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Rechner sagt nix mehr

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Satikus, 25. Oktober 2009.

  1. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Rechner sagt nix mehr

    In der Garantie- oder Gewährleistungszeit ist das definitv falsch.
    Wenn irgend etwas in dieser Zeit ausgetauscht wird, verlängert sich nicht die Garantie- oder Gewährleistungszeit "für dieses Teil".
    (außer ein Hersteller macht das bei Garantiefällen freiwillig)

    Die Gewährleistung bezieht sich immer auf das Kaufdatum. Nur das ist rechtlich gültig.
    (egal ob während dieser Zeit irgendwelche Teile, oder sogar das ganze Gerät ausgetauscht wurde)
    Selbst wenn kurz vor Ablauf der Zeit ein Teil gewechselt, und kurz nach Ablauf der Zeit Selbiges wieder defekt geht,
    hat man rechtlich keinen Anspruch mehr. Man kann nur auf Kulanz hoffen.
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Rechner sagt nix mehr

    Nein. Wenn im Rahmen der Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung Teile ausgetauscht wurden oder sogar das gesamte Gerät, dann gelten für die Teile bzw. das gesamte Gerät wieder die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

    Woher hast du das, dass dies "definitiv falsch" sei?
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechner sagt nix mehr

    Nein, bereits nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung, also wenn der Defekt zum dritten Mal auftritt.
     
  4. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Rechner sagt nix mehr

    Nein. Weil dadurch kein neues Vertragsverhältnis zustande kommt.
    (es bezieht sich alles immer auf den ursprünglichen Kaufvertrag)
    Wenn man für etwas neu bezahlt, dann sieht es natürlich anders aus.

    Gerade wenn kurz nach Ablauf einer Gewährleistungs- oder Garantiezeit wieder das Gleiche defekt geht,
    ist das natürlich ärgerlich für einen Kunden. Dann zeigt sich wie kulant ein Hersteller ist.
    Es gibt welche die auf "Stur" schalten, schon ein paar Tage nach Ablauf.
    Bei Anderen geht es teilweise sogar noch nach einigen Monaten.

    Man muß aber in jedem Fall immer einen Kulanzantrag stellen.
    (rechtlich hat man keine Möglichkeit, wie gesagt)
    Ein positives Beispiel ist Panasonic. Die Kulanzanträge werden oft auch nach Monaten noch genehmigt.
    "Krass" finde ich Apple und das iPhone. Das iPhone hat nur 1 Jahr Garantie.
    Und T-Mobile schmettert jede Gewährleistung nach einen Jahr gnadenlos ab.
    (die kommen sofort mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten...)
    Ein normaler Kunde hat dann kaum eine Chance.
    Allerdings kann sich Apple auch kulant zeigen. Aber es kostet viel Zeit und Nerven...
    (ich hatte gerade so einen Fall, iPhone 2x defekt während der Garantie,
    und nach 13 Monaten ist der Kunde mit einen Defekt überall abgeblitzt...)
    Festplattenhersteller sind auch ziemlich clever.
    Neue Austauschplatten haben oft nur noch kurze Garantie. (hatte schon zwei mit nur drei Monaten)
    Das wird extra so gemacht, abhängig von der Restgarantie der ursprünglichen Platte.
    Dieses Business ist hart... ;)
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Rechner sagt nix mehr

    Du hast meine Frage nicht beantwortet, woher du dies hast. Denn es widerspricht dem, was ich zuletzt darüber gelesen habe (u.a. in der c't).

    Denn m.W. ist hier nicht der Kaufvertrag das entscheidende, sondern der Gefahrenübergang (siehe §434). Denn ansonsten hättest du ja auf einer Sache, die erst nach zwei Jahren lieferbar ist, du aber heute kaufst und bezahlst, keine Gewährleistung mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2009
  6. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Rechner sagt nix mehr

    Das ist wieder ein ganz anderes Thema. (Lieferung später)
    Der Vertrag ist ja erst mit der Lieferung erfüllt.

    Es ging mir nur um während der Gewährleistungs- oder Garantiezeit gewechselte Teile oder ausgetauschte Geräte.
    (wegen eines Sachmangels)
    Weder auf diese Teile noch auf getauschte Geräte gibt es einen neuen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
    (außer ein Hersteller macht sowas freiwillig im Rahmen seiner Garantie)

    Es gibt im BGB kein Gesetz mit dem sich das begründen oder durchsetzen ließe.
    Mit der Beseitigung des Sachmangels ist wieder ein mangelfreier Zustand hergestellt.
    Wenn die Gewährleistungs- oder Garantiezeit um ist, ist sie um. (egal was davor so alles gemacht wurde)
    Üblicherweise geben viele Hersteller für die Dauer der Reparaturzeit eine entsprechende Verlängerung.
    Das ist aber im Gesetz (BGB) nicht definiert und freiwillig.
    Es gibt nur einen Anspruch auf "Schadensersatz". Wie immer der aussehen mag.
    Deswegen gibt es Anwälte die auf Vertragsrecht spezialisiert sind...
    (das deutsche Kaufvertragsrecht ist sehr umfangreich und kompliziert)