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Receiver zurück/Gerätemahnung ???

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Steppo, 16. Dezember 2010.

  1. fcsh

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    AW: Receiver zurück/Gerätemahnung ???

    Da die Rücksendepflicht in den AGB geregelt ist und gemäß BGB keine Mahnung erforderlich ist, ist man automatisch nach den 14 Tagen in Verzug. sky kann dann ohne weitere Ankündigung Schadensersatz geltend machen.

    Beim "Rechtsstreit" ging es um extrem viele angeblich verloren gegangene Smartcards, nicht jedoch um die Pflicht, diese zurückzuschicken.
     
  2. ickis

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    AW: Receiver zurück/Gerätemahnung ???

    War bei mir vor ein paar Wochen genauso.