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Probleme mit Sky - Vertragsverlängerung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von SizilianLaw, 11. Januar 2010.

  1. SizilianLaw

    SizilianLaw Junior Member

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    Ich hab vor ca. einem 1 Jahr zwei Prepaid-Abos bei Premiere abgeschlossen.

    1x Familie
    1x Buli

    Für jedes Abo habe ich jeweils eine Smartcard erhalten...

    Nun hab ich vor 3-4 Monaten einen Bief von Sky bekommen, in dem steht das eben Premiere nun Sky wird.

    Wichtiger Auszug: aktueller Vertrag bleibt bis zum Ende der Laufzeit unverändert und zum alten Preis. Über Möglichkeiten, im Anschluss Ihren Vertrag zu verlängern, werden wir Sie rechtzeitig informieren...

    Ich hab nicht genau auf die Nummern oben im Brief geschaut... jeder Brief hat aber auch eine Smartcardnummer und ist wohl dann auch nur für dieses Abo gerichtet. (Dieser Brief war folglich ans Familien Abo gerichtet)

    Ein Monat später bekomme ich einen anderen Brief, da steht das mein Abo von Premiere zu den laufenden Konditionen nicht fortgeführt werden kann.
    (Smartcardnr. vom Buli-Abo)

    Ich habe mir gedacht das dies nun die Info zu meinem kompletten Abo ist und hab darauf hin keine Kündigung geschrieben. Nun musste ich erschreckend erleben das ein Abo verlängert wurde und eins gekündigt worden ist...

    (Bis jetzt kam auch nie wieder ein Brief mit der anderen Smartcardnr....)

    Auszug aus dem Brief:

    ...wie Sie bereits wissen, ist Premiere jetzt Sky und bietet eine völlig neue Welt des Entertainments.

    Ihr bestehendes Premiere Abonnement können wir daher nicht weiter fortführen und beenden es hiermit fristgerecht. Die Konditionen Ihres aktuellen Abonnements stellen wir Ihnen bis enschliesslich 31.01.2010 zur Verfügung.

    ...blabla und ich soll anrufen wenn ich ein attraktives Angebot haben will...

    das wars ... oben im Brief steht die Kundennummer, Smartcardnummer, Unser Zeichen usw..

    Ich habe bei Sky angerufen und ein Widerruf gestellt, aber keine Chance der Vertrag läuft noch ein Jahr...
    Begründung, weil in der Ecke des Briefes die Smartcardnr. steht und der Brief dann auch nur für die Karte gilt.

    Ich finde es echt verwirrend, wenn einmal ein Brief mit der Nr. kommt, dann mit der anderen... also für mich war das so nicht so klar mit der Kündigung...

    Nach dem Brief hab ich mich nicht mehr bemüht zu kündigen, da ich dachte ich wurde von Sky gekündigt...

    Was glaubt ihr? Kann ich das anfechten?
    Wollte erstmal euren Rat hören bevor ich dann zum Anwalt geh.
     
  2. Edelmax

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    AW: Probleme mit Sky - Vertragsverlängerung

    Buli ist völlig korrekt von SKY; auch die besitzen ein Kündigungsrecht.
    Was Familie angeht, da kannst Du Dich nicht darauf berufen, die Nummern nicht richtig eingschätzt zu haben, das ist Dein Problem. Es ist die Frage, was im Begrüßungsschreiben drinstand (wahrscheinlich die vom BGH ungültige Klausel, Familie gibt ja auch gar nicht mehr...), wenn Du eine Rechtsschutz hast, kannste es versuchen. Es ist die Frage, wie man dann die salvatorische Klausel auslegt. Interssant wird, was Sky für Familie dann monatlich abbuchen wird...
     
  3. SizilianLaw

    SizilianLaw Junior Member

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    AW: Probleme mit Sky - Vertragsverlängerung

    19.99 buchen die ab...

    Ich habe von Premiere selbst die Vertragsübersicht bekommen und dort steht bei BuLi das mit den 6 Monaten drin, bei Familie nicht und ich kann mich auch erinnern das es bei Familie hieß das Abo endet automatisch...
     
  4. emailer

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    AW: Probleme mit Sky - Vertragsverlängerung

    ... dummerweise hat Premiere/Sky diese übliche salvatorische Klausel gar nicht in ihre AGB aufgenommen - sie meinen wohl es nicht nötig zu haben, weil sie ohnehin machen was sie wollen.
     
  5. C101269

    C101269 Junior Member

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    AW: Probleme mit Sky - Vertragsverlängerung

    Bei unwirksamen AGB-Klauseln hilft eine salvatorische Klausel auch nicht. Die sind schlicht unwirksam und es gelten dann die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

    Ansonsten würde jeder AGB-Verwender fröhlich unwirksame Klauseln nehmen und diese dann per salvatorischer Klausel auf das gerade noch zulässige Maß zurückdrehen lassen.

    Etwas pfiffiger ist der gesetzliche Verbraucherschutz schon ..............:D