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Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Rheinberger, 9. Juni 2015.

  1. Rheinberger

    Rheinberger Senior Member

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    Moin moin liebes Forum! :)

    Meine Eltern wohnen schon seit über 20 Jahren in der selben Mietwohnung.
    Diese Wohnung verfügte zunächst über einen Kabelanschluss, aber vor wenigen Jahren wurde eine Sat-Gemeinschaftsanlage (Unicable, 19.2° Ost) installiert und das Kabel abgeschafft.
    Da mein Vater Niederländer ist, habe ich ihm schon beim Einzug in diese Wohnung eine Sat-Schüssel installiert, damit er seine niederländischen TV-Programme schauen kann (die weder über Kabel, noch über die Sat-Gemeinschaftsanlage verfügbar sind/waren).

    Diese Sat Schüssel war zunächst mit einer Klemme am Balkongeländer befestigt, wurde aber nach Beschwerden schon vor etwa 5 Jahren auf einem Stativ befestigt und steht nun lose weiter hinten auf dem Balkon.

    Anfang letzten Jahres hat dann die Eigentümerversammlung mal einfach beschlossen, dass auch Schüsseln die lose auf dem Balkon stehen nunmehr entfernt werden müssen.
    Mein Vater war natürlich sehr entsetzt und verzweifelt darüber; aber ich habe ihm gesagt dass dieser Beschluss meines Erachtens nicht rechtmäßig ist da er 1. mehr oder weniger schon ein Gewohnheitsrecht ausübt und 2. ein Anrecht auf seine Heimatprogramme hat (sofern diese nicht anderweitig angeboten werden) sowie 3. auf den Balkon stellen darf was er will (die Schüssel ist von aussen kaum sichtbar, ragt nicht mehr als 50cm über das Balkongeländer und die Verbindung geht per Flachkabel durch die Balkontür ins Wohnzimmer).

    Leider forderte die Eigentümergemeinschaft wiederholt schriftlich die vollständige Entfernung der Schüssel. Der Vermieter der Wohnung ist auf der Seite meiner Eltern und hat nichts gegen die Schüssel, er ist aber zusehends genervt über die wiederholten Aufforderungen der Eigentümergemeinschaft.

    Meine Eltern haben sich auch schon Rat vom Anwalt geholt, und dieser hat ihnen schon bestätigt dass sie sich keine Sorgen machen müssen da sie die Schüssel gesetzeskonform aufgestellt haben.
    Dieses wurde der Eigentümergemeinschaft auch so mitgeteilt - was diese jedoch nicht daran hinderte, gerade heute (09. Juni 2015) erneut eine Aufforderung zur Entfernung der Schüssel mit Fristsetzung bis Ende diesen Monats auszusprechen.

    Ich habe meinen Eltern erneut geraten, auch diese Aufforderung zu ignorieren, da diese - wie auch schon anwaltlich bestätigt - im Recht sind.

    Der Vollständigkeit halber muss ich noch erwähnen, dass meine Eltern für teures Geld (mehr als 1.000,- Euro) die Sat-Einspeisung umrüsten lassen können man wollte den Transponder mit den NL-Programmen zusätzlich einspeisen.
    Da die NL-Programme aber in Kürze von 19.2° Ost verschwinden und nur noch über 23.5° Ost senden werden, wäre das Vergnügen nur von recht kurzer Dauer. Auch bereits jetzt schon senden die meisten NL-Programme nur noch über 23.5° Ost. Auch ein Transponderwechsel der Programme würde eine erneute -teure- Umstellung der Anlage erforderlich machen, was also völlig unverhältnismäßig wäre.

    Gibt es hier vielleicht Leute mit ähnlichen Erfahrungen? Wie kann man diesem Spuk ein Ende bereiten? Meine Eltern sind an die 70 Jahre alt und wollen sicher nicht mehr umziehen deswegen...

    Ich danke schonmal für anderweitige Erfahrungen bzw. hilfreiche Tipps....

