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Rückhol-Aktion, wie verhalten?

Dieses Thema im Forum "Plasma, LCD, OLED & Projektor" wurde erstellt von GoaSkin, 19. März 2009.

  1. GoaSkin

    GoaSkin Silber Member

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    Wir haben einen LCD mit integriertem DVB-Tuner gekauft, der allerdings nicht in der Lage ist, 64QAM-codierte Kanäle sauber wiederzugeben. Dem Hersteller haben wir dieses Problem geschildert. Dieser hat sich nun gemeldet, daß das entsprechende Gerät einen irreparablen Serienfabrikationsfehler auf Hardwareebene hätte und darum auch nciht mehr produziert wird. Betroffene Geräte (d.h. Geräte von Kunden, die das Problem bemerken) werden abgeholt und die Kunden erhalten bei ihrem Händler eine Gutschrift. Man soll sich dort eine Alternative aussuchen.

    Ich dachte, ich stehe im Wald, als ich dies hörte. Von unseren Anforderungen her gibt es nämlich nicht viel geeignete Geräte auf dem Markt. Vielleicht so gar nur dieses (40 Zoll der maximal 67.5cm hoch sein darf mit integriertem HD-DVB-C Tuner). Was stellt sich der Hersteller vor, daß er das Gerät mal so die nächsten Tage holt und wir dann erst mal ohne Fernseher sind?

    Wie sieht das mit der Gewährleistung in der Praxis aus? Darf sich ein Hersteller überhaupt einer Verpflichtung zur Nachbesserung entziehen, in dem er das Geschäft rückgängig macht? Müsste er einem nicht anbieten,

    A) entweder vorrübergehend ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen
    B) die Abholung des Gerätes verschieben

    Bis ein geeigneter Ersatz gefunden wird? Der Hersteller produziert bereits ein Nachfolgegerät. Dummerweise ist dieses 3cm höher und passt damit nicht in unser Mobiliar.

    Ich sage mal nicht, um welchen TV es sich handelt, aber wer halbwegs Ahnung hat wird darauf kommen.
     
  2. Devport

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    AW: Rückhol-Aktion, wie verhalten?

    Wie neu ist das Gerät ? Die Gewährleistung gilt 2 Jahre ( mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten ).

    Zunächst solltest Du Dir von der Hersteller-Firma schriftlich geben lassen, dass es sich um einen Herstellungsfehler handelt. Wenn das Gerät älter als 6 Monate ist, ist dies der Beweis dafür, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Ist das Gerät noch keine 6 Monate alt, liegt die Beweislast sowie so beim Händler. Wenn das Gerät noch nicht älter als zwei Jahre ist, besteht meines Wissens nach die Möglichkeit auf Rücktritt vom Kauf - beim Händler ! -, da keine Nachbesserung möglich ist. Mit dem schriftlichen Beweis sollte man dann vom Händler das Geld zurückbekommen ( möglicherweise abzüglich eines Betrages für die Zeit der Nutzung ).

    Kann auch sein, dass der Händler gar nichts schriftliches haben will oder ein Verweis an den Hersteller unter Berufung auf das Gespräch schon genügt.

    Wie es mit einem Ersatzgerät in der Zwischenzeit aussieht, weiß ich nicht ( meines Wissens nach hat man darauf leider keinen Anspruch ), aber wenn das Gerät noch nicht all zu alt ist, kannst Du Dir ja erstmal ein neues Gerät suchen und dann erst Deine Ansprüche beim Händler geltend machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2009
  3. GoaSkin

    GoaSkin Silber Member

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    AW: Rückhol-Aktion, wie verhalten?

    Das Gerät ist noch keine Woche alt.

    Die Situation ist folgende:

    Wir hatten das Gerät beim Mediamarkt im Januar gekauft. Es war Fehlerhaft. Da die Hotline damals nicht besonders hilfreich war, gaben wir es praktisch wegen Nichtgefallen zurück und suchten schon nach Alternativen. Ein anderer Händler führte uns jedoch zwei Wochen später das selbe Gerät vor. Es funktionierte bei ihm einwandfrei. Wir gingen davon aus, daß es sich um den Fehler eines Einzelgerätes gehandelt hat und kauften es eben noch mal. Die Alternativen wären sowieso nur noch nicht lieferbare 37-er gewesen. Es wurde jedoch vom Händler bei uns aufgebaut, der auch gleich erkannte, daß der selbe Fehler weiterhin besteht. Er empfahl uns zunächst, den Kabelanschluß vom Anbieter überprüfen zu lassen und sich weiter um das Problem zu kümmern, wenn das nicht hilft.

