrechnet würde, wäre die Ermittlung des Bestbieters praktisch ausgeschlossen! Das gehört, zumindest in dieser Branche, eben zum Geschäft.

    Außerdem, soll das die immer wieder strapazierte Kulanz bzw. Kundenfreundlichkeit der „kleinen Händler“ sein? Und kommt mir nicht damit, daß die darauf angewiesen sind!

    - Ich für meinen Teil werde jedenfalls, sollte der gute Mann auf Bezahlung bestehen, die bisher bei ihm gekauften Verschleißteile für div. Elektrogeräte bei ihm nicht mehr um 42 € sondern, wie von meinem Sohn schon immer geraten, den günstigsten Anbieter via Geizhals ermitteln und, wie ich gerade sehe, künftig um
    30 € erwerben.

    Mal ganz abgesehen von der negativen Mundpropaganda (wir leben immerhin in einer Kleinstadt) - so vergrault man Kunden, die bisher anstelle der "Geiz ist geil"-Masche der Devise gefolgt sind, dass es nicht auf jeden Cent ankommt, und jeder sein Auslangen finden soll ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2016
  5. moznov

    moznov Guest

    Du schreibst im ersten Satz, das nicht vorab über Kosten gesprochen wurde, und das war ein grober Fehler..
    Wenn ich einen Termin mit nem Handwerker mache, ist dies das erste, was mir dazu einfällt, Anfahrtskosten , Kostenvoranschlag..
    Und die fallen in der Regel auch hier an..
    Kundenfreundlich ist das natürlich nicht , wenn der Handwerker von sich aus nicht darauf hingewiesen hat, aber ich weiß nun nicht , ob in Ö nun deshalb gegen die Rechnung vorgegangen werden kann.
    Also , draus lernen..

    P.S.Die Rechnung an sich erscheint mir da auch nicht überhöht, nur die Angaben der Gründe für die kosten könnten angreifbar sein, von wegen stornierter Auftrag.
    Aber da kenn ich die Rechtslage in Ö nicht..
     
  6. der böhme

    der böhme Neuling

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    geiz ist geil, aha.
    würdest du umsonst arbeiten?
    ich denke nicht, warum erwartest du das von anderen? ganz schön frech und dreist deine einstellung.immerhin hat er für dich seine arbeitszeit erbracht, ebenso die gewünschte leistung.dafür möchte er logischerweise bezahlt werden.
    wenn du wegen 12,- ersparnis deine sachen im internet kaufst ist das deine sache.
    im falle einer reklamation hast du einen erheblichen mehraufwand.
     
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  7. Melanie3

    Melanie3 Neuling

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    Nein, ich arbeite nicht umsonst, aber gerade ich, als Kleinverdienerin kann mir gut vorstellen, wie Du, falls Du ein Händler sein solltest, dort einkaufst, wo die Ware für Dich billiger ist, wenn Du dadurch einen höheren Gewinn lukrieren kannst ...

    Sich besser vorweg informiert zu haben (wie gepostet wurde) ist das eine, aber ich glaube nicht, daß es zumindest in Ö. usus ist, dass allgemein Gebühren verrechnet werden, von daher halte ich Deine Aussage, meine Einstellung sei frech und dreist für ganz schön anmaßend!
     
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  8. der böhme

    der böhme Neuling

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    nein, ich bin kein händler.
    billiger ist gut und recht, aber wenn es um 12,- geht und ich eventuellen ärger habe, ist mir der mehrpreis für den händler vor ort wert.
    bring mal ein gerät zur reparatur zu media markt und co, du bezahlst auf jeden fall den kostenvoranschlag, falls du nicht reparieren lässt.
    die händler vor ort haben auch unkosten, warum sollten die nicht ersetzt bekommen?
     
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  9. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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    @Melanie3
    Du hättest auch hier fragen können wie viel ein normale Aufbau einer Sat Anlage kostet.. Schliesslich ruft man dort mit klarem absichten an..
     
  10. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Hätte ich als so pauschale Feststellung nicht gedacht, und überzeugend finde ich die Argumentation hier nicht.

    Ich weiß zwar schon, dass es durchaus üblich ist, Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen. In Anbetracht des Aufwandes kann das durchaus angemessen sein. Aber ich kenne das dann nur so, dass vorher aktiv über die Kostenpflicht informiert wurde. Kurz gegoogelt (Kein Anspruch auf ein ausgewogenes Meinungsbild) sah das die Verbraucherzentrale Thüringen 2013 auch so:

    (Quelle)