    Gruß,

    Rheinberger
    ++
     
  2. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Also ich würde im Vertrauen auf die Aussage des Anwalts und auf z.B. diese Seite Satellitenschüssel in der Mietwohnung – Was ist erlaubt? die weiteren Schreiben einfach weiterhin ignorieren. Es ist vielleicht gerade bei älteren Leuten nicht ganz einfach, sich auch "im Kopf" von solchen Schreiben frei zu machen. Gegebenfalls sollte man dann vielleicht mit dem Anwalt besprechen, ob ein Schreiben von ihm an die Eigentümergemeinschaft sinnvoll wäre. Haben sie eine entsprechende Rechtschutzversicherung? Dann würde ich sowieso nicht lange überlegen.
     
  3. Rheinberger

    Rheinberger Senior Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    @uklov: Leider haben meine Eltern keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich sie schon längst gebeten alles Weitere über den Anwalt klären zu lassen.

    Die ganze Situation ist wirklich blöd, da man die Schüssel wirklich regelrecht suchen muss um sie überhaupt sehen zu können. Wenn man nicht weiß, dass da eine steht, würde die überhaupt nicht bemerkt werden können.
    Scheinbar gibt es im Wohnblock (insgesamt etwa 50 Wohnungen) zwei selbsternannte Ordnungspolizisten, die ihr langweiliges Rentnerdasein ein wenig aufpeppen wollen und sich wohl leider meine Eltern als Opfer vorgenommen haben :(
     
  4. Lefist

    Lefist Institution

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  5. Volterra

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Generell kann die Antennen Montage auf dem Balkon via Balkonständer nicht untersagt werden.
    Dazu eine BGH Entscheidung von 2007:
    Bundesgerichtshof
    Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung zulässig ist.

    Er hat entschieden, dass der Vermieter wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.

    Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04

    Danach sollte die Antenne nicht 50cm über die Balkonbrüstung ragen,
    sondern besser gar nicht, was je nach Örtlichkeit auch machbar ist.

    Wie tief ist der Balkon, welche Höhe hat die Balkondecke über dem Boden, wie hoch ist die Brüstung?
     
  6. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Das wird der Anwalt auch gesagt haben. Nur schützt es nicht vor diesen "Drohbriefen". Zudem sorgen sich gerade älter Menschen doch gelegentlich leichter. Das macht das mit dem Ignorieren auch nicht ganz einfach.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Auf welcher Rechtsgrundlage fordern sie den die Entfernung?
    Die müssen das ja irgendwie begründen.
     
  8. Rheinberger

    Rheinberger Senior Member

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Der Balkon ist etwa 2m hoch, 2m breit und knapp über 1m tief.
    Die Schüssel steht so weit wie möglich hinten und ragt nur wenige cm über das Geländer.
    Das Geländer ist durchsichtig, da nur Gitterstäbe.
    Würde man das Geländer mit einem Sichtschutz verkleiden, würde man die Schüssel von unten vom Hof aus nichtmal erahnen können.
    Allerdings ist der Sichtschutz am Geländer durch die Eigentümergemeinschaft ebenfalls verboten (obwohl eben so einen Sichtschutz einige haben, und das wird offensichtlich nicht beanstandet).

    Auch ohne Sichtschutz kann man die Schüssel nur von da aus sehen, wo sich normalerweise keiner aufhält ( da unten ist nur ein Parkplatz von einem Büro das sich im Nachbarhaus befindet).

    Es ist recht offensichtlich, dass hier nur Tyrannei im Spiel sein kann :( ...
     
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Einfach nur die BGH Entscheidungen lesen / begreifen und dann weißt du das.

    So was muss eine ETW Hausgemeinschaft nicht dulden:
    [​IMG]
     
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Probleme mit Eigentümergemeinschaft wg. Sat-Schüssel auf Balkon

    Ich will wissen wie sie es begründen und nicht Deine BGH Entscheidung lesen.