    So... ich analysierte selbst weiter und fand das Problem heraus. In dem Kabelnetz, in dem der Händler hängt wird ausschließlich mit 256QAM gesendet. Auf solchen Kanälen gibt es keinen Fehler. In unserem Kabelnetz wird auf einzelnen Kanälen mit 64QAM gearbeitet. Und damit kommt der Fernseher nicht richtig klar. Also: GENAU DIESES Phänomen noch einmal dem Hersteller geschildert. Kurz darauf ein Rückruf mit der Aussage:

    Alle Geräte dieses Typs hätten einen Hardwarefehler. Sie werden abgeholt und man erhält eine Gutschrift beim Händler. Mit dem Händler habe ich noch nicht gesprochen. Aber trotzdem finde ich es seltsam, wie sich der Hersteller das vorstellt. Der stellt einem praktisch vor die Wahl, entweder den Kauf *sofort* für nichtig zu erklären oder mit dem defekten Gerät zu leben.

    Was machen die mit gewerblichen Kunden, denen ein wirtschaftlicher Schaden durch diese Sache entsteht? Wenn man ein Haus mit Baufehlern kauft, kann dann auch die Baufirma vorbei kommen und sagen "wir haben einen Baufehler gemacht. Hier habt ihr das Geld zurück und seid erstmal obdachlos"?
     
  4. Devport

    Devport Senior Member

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    AW: Rückhol-Aktion, wie verhalten?

    Die Gewährleistung läuft über den Verkäufer - der Hersteller hat damit nichts zu tun. Lass das Gerät nicht vom Hersteller abholen, denn dann bekommst Du eventuell Dein Geld nicht zurück. Alles, was beim Hersteller gemacht wird, läuft nach dessen gutdüncken, da es entweder über Garantie läuft oder gar auf Kulanz ( und dort bestimmt der Hersteller die Regeln und es gibt nicht, wie bei der Gewährleistung, festgesetzte Rechte ). Lass den Hersteller aus dem Spiel, ausser wenn Du dem Verkäufer mitteilst, dass es sich um einen Herstellungsfehler handelt.

    Ich würde dem Verkäufer das Problem schildern - Du hast ein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag ( da keine Nachbesserung möglich ist ) und bekommst Dein Geld vom Verkäufer zurück und gibst ihm das Gerät zurück.

    Du bekommst leider kein Ersatzgerät, da Du ja mit Rückgabe des Geräts vom Vertrag zurücktrittst - was Du auch tun solltest, um das Geld zurückzubekommen.

    Du kannst höchstens mit dem Verkäufer verhandeln, dass Du gerne ein anderes Gerät kaufen möchtest und Du es bei ihm kaufen würdest, wenn er Dir solange ein Ersatzgerät gibt.

    Ich würde aber vielleicht eher empfehlen - wenn das Geld dafür übrig ist - eventuell ein kleines, günstiges Gerät zu kaufen ( insbesondere wenn z.B. wie bei unitymedia neben Digital auch noch analog TV zu empfangen ist und kein Receiver / CI, usw. nötig ist oder eben ein günstiges DVB-T Gerät, falls Du dies empfängst ), bis sich ein neuer, passender Fernseher findet. Den kleinen Fernseher kann man dann ja vielleicht im Schlafzimmer oder am Computer verwenden.

    Ein Ersatzgerät könnte man vom Hersteller höchstens bekommen, wenn dieser dies freiwillig macht ( siehe Garantiebedingungen ), aber dann mußt Du mit dem Ersatzgerät solange leben, bis der ein passendes Gerät im Angebot hat und bist an den Hersteller gebunden. Ferner will der dann eventuell noch Geld sehen, weil das neue Gerät teurer ist. Ich würde eher den genannten Weg gehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2009
  5. GoaSkin

    GoaSkin Silber Member

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    AW: Rückhol-Aktion, wie verhalten?

    Bisher ist noch garnichts in die Wege geleitet. Den Hersteller hatte ich eigentlich angerufen, um nach einer Lösung für das Problem zu suchen (Nachbesserungen, 1:1 Austausch etc.). Von Rückgabe war zu erst keine Rede.

    In einem Rückruf wurde mir mitgeteilt, das Gerät würde zurückgehen und ich bekäme eine Gutschrift beim Händler und wurde gefragt, wann die Support-Firma vorbei kommen kann. Und die haben sich schon fast so angestellt, als ob dieser Weg gegangen wird - ob ich will oder nicht und sich nun der Hersteller entschieden hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    Die beschriebene Variante, daß der Hersteller das macht wurde nicht als Option, sondern als Aufforderung ausgedrückt.


    Meine Hoffnung war, das vorhandene Gerät in Gang zu bekommen, da ich eigentlich auch garnicht die Zeit habe, mich schon wieder nach Alternativen umzuschauen.
     
  6. bdroege

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    AW: Rückhol-Aktion, wie verhalten?

    Bei einen Gewährleistungsfall darf der Händler entscheiden ob er das Gerät repariert, austauscht oder wandelt (Zahlt Geld zurück)

    Da eine Reperatur oder ein Austausch (geht nicht wegen Serienfehler) unmöglich ist bleibt nur die Wandlung.

    Man kann bestenfalls vor Gericht ein Schadensersatz für den Stress erklagen.