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Problem mit Reklamation bei Online-Versand

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von hvf66, 15. Oktober 2018.

  1. hvf66

    hvf66 Gold Member

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    Folgendes Problem: Vor knapp 5 Monaten habe ich bei einem Online-Versand (nicht Amazon) einen neuen Epson Flachbett-Scanner gekauft. Das Gerät ging dann über Nacht plötzlich kaputt und wurde von Windows nicht mehr erkannt. Unbekannter Fehler. Alles mögliche probiert, anderes Kabel, USB Ports gewechselt, Treiber deinstalliert, andere ältere Treiber-Version probiert, ohne Erfolg. Das Gerät ließ sich nicht mehr zum Leben erwecken.
    Daraufhin den Händler kontaktiert und reklamiert. Dieser wollte mich zuerst abwimmeln, meinte ich müsse mich an den Hersteller wenden. Erst nachdem ich auf § 437 BGB verwies, war man plötzlich zu einer Kooperation bereit.
    Man sagte mir, das Gerät würde innerhalb von 3 Tagen abgeholt werden. Alles Stoßsicher mit allen Kabeln verpackt, da Originalverpackung nicht mehr da. Dann 5 Tage gewartet und dafür gesorgt, das immer jemand da ist, wenn der Paketdienst kommen sollte. Der kam aber nicht.
    Also habe ich das Paket per DHL versendet. Gleichzeitig habe ich am Tag der Zustellung per Mail eine Frist von 1 Woche gesetzt.
    Pünktlich zum Ablauf der Frist meldet man sich wieder und behauptet, es würden die Kabel fehlen (waren aber im Paket) und die Mehrsprachigen Kurz-Anleitungen sowie die Software-CD. Letzere habe ich nicht mehr gefunden und nicht mit zurückgesendet.
    Nun weigert sich der Händler mir den vollen Kaufpreis zu erstatten, bzw. will er diesen mindern, wenn ich die fehlenden Sachen nicht noch nachreiche.
    Sind eine fehlende CD und ein paar mehrsprachige Kurzanleitungen überhaupt ein Minderungsgrund und falls ja, um wieviel darf der Händler den Preis mindern?
    Könnt ihr mir bitte ein paar Tipps geben, wie ich in der Sache weiterkomme?
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ebay Händler ? zumindest riecht es danach.
    Ich würde auf eine Reparatur bestehen, soll der Händler das zum Hersteller schicken und dort instandsetzen lassen.
     
  3. a.k.a.moznov

    a.k.a.moznov Guest

    In der Regel, wird auf die Herstellergarantie ( in diesem Fall Epson..) verwiesen..
    Da selbst die Hersteller oftmals darauf verweisen, bei Mängeln innerhalb dieser Herstellergarantie sich an sie zu wenden, entweder in den BDA oder auf deren Webseiten, sehe ich kein Problem, dies zu tun..
    Der Händler tut normal auch nichts anderes, als defekte Ware zum Hersteller zu senden, und auf entweder das reparierte Teil oder ein getauschtes , zu warten..
    Denn oft hat der Händler, bei techn . Geräten eventuell, keine Möglichkeit, diese selbst auf den angegebenen Mangel zu überprüfen..
    Es sei denn, bei nicht allzu hochpreisigen Waren, gibt es eine Vereinbarung, das der Händler sofort 1:1 tauschen kann..

    Ansonsten, bei der Fristsetzung von 1 Woche zur Nacherfüllung..
    Da gibt es keine konkreten, pauschale Vorgaben seitens der Rechtsprechung, soweit ich das überblicke..
    Hängt immer vom Einzelfall ab..
    Heißt, nach einer Woche bei Verstreichen deiner gesetzten Frist, vertraue nicht darauf, dass ein Rücktritt vom Kauf gleich möglich wäre..

    Zum Thema Nutzungsersatz, Quelle

    FAQ Kaufrecht - Antworten auf Ihre Fragen - Special - Stiftung Warentest

    ".. Anders ist es aber, wenn Sie von dem Kauf ganz zurücktreten, etwa weil sich alle Reparaturversuche als gescheitert herausgestellt haben. Dann gilt: Sie geben die kaputte Sache an den Verkäufer zurück und erhalten den Kaufpreis wieder. Allerdings müssen Sie für die bisherige Nutzung der zurückgegebenen Ware eine Entschädigung zahlen. Unterm Strich erhalten Sie also nur einen Teil des Kaufpreises wieder. Hohe Nutzungsentschädigungen für den Verkäufer können etwa dann zusammenkommen, wenn Sie ein Auto ein Jahr lang fahren und dann wegen eines Mangels vom Kauf zurücktreten."

    Heißt für mich in etwa, fehlende Teile könnten berechnet werden..